• 05.10.2024

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Bescherung aus Düsseldorf

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Alle Jahre wieder kommt die Weihnachtsfrau. Frauen kommen zwar selten, aber mit Macht, außerdem wird es dann immer teuer. So auch bei den traditionellen Düsseldorfer Weihnachtsgaben. Die beliebteste Gabe von dort ist die alljährliche neue „Düsseldorfer Tabelle“, gültig ab 1.1. Sie ist sehr beliebt, weil sie Frauen mehr Geld verspricht, auf Kosten von Männern. Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Höhe des Kindesunterhalts, spricht auch andere Unterhaltsarten wie zum Beispiel Betreuungsunterhalt und Ehegattenunterhalt an. Beim Unterhalt sind die Rollen klar verteilt: Zahlen muss in 90% der Fälle der Vater und Mann, zu 10% die Frau und Mutter. Gleichgeschlechtliche rechtliche Eltern gibt es nur in so homöopathischen Dosen, dass die nicht in der Statistik auftauchen. Aufgrund der Faktenlage können wir sie als eine der vielen Geldpumpen von Männern zu Frauen bezeichnen.

Diese Tabelle bereitet auch Freien Männern und Unterhaltsprellern viel Freude. Freie Männer können sich von ihr auf Heller und Pfennig vorführen lassen, was sie an Geld sparen, weil sie dem teuren Reproduktionsgeschäft glücklich entkommen sind. Sie können jeden Monat ein Krügerrand-Münzlein ins grinsende Sparschwein versenken statt in die Unterhaltskasse, die keinen Boden hat. Für den Unterhaltspreller sind die Unterhaltsschulden dagegen der persönliche Highscore seines Prellerfolgs, je höher, desto erfreulicher. Denn ab dem ersten Euro, den man nicht mehr zahlen kann oder will, ist es egal, ob man mit hundert Euro oder einer Million in der Kreide steht. Offiziell pleite ist pleite, die Folgen und die Umwege darum herum sind nicht von der Schuldenhöhe abhängig. Wer ungeschützt unter Wasser gedrückt wird, ertrinkt, egal ob das Wasser über ihm einen Zentimeter oder einen Kilometer hoch ist.

Die Düsseldorfer Tabelle fällt wie Manna vom Himmel. Sie ist kein Gesetz, bis auf den Basisbetrag (der sich nach § 1612a BGB richtet) ist kein Unterhaltsbetrag darin irgendwie näher begründet. Die Aufschläge und Stufen darin denken sich Düsseldorfer Richter selbst aus. Trotzdem wird sie de facto wie ein Gesetz angewendet. Wir haben also die beliebte Situation, dass die Rechtsanwender dieselben Personen sind wie die Gesetzgeber, da läuft die ganze Sache natürlich wie geschmiert.

Dieses Jahr ist die Bescherung besonders reichhaltig ausgefallen. Die Frau Ministerin hat die Basisbeträge deftig erhöht. 6,4% Erhöhung des Unterhalts wurden draufgeschlagen. Für andere Reformen, wie die seit zehn Jahren versprochenen überfälligen Neuregelungen bei Unterhalt und Sorgerecht, blieb da natürlich keine Zeit. Die Erwirtschaftung des Unterhalts spielt auch keine Rolle, mit der Durchsetzung solcher Nebensächlichkeiten sollen sich Richter, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher und andere Büttel bittschön beschäftigen. Offenbar sieht Frau Ministerin große Einkommenssteigerungen im Coronajahr 2020. Teilweise hat sie damit durchaus recht, manche Berufe legen sogar noch mehr zu als die neue Düsseldorfer Tabelle. Denn kaum knallen die Schampuskorken zum Jahreswechsel, steigen in dieser Sekunde auch schon die Gerichtsgebühren, Anwaltshonorare, Gutachter, Sachverständige um 10%. Kleinigkeit! Natürlich viel zu wenig. Warum nicht 20%, 50%? Jedes Argument ist gut, solange es nur ein dickes Plus verschafft. Das weltbeste Rechtssystem verdient es eben, auch fürstlich bezahlt zu werden. So macht man Umsatz und kurbelt die darbende Zukunftswirtschaft an. Prost Unterhalt, prost Honorar!

Mit jährlichen Einkommenssteigerungen bei Unterhaltspflichtigen höheren Unterhalt zu begründen oder es permanent nahezulegen ist ein besonders perfider Trick, der schon mehrere Jahrzehnte erfolgreich von Medien, Politikern und Juristen angewendet wird. Er basiert auf einem zuverlässigen Fundament, nämlich der Verlogenheit unserer regierenden Juristen bis ins Mark. Der Witz ist nämlich, dass die Düsseldorfer Tabelle immer schon Einkommensstufen enthält: Wer mehr verdient, muss mehr Unterhalt zahlen. Jede Lohnsteigerung führt also auch zu höheren Unterhaltspflichten - immer schon, wie gesagt. Damit sind alle Lohnsteigerungen längst voll eingepreist und abgeräumt. Der Trick ist es, das einfach zu ignorieren und so zu tun, als würden Lohnerhöhungen auch Steigerungen der Düsseldorfer Tabelle rechtfertigen. Das würden sie auch - aber nur, wenn gleichzeitig auch die Einkommensstufen erhöht werden würden. Was schon seit Jahren nicht der Fall ist und wenn, dann weniger als die absolute Erhöhung des Unterhalts. Ein Beispiel: Im Jahre 2002, als die Tabelle erstmals in Euro erschien, hatte man mit in der Einkommensstufe von 1.700 EUR für ein 12-jähriges Kind 307 EUR zu bezahlen, also rund 18% seines Einkommens. Exakt dasselbe Einkommen verpflichtet in der neuen Tabelle aber zur Zahlung von 528 EUR Unterhalt - nun 31%. So fließt Jahr für Jahr ein höherer Prozentsatz des Einkommens in Unterhalt. Spannend wird die Frage, wo diese Kurve sich auflöst. Bei 100%? Oder 150% des Einkommens? Vollkommene Absurdität und negatives Einkommen waren für Juristen noch nie Grund, ihren bewährten Kurs zu verlassen. Veränderte Denkansätze gelingen bei dieser Klientel immer nur mit besonderer Vorgehensweise, wie etwa in Frankreich mit Neubesetzungen nach den Kürzungen der Jahre 1791 bis 1794. Beliebte Kürzungen betrafen den Kopf, eine der wenigen Methoden, die ausnahmsweise sogar unter Juristen für gewisse Veränderungen sorgte, die ansonsten Katastrophen immer schadlos überstanden haben.

Andere Länder verzichten auf Taschenspielertricks. Selbst Österreich, das in vielem dem schlechten Familienrechtsschlusslicht Deutschland nachhängt, macht das nicht mit. Dort gelten feste Prozentsätze für den Unterhalt je nach Kindesalter zwischen maximal 16 und 22% des Einkommens, steigende Abschläge, wenn mehrere Kinder da sind.

Viele Mütter argumentieren mit hohen ständig steigenden Kosten für die Kinder, die sie betreuen. Da tut sich ein weiteres Rätsel auf: Wieso bestehen diese Mütter dann darauf, die Kinder allein zu besitzen? In Gerichtsverfahren kämpfen sie beinhart gegen jede zusätzliche Stunde beim Vater, gegen das Wechselmodell, gegen die Betreuung durch den Vater. Das wäre doch eine enorme Erleichterung für die unter den Kosten schwer ächzenden Opfermütter? Doch das Bild, das sich bei näherem Hinsehen enthüllt, ist völlig anders. In 90% der Verfahren klagt ein Vater auf mehr Betreuung und die Mutter wehrt sich dagegen und damit gegen Entlastung. Etwas erhellend ist eine einfache Rechnung. Die Mutter erhält pro Monat 717,50 EUR für ihr 12-jähriges Einzelkind, wenn der Single-Vater das Durchschnittseinkommen (4.000 EUR brutto, 2.400 EUR netto) hat. Damit kommt der Vater in Stufe 4 der neuen Düsseldorfer Tabelle, er wird eine Stufe heraufgestuft, weil nur ein Unterhaltsberechtigter da ist. Zum Unterhalt addiert sich das halbe Kindergeld. Würde das Kind zu ihm wechseln, hätte die Mutter bei gleichem Verdienst wie der Vater schlagartig satte 1.218 EUR weniger in ihrer Kasse. Sie würde nichts mehr fürs Kind erhalten, sondern müsste stattdessen selber Unterhalt zahlen. So viel ist das Kind also für einen Elternteil wert, weit über tausend Euro. Und das nur für ein einsames Einzelkind, sind es mehr Kinder, dann multipliziert sich das. Dieser Betrag pro Kind ist die Untergrenze, Mehr- und Sonderbedarf kommen noch obenauf. Und sogar noch mehr: Hinzu kommen weitere „Goodies“, eventuelle Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag und Ermäßigungen. So manches scheinbare Rätsel löst sich nicht mit dem Blick auf die Kinder, aber mit dem Blick auf den höchstpersönlichen Geldbeutel.

Spaß mit dieser Düsseldorfer Tabelle kann man als Unterhaltspflichtiger trotzdem auch dann haben, wenn man sich nicht traut, zum Preller zu werden, sondern voll zahlt. In den letzten Jahren wurde eine Methode immer beliebter, die den Staat für den Unterhalt immer stärker selber zahlen lässt. Das Vorgehen ist einfach: Man zahlt zwar Unterhalt, wird aber zum Aufstocker, bezieht also aufstockende Leistungen vom Jobcenter, sinkt damit so weit ab, dass man sich die Kasse vom Jobcenter wieder ein Stück weit auffüllen lassen kann. Plötzlich wird auch die ortsübliche Miete einer normalen Wohnung als Ausgabe anerkannt, was ein Richter beim Unterhaltspflichtigen nur selten zulässt. Der Könner reduziert zusätzlich und rechtzeitig seine Arbeitszeit etwas, denn er will ja auch ein bisschen für seine Kinder da sein. Bleibt das im Rahmen, zahlt das Jobcenter trotzdem den Erwerbstätigenbonus und füllt brav auf, man hat somit deutlich mehr in der Kasse als ein reiner Leistungsempfänger. Und das Beste: Jede Unterhaltserhöhung zahlt der Staat ab dann selber. Lassen wir die Gläser darauf nochmal klingen, prost Unterhalt!

P.

Weiterführender Link: TrennungsFAQ

Ratsuchende Väter finden im TrennungsFAQ-Forum konkrete Hilfe

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