• 25.10.2024

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Das neue Familienuniversalgesetz FUG

geldhau

» Artikel vom

Gastautor: Uwe

Exklusiv im Männermagazin: Das neue Familienuniversalgesetz (FUG) – ein Meilenstein für ein modernes Familienrecht.

„Justizminister plant Reform des Unterhaltsrechts“. - „Unterhalt dient der Absicherung des Kindes“. - „Die Reform trifft nur die Alleinerziehenden“.

Das sind einige Überschriften in Tageszeitungen in den vergangenen Wochen. Das Familienrecht ist schon immer Bestandteil von zahlreichen Diskussionen. „Zu männerfreundlich“, sagen die einen. „Zu mütterlastig“ meinen die anderen. „Immer noch zu konservativ“ schimpft man hier. „Viel zu fortschrittlich“ hält man entgegen. „Zu kompliziert“ ... „Familienrecht braucht Einzelfallentscheidungen“ … „Familiengerichte sind überlastet“ … ein Konsens war nicht in Sicht, zu unvereinbar standen sich die Positionen gegenüber. Dachte man.

Dann geschah das Unglaubliche. Dem Verfasser dieses Artikels, ein unerschütterlicher Kämpfer für Frauenrechte, ist es gelungen in den letzten Monaten geräuschlos alle relevanten Interessengruppen an einen Tisch zu bringen und Gespräche und Workshops mit führenden Familienrechtsexpertinnen aller demokratischen Parteien, Vertreterinnen der Kirchen und einschlägigen nicht-staatlichen Institutionen zu organisieren. Ziel: das aktuelle Familienrecht umfassend zu reformieren.

Herausgekommen ist nicht weniger als eine Revolution: Das aktuelle Familienrecht soll radikal vereinfacht werden. Der überwiegende Teil der geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften wird einfach gestrichen und durch ein neues Gesetz namens „Familienuniversalgesetz (FUG)“ ersetzt. Implementiert werden soll die Reform zeitnah, eine nahezu hundertprozentige Zustimmung aller demokratischen Parteien in dem Gesetzgebungsprozess gilt als gesichert.

Leser des Männermagazins erfahren exklusiv und brandaktuell als Erstes die geheimen Inhalte des neuen „Familienuniversalgesetz (FUG)“. Der Clou: Das FUG besteht aus lediglich fünf Paragrafen, die sämtliche alte Regelungen und Gesetze ersetzen. Über Einzelfälle entscheiden im Streitfall weiterhin die Gerichte (siehe auch §5 FUG).
Die Paragrafen lauten im Einzelnen:

FUG §1 (Begrifflichkeit Mutter, Kind und Erzeuger im FUG): Mutter ist die weibliche Person, die das Kind geboren hat. Kind ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Mensch, der von einer Mutter geboren wurde. Erzeuger ist die männliche Person, die das Kind mit der Mutter gezeugt hat.

FUG §2 (Sorgerecht): Sorgeberechtigte eines Kindes ist ausschliesslich die Mutter des Kindes. Die Mutter entscheidet allein über sämtliche Angelegenheiten des Kindes.

FUG §3 (Umgangsrecht bei getrennt lebenden Mutter und Erzeuger): Das Kind hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt ausschliesslich bei der Mutter. Die Mutter entscheidet allein über die Gewährung, Dauer und Ausgestaltung des Umgangsrechtes mit dem getrennt lebenden Erzeuger.

FUG §4 (Unterhaltsrecht bei getrennt lebenden Mutter und Erzeuger): Der Erzeuger des Kindes überweist monatlich am ersten Kalendertag im Voraus alle seine Einkünfte, die über dem zu diesem Zeitpunkt gesetzlich festgelegtem Existenzminimum liegen, an die Mutter des Kindes, und zwar mindestens so lange, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Verlängerungen sind je nach Billigkeit möglich. Befristungen sind nicht vorgesehen. Sollte der Erzeuger mehrere Kinder von mehreren Müttern haben, werden die Anteile der einzelnen Mütter entsprechend gequotelt.

FUG §5 (Ausnahmen): Ausnahmen der § 1-4 FUG sind grundsätzlich nicht vorgesehen, jedoch in Einzelfällen möglich, beispielsweise wenn sich die Parteien nicht gütlich einigen können (Streitfall). Streitfälle bedürfen immer ein Gerichtsverfahren und eine Entscheidung durch die lokale Familienrichterin. In sämtlichen Gerichtsverfahren, die das FUG betreffen, herrscht für alle Parteien eine Anwaltspflicht.

Mit dem FUG ist dem Initiator ein wichtiger Meilenstein in Richtung modernes Familienrecht gelungen. Dieses Gesetz kann Signalwirkung für andere Länder haben, selbst wenn sie hunderttausende Kilometer entfernt sind. Durch diese Reform wird einerseits die Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen gefordert und gefördert und andererseits Kinderarmut verhindert. Unser Land nimmt dadurch eine absolute Vorreiterrolle ein, an der sich andere Branchen ein Beispiel nehmen können. Zudem zeigen die erwarteten Ergebnisse, dass sich auch die Geburtenrate steigern kann, da sich wieder mehr Frauen bewusst und unbelastet durch Existenzsorgen für Familie und Kinder entscheiden können.

Das neue FUG hat ersten Umfragen zufolge eine grosse Unterstützung und Rückhalt in der Bevölkerung. Nahezu alle Bürger sehen die Reform positiv, die Zustimmung liegt bei über 98%. Frauenrechtlerinnen sprechen von dem grössten Fortschritt seit Einführung des Frauenwahlrechts 1918. Alleinerziehende Frauen hoffen auf eine Rettung aus ihrer oft sehr angespannten finanziellen Situation und weniger psychisch belastende Rechtsstreitigkeiten mit dem Erzeuger ihrer Kinder. Auch Rechtsanwältinnenverbände sehen der Reform gelassen entgegen. Durch FUG §5 sei gewährleistet, dass es immer noch genügend Verfahren und damit Honorare für diesen Berufsstand geben wird, teilte eine Sprecherin mit.

Lediglich zwei umstrittene, selbst ernannte „Väterrechtler“, ein Imker und ein kahlköpfiger Typ mit Hund, glauben, dass die Reform eine vermeintliche Benachteiligung für ihre Geschlechtsgenossen sei. Sie warnen in einer Stellungnahme, dass angeblich immer mehr Männer wegen des FUG dann „MESA machen werden“, also hinwerfen, auswandern oder in Frührente gehen. Alle Expertinnen halten diese Sorge jedoch für übertrieben und gesichert unbegründet.

Der geschiedene Handwerker Bernd B. (47) freut sich zum Beispiel, dass zukünftig der Unterhalt für seine zwei bei seiner Ex-Frau lebenden Kinder nicht mehr gemäss der Düsseldorfer Tabelle berechnet wird. „A Hundt is er scho!“ ist sein Kommentar zum FUG und dessen Impulsgeber während der Frühstückspause im Sozialraum der Fabrik, in der er im Schichtdienst tätig ist.

Einen Wermutstropfen gibt es dennoch: einigen Politikerinnen gehen die Änderungen nicht weit genug: „Von Gleichberechtigung für Frauen kann noch nicht einmal ansatzweise die Rede sein. Vor uns liegt noch ein weiter Weg“ meinte stellvertretend eine erfahrene Familienpolitikerin aus der Bodenseeregion, die selbst alleinerziehend ist und nicht namentlich genannt werden will, aus Angst vor Hass und Hetze im Netz. Das hat der Initiator des FUG sicherlich nicht beabsichtigt.

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