Deutschland 2023
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Gastautor: homo sacer
Vor seinem geistigen Auge male sich der Leser folgendes aus: Plötzlich steht ein schwergewichtiger Mann vor ihm, schlägt ihn nieder, er geht zu Boden, kann sich auf dem Hintern noch abfangen, zieht reflexartig ein mitgeführtes Pfefferspray, löst, während er sich wieder erhebt, dieses aus und nimmt um sich herum eine lauthals johlende Menge von Jugendlichen war, eine Lynchszene geradezu. Er flüchtet sich in einen gegenüberliegenden Kiosk, setzt dort einen Polizei-Notruf ab, indem er auch die in Notwehr geübte Verwendung des Pfeffersprays sofort anzeigt. Als die Polizei kurz darauf eintrifft, wird er von der Polizei rüde herausgerufen, erhält auf die wiederholten Fragen, was ihm vorgeworfen werde, keine Antwort. Auch dann erhält er keine Antwort, als er sich mit erhobenen Händen an einen Streifenwagen stellen soll, seine Habseligkeiten durchsucht und dabei in eine Gosse geworfen werden. Weil er erneut fragt, was ihm vorgeworfen werde, als ihm ein Beamter Handschellen anlegen will, ergreift der ihn, schlägt mit Berserkerkräften seinen Kopf derart auf den Gehsteig, dass er eine Hirnblutung erleidet, fesselt ihn und führt ihn auf das Polizeirevier ab. Glauben Sie das nicht, lieber Leser? Genau so ist es passiert. Nicht irgendwo, sondern in einer Grossstadt mitten in Deutschland. Was hat das nun mit dem Thema des Männermagazins zu tun?
Jedoch, auf der Wache erfährt der derart Geschundene zu seinem Erstaunen, eine "junge Dame" werfe ihm eine „sexuelle Beleidigung“ vor. Als der Betroffene ungläubig um nähere Einzelheiten bittet, entgegnet ihm der Polizeibeamte roh: "Sie müssen doch selbst wissen, wo sie der ihren Schniedel gezeigt haben." Aus der vollmundigen Ankündigung des Polizeibeamten, es werde gleich auch noch auf der Wache eine Gegenüberstellung mit der Frau geben, wird nichts. Stattdessen endet die Sitzung, es ist mittlerweile gegen Mitternacht, mit einem Gang ins Krankenhaus. Nach ersten Untersuchungen stürmt auf einmal mit ernster Miene eine Ärztin in den Raum und verkündet dem zuvor von der Polizei derart misshandelten: „Stehen Sie nicht mehr auf, Sie haben eine Hirnblutung. Es muss eine Langzeit-Tomografie durchgeführt werden, danach werden sie zur Beobachtung auf die Intensivstation verlegt.“ Es folgt eine Woche im Krankenhaus. Wieder daheim findet der Betroffene im Briefkasten eine Anzeige wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Er wendet sich an einen angesehenen Anwalt und folgt leider gegen seine eigene Intuition dessen Rat, gegen die jugendlichen Gewalttäter nichts zu unternehmen. Ein fataler Fehler. Zwei Wochen später findet er nämlich eine weitere Anzeige in seinem Briefkasten. Der jugendliche Angreifer, gegen den sich der Betroffene mit dem Pfefferspray gewehrt hatte, hat nun seinerseits Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Die bearbeitende Dienststelle ist zudem eine ominöse Adresse: das Haus des Jugendrechts. Der Beschuldigte ist zu besagter Zeit 46 Jahre alt. Haben die ihn seinerzeit peinigenden Jugendlichen hierin ihre eigene „Privatjustiz“? Hat dem Übeltäter gar jemand geholfen, eine wortgewandte Geschichte zu erfinden, die ihn als Opfer eines unvermittelt Angreifenden darstellt? Monate später erhält der Betroffene, der inzwischen wenigstens die Gewissheit hat, dass die Hirnblutungen keine bleibenden Schäden hinterlassen haben, Einsicht in die Akten: Tatsächlich hat eine junge Dame hinsichtlich Zeit und Umständen völlig widersprüchlich irgendetwas von exhibitionistischen Handlungen fabuliert. Auf die Frage, ob sie denn überhaupt ein Glied gesehen habe, verneint sie kleinlaut, wie das Protokoll der Ermittlungsakten ausweist. Die Ermittlungsbehörden sind der Minderjährigen in jeder Form behilflich, aus dieser Falschbeschuldigung, die ja indessen einmal übelste Folgen in Gestalt der oben dargestellten Kausalkette hatte, ohne Konsequenzen herauszukommen.
Damit hat der Horror noch lange kein Ende. Der von dem Mädchen falsch Beschuldigte und Verleumdete, von den Jugendlichen niedergeschlagene und von der Polizei krankenhausreif Geprügelte wird tatsächlich wegen Körperverletzung seines Angreifers angeklagt.
Das Verfahren wird schliesslich eingestellt. Ebenso ergeht ein Strafbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Nach einem Einspruch vergehen weitere anderthalb Jahre. Erst über 2 Jahre nach dem Vorfall wird auch dieses Verfahren eingestellt. Eine Strafanzeige gegen die Jugendlichen, das die im Rahmen des gegen den Betroffenen geführten Verfahrens wegen behaupteten Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte tätige Staatsanwältin angeregt hatte, wird mit zynischen Worten von der wiederum zuständigen Staatsanwältin abgeschmettert. Einer weiteren Strafanzeige gegen den Polizeibeamten wird anfänglich sehr gewissenhaft nachgegangen, das Verfahren verläuft dann jedoch im Sande.
Warum diese ausführliche Darstellung? Weil der Betroffene im Laufe der zwei Jahre immer wieder die Erfahrung macht, dass die eigentliche Urheberin des ganzen Unheils, nämlich die jugendliche weibliche Falschbeschuldigerin, völlig aus dem Fokus gerät. Sie muss sich noch nicht einmal für ihre Tat verantworten, wird noch nicht einmal deswegen vorgeladen, erhält keine mahnende Ansprache, gar nichts! Für diesen jungen Menschen muss die Lehre aus jenem Vorfall sein, dass es in Deutschland nicht nur möglich ist, sondern vielmehr ein sozial wertvolles Verhalten konstituiert, einen wildfremden Mann einfach falsch zu beschuldigen. ‘Nur weiter so, Madame’, das ist letztlich die unausgesprochene Aussage des Staates. - Ein Schelm, der Böses denkt. Diese Form weiblicher Alltagskriminalität erweist sich einmal mehr als Bagatelle. Der Fall zeigt jedoch auch, was über die klassischen Fälle von Falschbeschuldigung hinaus eine einzige Bemerkung einer Frau alles auslösen kann. Gewiss, an diesem Vorfall ist mehr unklar als klar. Es muss positiv betont werden, dass sich sowohl das Kommissariat für Amtsdelikte als auch die Staatsanwälte und Richter in den beiden gegen den Betroffenen geführten Strafverfahren redlich mit diesem zusammen bemüht haben, zu überlegen, warum es zu einer solchen Zuspitzung kommen konnte. Dies alles musste aber Spekulation bleiben. Ebenso muss betont werden, dass es Frauen waren, die sich als Kriminalbeamtin, Staatsanwältin und Richterin sehr gewissenhaft in diese Angelegenheit hineingearbeitet haben. Nur hilft das leider auch nicht sehr viel, wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist. Die Polizei hat die Berichte professionell verfälscht und manipuliert, beispielsweise den Polizei-Notruf des Betroffenen völlig unterschlagen. Licht ins Dunkel zu bringen setzte voraus, dass sämtliche Täter - sowohl die jugendlichen Angreifer als auch die prügelnden und Polizeiberichte verfälschenden Polizeibeamten - ihre Tat gestünden. Das ist nach menschlichem Ermessen auszuschliessen: Deren Zeugenlage ist todsicher.
Das besagte Mädchen hat der Betroffene bis heute nicht gesehen. Er kann nur vermuten, dass sie eine unter mehreren im Gerichtsgebäude Anwesenden gewesen sein muss - aufgrund der Verfahrenseinstellung kam es ja zu keiner Zeugenvernehmung mehr. Somit bleibt nur das Wirrwarr der Ermittlungsakten, über die ein pensionierter Kriminalhauptkommissar nach Durchsicht sagte: "Das verdient nicht, als Ermittlung bezeichnet zu werden, völlig dilettantisch, wäre eigentlich ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde."
Der Leser mag sich nun selbst sein Urteil bilden, ob hier ein Wichtigtuer fabuliert oder ob dies Einblick in die fatale Verschränkung einer in jeder Hinsicht völlig verrohten und gestörten Gesellschaft sowie eines völlig dysfunktionalen Staates gewährt.
Die ganze Angelegenheit füllt mittlerweile allein aufseiten des Betroffenen zwei Aktenordner. Wenn im Publikum des Männermagazins dieser Fall auf weiteres Interesse stösst, wird er auch gerne ausführlicher berichten. Unendlich viel mehr an gespenstischen Einsichten in diverse Abgründe gäbe es im Zusammenhang dieses über mehr als zwei Jahre währenden Alptraums zu berichten.
Was er persönlich am beklemmendsten empfindet, ist die Tatsache, dass sich aus dieser Angelegenheit keine Konsequenzen ziehen lassen, ausser derjenigen aus dem westlichen Kulturkreis auszuwandern. Gibt es bei Falschbeschuldigungen zuvor eine Täter-Opfer-Beziehung, ist eine Lage gegeben, vor der sich ein Mann zumindest theoretisch noch durch weitgehende Zurückhaltung im Umgang mit Frauen schützen könnte, wie dies der legendäre Gründer des hiesigen Publikationsorgans immer wieder empfahl. Das stellt zwar eigentlich auch eine kaum realisierbare Einschränkung dar, geht die Gefahr von Falschbeschuldigungen doch weit über intime Beziehungen hinaus. Gegen einen derart weitreichenden weiblichen Angriff wie den hier dargestellten kann sich aber kein Mann schützen. Dies zeigt, wie weit der Feminismus und die Verwirrung, die Verrohung und die Ideologisierung von Staat und Gesellschaft, aber auch schlicht der Verfall weiter Teile des Staatsapparates bereits vorangeschritten sind. Was soll der einzelne da noch machen?
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