• 28.03.2024

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Das Thema: Die Forderung nach einer Verschärfung des Sexualstrafrechts

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Der Deutsche Juristinnenbund fordert aktuell eine Verschärfung des Sexualstrafrechts, obwohl Richter schon heute kaum noch schlüssige Beweise für die Verurteilung wegen einer Sexualstraftat benötigen. Alleine die glaubwürdige Aussage der Klägerin genügt für eine Verurteilung, selbst Jahre nach der angeblichen Straftat. In der Regel wandert der Beschuldigte sofort in Untersuchungshaft. Er verliert seinen Job, seine Wohnung und ist gesellschaftlich erledigt, obwohl in den meisten Fällen zu diesem Zeitpunkt keine Beweise vorliegen.

Die Untersuchungshaft soll dem Schutz des mutmaßlichen Straftäters dienen, damit die Polizei ohne Einflussnahme die Wahrheit ermitteln kann. Das klingt sehr edel, ist aber für den Beschuldigten fatal, weil die Untersuchungshaft in der Öffentlichkeit als Beweis für die Straftat gewertet wird.

Die Behauptung einer Frau reicht als Beweismittel völlig aus. Staatsanwälte und Polizei gehen davon aus, dass Frauen keinen Grund zur Lüge haben. Besonders peinlich wird es, wenn sich die Vergewaltigung, oft nur durch Zufall, als eine bewusste Falschbeschuldigung herausstellt, wobei die Frau meistens mit einer geringen Ordnungsstrafe davon kommt. Bei erfolgreicher Falschbeschuldigung wäre der Mann für viele Jahre ins Gefängnis gewandert, was in keinem Verhältnis zum Strafmass der Falschbeschuldigerin steht. Diese minimalen Strafen fördern Falschbeschuldigungen geradezu, die vor allem bei Frauen in Trennungssituationen zu einem beliebten Racheinstrument geworden sind. Die Straftat Vergewaltigung wird dadurch verharmlost, tatsächliche Opfer dieses Verbrechens marginalisiert.

Der Deutsche Juristinnenbund nennt in seiner Forderung nach Verschärfung der Gesetze auf seiner Webseite Vergewaltigungsbeispiele, die nach Ansicht der Juristinnen bisher nicht oder kaum geahndet werden. Nun muss der Leser sicherlich davon ausgehen, dass diese Beispiele repräsentativ für eine grosse Zahl an Vergewaltigungen sind, denn Einzelfälle bedürfen sicher keiner generellen Gesetzesverschärfung.

Beispiel 1
„Zwischen Lebensgefährten oder Eheleuten besteht eine „Gewaltbeziehung“: Der gewalttätige Mann wendet nicht täglich Gewalt an, weil die gewaltbetroffene Frau meist bereits „vorauseilend“, um Gewalt zu vermeiden, seine Wünsche erfüllt. Die Frau hat früher schon mehrfach geäußert, dass sie keine sexuellen Handlungen (mehr) will, worüber der Mann sich stets gewaltsam hinweg setzte. Es kommt zum Geschlechtsverkehr, wobei die Frau weint, mit Worten widerspricht, sich aber nicht körperlich wehrt. Sie schreit nicht laut und ruft nicht um Hilfe, weil sie die Kinder schützen will und aus Scham gegenüber der Nachbarschaft im Mietshaus.“

Beispiel 2
„Ein langjähriges Paar hat schon länger keinen Geschlechtsverkehr mehr gehabt, sie schlafen noch im Doppelbett. Am Tattag ist der Täter angetrunken, er verlangt Sex, sie reagiert nicht. Er schiebt ihr das Nachthemd hoch, legt sich auf sie, sie sagt ‚nein‘ und weint, aber wehrt sich nicht. Sie fürchtet, dass er ihr sonst wehtun oder Gewalt anwenden würde und es dann trotzdem zu Geschlechtsverkehr kommen würde, weil er ihr körperlich überlegen ist. Ihre Überlegung: Ohne Gegenwehr ist es schneller vorbei, mit Gegenwehr wird er voraussichtlich auch erreichen, was er will, aber es dauert länger.“

Das Skandalöse an diesen Beispielen ist, dass in der Tat keinerlei Beweise mehr nötig sind, sondern als Beweis die Beschuldigung des angeblichen Opfers ausreichend ist. Es dürfte völlig klar sein, dass kein Mann der Welt sich vor so einer Aussage mit der anschließenden Anzeige retten kann.

Jede Frau kann nun eine Strafanzeige mit der Begründung liefern, dass sie sich aus Angst nicht zur Wehr gesetzt hat oder um den Vergewaltigungsakt zu verkürzen. Die Praxis könnte dabei so aussehen, dass eine Frau nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zur Polizei geht, weint und Strafanzeige wegen Vergewaltigung stellt, weil sie den Sex eigentlich doch nicht wollte.

Die Vergewaltigung wird damit auf eine neue Qualitätsstufe gehoben, denn Gewalt ist nun nicht mehr notwendig. Keine blauen Flecken, keine Würgemale, keine inneren Verletzungen sind künftig ein Kriterium für eine Vergewaltigung. Lediglich das innere Gefühl einer Frau legt fest, ob es eine Vergewaltigung war oder nicht. Auch ist die klare Aussage einer Frau vor dem Geschlechtsverkehr kaum noch nötig. Sie muss nicht sagen, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wünscht oder will. Das können Frauen für sich behalten, denn die Männer haben grundsätzlich davon auszugehen, dass Frauen keinen Sex wünschen.

Anmerkung: Zum ersten Teil geht es hier. Der dritte Teil kann hier gelesen werden.

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