• 28.03.2025

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Das Jugendamt und die Beiständin

jugendamt

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Das Thema Jugendamt ist ein immer wiederkehrendes Thema in der Männerwelt der Unterhaltspflichtigen.

Zur Sachlage: Hat ein Unterhaltspflichtiger kein Geld, um den Kindesunterhalt zu zahlen, dann geht Mutti zum Jugendamt und beantragt den Unterhaltsvorschuss für das Kind. Bis zum 6. Lebensjahr des Kindes gibt es 135,- Euro und ab dem 6. Lebensjahr 180,- Euro. Dieser Unterhaltsvorschuss wird maximal 6 Jahre bezahlt. Der Staat springt also für den Nichtzahler ein. Nun baut der Unterhaltspflichtige Schulden auf und das Jugendamt will den gezahlten Unterhaltsvorschuss plus die Differenz zum ausgeurteilten Kindesunterhalt eintreiben.

Wer arbeitslos wird oder in Hartz IV rutscht und deshalb nicht mehr den vollen Unterhalt mehr zahlen kann, dem wird der Unterhalt gestundet. Damit bauen sich Unterhaltsschulden auf, die später zurückzuzahlen sind. Damit beginnt eine Spirale der Verschuldung und aus diesem Kreislauf kommen die wenigsten Männer wieder heraus.

Im Jugendamt gibt es die sogenannten Beistände, die für die Eintreibung der ausstehenden Unterhaltsschulden zuständig sind. Die Beistände sind nicht nur meistens Frauen, sondern oft auch unfähige Möchtegernjuristen, die ihr Studium abgebrochen haben oder sich aus anderen Motiven zu dieser Tätigkeit berufen fühlen. Eine professionelle Ausbildung zum Beistand gibt es nicht.

Die Beistände des Jugendamtes arbeiten systematisch und nach Vorschrift. Sie versenden in der Regel Standardbriefe aus Textbausteinen ohne jeglichen Bezug zur persönlichen Situation des Unterhaltspflichtigen, die niemanden von den Beiständen interessiert. Der Unterhaltspflichtige wird aufgefordert seine persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Dazu versenden die Beistände Formulare, die angeblich auszufüllen sind.

Diese Formulare der Jugendämter dürfen auf gar keinen Fall ausgefüllt werden.

Das Jugendamt hat Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Einkommens durch Vorlage der Lohnabrechnungen, aber wie hoch die Miete ist oder wie viel die Ehefrau verdient, das sind freiwillige Angaben. Selbstverständlich unterscheidet das Jugendamt nicht zwischen freiwilligen und Pflichtangaben. Sie wollen in unzulässiger Weise alles wissen. Denn damit kann man den Unterhaltspflichtigen besser unter Druck setzen und ihn unter das Existenzminimum pfänden, wenn die Ehefrau gut verdient.

Das Jugendamt hat zwei Waffen gegen den Unterhaltspflichtigen. Das ist die Pfändung und die Anzeige nach §170 StGb "Unterhaltspflichtverletzung".

Gegen beide Waffen gibt es selbstverständlich Gegenmassnahmen. Sich pfändungsfest zu machen ist kein Problem: kein Konto, Wertgegenstände verkaufen, Versicherungen kündigen, Sparverträge auflösen und das gesamte Bargeld bei einer Vertrauensperson deponieren. Wenn nun das Jugendamt pfänden will, dann wird es nichts geben, weil eben nichts da ist. Nach zwei erfolglosen Pfändungen gibt das Jugendamt auf.

Die andere Waffe ist Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, aber dieses Thema wird noch gesondert behandelt.

Mit der Beiständin eines Jugendamtes sollte man nicht reden, nicht verhandeln, mit Informationen sehr sparsam umgehen und sich keinen Illusionen hingeben. Sie ist Gegner auf Lebenszeit und da gibt es keine Kompromisse. Viele Männer dachten, dass sie mit Ehrlichkeit und Kooperation einen tragbaren Deal erzielen könnten. Jeder musste bisher lernen, dass dies nicht möglich ist. Das entspricht natürlich nicht der menschlichen Logik, ist aber die Realität. Die Jugendämter könnten viel erfolgreicher zu Geld kommen, wenn sie den Unterhaltspflichtigen leben lassen würden. Das ist jedoch nicht das Ziel der Beistände. Somit verhärten sich die Fronten auf beiden Seiten mit dem Ergebnis, dass dem Unterhaltspflichtigen irgendwann alles völlig egal ist und das Jugendamt dann ziemlich bescheuert in die Kaffeetasse guckt. Wer Schulden auf ein unbezahlbares Mass aufgebaut hat, der lebt viel ruhiger als ein jahrelanger Zahler, der zum späteren Zeitpunkt finanziell in die Knie geht und auch Pleite ist.

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