• 29.11.2024

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Wenn man nicht weiß, ob man noch verheiratet ist

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» Artikel vom

Gastautor: lechrob

Drei Tage nachdem mir die Mutter meiner Kinder ihre Trennungsentscheidung mitgeteilt hat, einigten wir uns, was die Zukunft unserer beiden Kinder angeht, auf das paritätische Wechselmodell. 14 Tage später hat die Mutter meiner Kinder das Wechselmodell nachträglich abgelehnt.

Im Wechselmodell betreuen beide Elternteile die gemeinsamen Kinder zu exakt 50 Prozent, weswegen es keinen unterhaltsberechtigten und keinen unterhaltspflichtigen Elternteil gibt. Beide Elternteile sind gleichberechtigt, Unterhalt bezahlt der Elternteil, der mehr Einkommen erzielt – dieser wird anhand einer Quote ermittelt.

Die Gründe für den Widerruf dieser bereits getroffenen Vereinbarung sind einleuchtend:
Im Residenzmodell, welches nach meiner räumlichen Trennung zur Anwendung gekommen ist, darf ich meine Kinder lediglich jedes zweite Wochenende sehen, und müsste der Mutter meiner Kinder mittlerweile etwa 632 Euro Kindesunterhalt (KU) sowie ungefähr 300 Euro für Sonderbedarf bezahlen. Zudem erhält die Mutter meiner Kinder monatlich zweimal 219 Euro Kindergeld.
Der finanzielle Vorteil beträgt für die Mutter meiner Kinder somit 1.070 Euro für KU und Kindergeld. Im Wechselmodell würde Sie lediglich 219 Euro Kindergeld erhalten, da in diesem Betreuungsmodell das Kindergeld hälftig geteilt wird.
Die Mutter meiner Kinder hat somit durch das Residenzmodell einen finanziellen Vorteil in Höhe von 844 Euro monatlich.
Der steuerliche Vorteil des Entlastungsfreibetrages, welcher der Steuerklasse 2 für alleinerziehende Elternteile zugrunde liegt, wurde 2020 verdoppelt und beträgt seitdem etwas mehr als 4.300 Euro für zwei Kinder, und etwas über 4.000 Euro für ein Kind. Die Steuerklasse 2 führt somit zu einer Steuerfreiheit für Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 27.400 Euro jährlich erwirtschaften. Die Mutter meiner Kinder arbeitet 30 Stunden wöchentlich im öffentlichen Dienst und erhält ihr Gehalt somit steuerfrei.
Insgesamt erhält die Mutter meiner Kinder somit über 1.300 Euro monatlich KU, Kindergeld und Steuereinsparungen plus weitere 300 Euro Sonderbedarf, insgesamt also 1.600 Euro.
Es ist somit nachvollziehbar, dass Mütter in der Regel das Wechselmodell aus finanziellen Gründen ablehnen. Dies bestätigte mir eine gute Freundin aus München, deren Freundinnen meist alleinerziehend sind.

Dass meine Kinder aufgrund dieser Entscheidung von deren Mutter nahezu ganztägig in einer Betreuungseinrichtung verbringen müssen, anstatt mit ihrem Vater eine gemeinsame schöne Zeit erleben zu können, interessiert nicht einmal das Jugendamt.

Nachdem mir die Mutter meiner Kinder mitgeteilt hat, dass sie das Wechselmodell ablehne, wollte sie, dass ich meine Kinder 12–14 Tage pro Monat betreue. Neben den oben genannten finanziellen Vorteilen in Höhe von 1.600 Euro hätte sie zudem 12–14 Tage jeden Monat kinderfrei gehabt. Ich hätte für diese 12–14 Tage zusätzlich, also doppelt, Betreuungskosten für meine Kinder bezahlen müssen und hätte dafür kein Kindergeld, keinen KU und keine steuerlichen Entlastungen erhalten.

Selbstverständlich hätte ich meine Kinder sehr gerne 12–14 Tage monatlich betreut. Finanziell wäre dies jedoch unmöglich gewesen. Im Wechselmodell hätte ich meine Kinder exakt 15 Tage je Monat betreuen müssen und hätte 50 Prozent des Kindergeldes erhalten – ebenso hätte ein Kind bei deren Mutter und das andere bei mir gemeldet sein können. Dadurch hätte auch ich die Steuerklasse 2 in Anspruch nehmen können und 27.400 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen können.

Das Familienrecht sieht vor, dass ich für diese 12–14 Betreuungstage die mir entstehenden Kosten nochmals zu tragen habe, obwohl ich der Mutter meiner Kinder bereits für diese 12–14 Tage Unterhalt im Voraus bezahlt habe. Lediglich im Wechselmodell können die Betreuungstage beider Elternteile gegengerechnet werden, und müssen bei exakt 50 Prozent liegen.

Neben dem Kindesunterhalt hätte die Mutter meiner Kinder auch das Kindergeld für diese 12 bis 14 Tage behalten dürfen. Kindesunterhalt und Kindergeld sind für die Kinder bestimmt. Wenn der Vater die Kinder betreut, hat die Mutter, abgesehen von Kinderkleidung, keinen Aufwand und keine Kosten für die Kinderbetreuung. Da die Mutter dem Vater weder Kindergeld weiterleiten noch Kindesunterhalt zurückerstatten muss, darf sie diese Gelder für kinderfreie Tage einbehalten. Die Mutter kann mit diesem Geld machen, was sie will. Schuhe kaufen, Kaffee trinken, etc., also Dinge tun, die Frauen gerne machen.

Jeder Bundesbürger, der Gelder zweckentfremdet, unterschlägt oder in sonstiger Weise veruntreut, wird dafür strafrechtlich belangt. Die unterhaltsberechtigte Seite darf für die Kinder bestimmte Gelder veruntreuen und erhält dafür vom Gesetzgeber Immunität und Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung.
Ich dürfte mit meinen Kindern 50 Prozent der Ferienzeit, knapp zwei Monate jährlich, verbringen. In dieser Ferienzeit bezahle ich alle Kosten selbst und erhalte keinerlei finanzielle Unterstützung.
Eine unterhaltsberechtigte Mutter hat in Deutschland nach der Trennung die Möglichkeit, alle Vorteile in Anspruch zu nehmen. Der katastrophale Zustand des deutschen Familienrechts öffnet hierbei mütterlicher Willkür Tor und Angel.

Nach der räumlichen Trennung wären auf mich folgende monatlich Kosten zugekommen:
1.000 Euro Kindesunterhalt und Sonderbedarf,
1.300 Euro Wohnkosten, sowie
200 Euro doppelter Unterhalt für die Kinderbetreuung für etwa 5 Tage.

Insgesamt sind das 2.500 Euro Unkosten pro Monat, die ich von meinem Nettoeinkommen bezahlen muss. Derartige Kosten kann man dauerhaft nicht bewältigen, obwohl ich nicht einmal Ehegattenunterhalt hätte bezahlen müssen.

Wie aus meinem vorherigen Artikel hervorgeht, wurde ich für eine gemeinsame Eigentumswohnung von der Mutter meiner Kinder ausbezahlt. Ich war in Deutschland selbständig und habe in den Jahren vor der Covid-19 Pandemie gute Umsätze erzielt. Seit dem Pandemiebeginn hatte ich Umsatzeinbußen von etwa 90 Prozent.
Nachdem ich acht Monate nach dem Trennungszeitpunkt die gemeinsame Wohnung verlassen musste, begann für mich die Unterhaltspflicht. Wegen der Pandemie hatte ich jedoch kaum Einnahmen.
Ich wandte mich daher an das Jugendamt und bekam die Auskunft, dass mir das Jugendamt keine Auskunft erteilen darf. Lediglich die unterhaltsberechtigte Seite hat einen Anspruch auf eine kostenlose Beratung durch das Jugendamt. Ich müsse einen kostenpflichtigen Anwalt zurate ziehen. Diesen Fehler würde ich jedoch kein zweites Mal machen, (siehe vorheriger Artikel), denn ungefähr zeitgleich stellte mir ein Familienanwalt für eine falsche Beratung und eine unnötige Tätigkeit knappe 7.000 Euro in Rechnung.

Somit reduzierte ich meine Unterhaltszahlung auf einen Betrag, den ich für richtig hielt. Für Sonderbedarf bezahlte ich nichts.

Deshalb wendete sich die Mutter meiner Kinder an das Jugendamt, welches darauf hin zu mir Kontakt aufgenommen hat. Das Jugendamt teilte mir mit, dass mir nun Auskunft gegeben werden darf, nachdem die Mutter meiner Kinder gemeldet hätte, ich würde meiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Das Jugendamt teilte mir zudem mit, dass ich mein Firmenvermögen, mein Privatvermögen, ggf. eine Rentenversicherung und den Auszahlungsbetrag der ehemals gemeinsamen Wohnung für den KU aufwenden muss. Als Selbständiger erachte ich den Auszahlungsbetrag der Wohnung als wichtigen Bestandteil meiner Altersvorsorge. Die Altersvorsorge ist durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes geschützt, und darf auch nicht für die Vermögensverhältnisse bei der Beantragung von sozialen Leistungen, beispielsweise bei einem Bafög-Antrag, angerechnet werden. Das Familienrecht sieht das offenbar anders.
Ebenso teilte mir das Jugendamt mit, dass ich auch dazu verpflichtet bin, eine Umschulung zu machen und im Rahmen meiner Erwerbsobliegenheit bis zu 48 Stunden wöchentlich arbeiten muss. Eine Umschulung bedeutet die anschließende Ausübung eines Ausbildungsberufes, in welchem ich bestenfalls 1.800 Euro verdienen würde. Trotz einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden wäre ich nicht in der Lage, meine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, würde dennoch Schulden anhäufen und würde trotz einer 48-Stunden-Woche am Existenzminimum leben.

Ich wandte mich daher in einem dreiseitigem Schreiben an den Anwalt der Mutter meiner Kinder und teilte darin mit, dass seine Mandantin nunmehr alles erhalten hat, was sie wollte und jetzt auch mir in der Covid-19-Krise die Möglichkeit gegeben werden muss, zu einer eigenen Immobilie zu kommen. Die monatlichen Kreditrückzahlungsraten wären geringer als eine vergleichbare Monatsmiete. Dies erachtete ich als eine gute Möglichkeit, die monatlichen Ausgaben zu reduzieren. Mir ging es in erster Linie darum, eine Wohnung zu unterhalten, um meinen Kindern darin ein Zimmer bieten zu können. Ich bat u. a. darum, dass sich die Mutter meiner Kinder ebenfalls bis zum Ende der Pandemie dazu bereit erklärt, finanzielle Engpässe hinzunehmen.
Auf dieses Schreiben habe ich nie eine Antwort erhalten, obwohl der Mutter meiner Kinder durch die Übernahme der ehemals gemeinsam genutzten Wohnung ein Vermögensvorteil von mehr als 140.000 Euro entstanden ist.

Um der Mutter meiner Kinder die Wohnung zu überlassen und ihr diesen hohen Vermögensvorteil zu ermöglichen, erhielt ich wenige Monate nach dem Trennungszeitpunkt ein Angebot, in welchem mir im Gegenzug dazu ein großzügiges Umgangsrecht mit meinen Kindern eingeräumt wurde. Als mein Sohn dann im Februar 2021 etwas länger bei mir bleiben wollte, um noch einen Tag skifahren gehen zu können, drohte mir dessen Mutter mit der Polizei, wenn ich unseren Sohn nicht zu dem von ihr festgelegten Zeitpunkt zurückbrächte.

Nachdem die Mutter meiner Kinder alles erhalten hat, was sie wollte, wollte sie von den mir gemachten Zugeständnissen nichts mehr wissen. Was aus mir werden würde, hat letzten Endes auch sonst niemanden interessiert.

Nachdem ich zum 31.12.2020 die gemeinsame Wohnung verlassen musste, konnte ich vorübergehend bei meiner Schwester in München unterkommen. Dies hatte zur Folge, dass ich alleine in einem kleinen Zimmer verweilen musste und sehr schnell merkte, depressiv, krank oder ähnliches zu werden. Eine Ärztin verschrieb mir Psychopharmaka und teilte mir die Kontaktdaten einer Anlaufstelle für die Vermittlung von Psychotherapeuten in München mit. Wegen Covid-19 konnte mir kein Therapeut zugewiesen werden.

Ich konnte mittlerweile nachvollziehen, weswegen viele Trennungsväter alkoholkrank oder depressiv werden. Selbst älteren Vätern, deren Trennung bereits Jahrzehnte zurückliegt, merkt man an, dass mit ihnen etwas nicht stimmt. Diese Väter wirken wie gebrochene Männer.
Mir wurde klar, dass ich mittelfristig in Deutschland keinerlei Perspektive mehr habe, denn meine finanziellen Rücklagen wären hier in naher Zukunft aufgebraucht.
In Deutschland arbeitete ich als freier Fotograf. Deshalb entschied ich mich letzten Endes dazu, meine Tätigkeit als Fotograf fortzuführen, indem ich in Zukunft als Reisefotograf arbeiten würde. Mit dieser Tätigkeit beabsichtige ich, zeitnah meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können.
Nachdem ich der Mutter meiner Kinder nahezu den gesamten Hausrat überlassen habe, musste ich nur noch mein Eigentum verkaufen, für das ich in den nächsten Jahren keine Verwendung mehr haben würde.
Meinen fast neuen VW-Bus tauschte ich gegen einen 20 Jahre alten T4 Syncro mit Hochdach, rudimentärer Camping-Ausstattung und 4-Radantrieb (Syncro). Ich nahm mir vor, auch Länder zu besuchen, in denen es nur verunreinigten Diesel zu tanken geben würde und ein älterer VW-Bus mit weniger Elektrik einfacher und von jedermann repariert werden könne.
Meine Vorbereitungen dauerten etwa 2,5 Monate. Zwischenzeitlich drohten bereits das Jugendamt und der Rechtsanwalt, dessen Rechnung ich nicht bezahlt habe, mit Vollstreckungsmaßnahmen. Daher wollte ich Deutschland schnellstmöglich verlassen, musste jedoch noch auf den Auszahlungsbetrag der ehemals gemeinsamen Wohnung warten. Nachdem ich diesen erhalten hatte, hob ich das Geld ab und verließ Deutschland.
Diese überhastete Abreise erwies sich, finanziell gesehen, allerdings als Fehler. Ein bereits gegen mich eingeleitetes Mahnverfahren hätte ich problemlos durch die Einlegung von Rechtsmitteln, insbesondere während der Pandemie, gewaltig in die Länge ziehen können.
Dieser Fehler bestand darin, dass ich mir um den Wertverlust meiner finanziellen Mittel keine Gedanken gemacht habe. Allerdings befand ich mich zu diesem Zeitpunkt in einer psychisch so labilen Lage, wie noch nie zuvor in meinem Leben.

Als die Mutter meiner Kinder wenige Tage nach der Trennung in mein Arbeitszimmer kam, teilte sie mir die Kosten mit, welche ich neben dem KU noch zu bezahlen habe. Mir hat es in diesem Moment im wahrsten Sinne des Wortes den Magen umgedreht.

Als ich etwa 10 Monate später, einige Stunden nach meiner Abreise aus Deutschland die Grenze zu Kroatien überquert hatte, fuhr ich in der Abenddämmerung durch die mediterrane Vegetation ans Mittelmeer. Zum ersten Mal seit langem fühlte ich mich wieder gut, obwohl mir klar war, dass noch ein langer Weg vor mir liegen würde. Der wichtigste Schritt war jedoch getan. Ich war frei.
Trotz aller Schwierigkeiten, welche diese Trennung mit sich gebracht hat, bezeichne ich meine beiden Kinder nach wie vor als das schönste Geschenk in meinem Leben. Eine der größten Herausforderungen im Leben besteht darin, Niederlagen zu verarbeiten. Aber die riesengroße und grenzenlose Liebe zu seinen Kindern auf die Tatsache beschränken zu müssen, überhaupt Kinder haben zu dürfen, ist weit mehr als eine Niederlage und erfordert ein Höchstmaß an Disziplin.

Heute, etwa ein Jahr später, weiß ich, dass dies möglich ist. Keinem Vater auf der Welt können seine Kinder genommen werden. Trennungskinder machen sich im Verlauf ihres Lebens Gedanken über ihren Vater und suchen den Kontakt zu diesem. Was Kinder dann wollen, ist ein Vater, der sich in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet. Kinder wollen keinen kranken Vater.
Mittlerweile hat mich das Reisefieber wieder richtig im Griff und ich ärgere mich am meisten darüber, wenn ich wegen Covid-19-Reisebestimmungen meine Reiseroute ändern muss, oder wegen Visa-Schwierigkeiten ein Land nicht bereisen kann.
Der schwulste Rettich Deutschlands kann sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen, wenn er das Gefühl hat, in irgendeiner Art und Weise diskriminiert zu werden. Ein unterhaltspflichtiger Vater aber, muss sich in Deutschland schikanieren und demütigen lassen, als wäre er der letzte Dreck.

Außergerichtlich habe ich alles versucht, um für meine Kinder in Deutschland sorgen zu können. Den kostspieligen, langwierigen und vor allem aussichtslosen Weg über die Justiz, habe ich im Ansatz nicht in Erwägung gezogen. Ich hatte einen Vater, der selbst mehr als 30 Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet hat. Mein Vater teilte mir 2017, als mich die Mutter meiner Kinder bereits verlassen wollte, mit, dass ich als Vater vor dem Familiengericht keinerlei Aussicht auf Erfolg haben werde. Darüber hinaus bewahrheiteten sich alle Informationen, die mir mein Vater seinerzeit mit auf den Weg gegeben hat.
Obwohl ich derzeit keinen Umsatz erziele, bezahle ich jeden Monat einen kleinen Beitrag für den Kindesunterhalt. Mit meinem Sohn telefoniere ich regelmäßig und schicke ihm Fotos.
Ansonsten erreichen mich keine Schreiben der deutschen Behörden. Der Scheidungsantrag konnte mir somit nicht zugestellt werden, mit der Folge, dass ich zum Scheidungstermin nicht anwesend sein konnte. Gerichtsbeschlüsse werden öffentlich ausgeschrieben, da sie mir nicht zugestellt werden können. Die Konsequenzen für mich sollen laut der Mutter meiner Kinder verheerend sein.

Nahezu täglich werde ich hier im Ausland von Leuten, die ich unterwegs kennenlerne, gefragt, ob ich denn auch verheiratet sei. Diese Frage kann ich nicht beantworten, denn ich weiß es nicht und es interessiert mich auch nicht.

Das Leben ist ohnehin schon sehr kurz, aber um es sich von einer Frau ruinieren zu lassen, dazu ist es dann aber, nun wirklich, viel zu kurz.
Folgen Sie gerne meinem derzeitigen Projekt - https://www.photos-and-travel.com/current-project/

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