BREAKING NEWS 07/12
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Vor einem Landgericht in Süddeutschland begehrt eine Klägerin den vor drei Jahren geschlossenen Trennungsvertrag mit ihrem Exfreund anzufechten, da die damals vereinbarten und gezahlten 20.000,- € als Abfindung zu wenig seien und sie nun 40.000,- € als gerecht erachtet. Zur Begründung erklärte die Klägerin, dass sie vor 3 Jahren traumatisiert war und es ihr erst vor wenigen Wochen gelang, dieses Trauma erfolgreich zu bekämpfen. Aus diesem Grund ist die Klage erst nach 3 Jahren beim Landgericht eingegangen.
(Klingt wie ein Witz, ist aber keiner. Das Männermagazin wird aus dem Landgericht berichten)
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Mann im OP-Saal einer Urologie in Bremen verhaftet! Der 46jährige Uwe S. nahm einen Termin zur Vasektomie wahr. Er befolgte die Anweisung der besonders attraktiven OP-Schwester Ursula P. und zog sich komplett aus. Dabei sah er auf die dicken Möpse der OP-Schwester und bekam eine spontane Erektion unmittelbar gefolgt von einem ungewollten Samenerguss, der sich in den Haaren der OP-Schwester verfing. Ursula P. rief über den Polizeinotruf 110 um Hilfe, da sie weitere Ejakulationen des Patienten befürchtete. Uwe S. wurde festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt.
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Der Freiheitskämpfer und Bundespräsident Joachim Gauck hat die alleinerziehende Katrin H. mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Katrin H. wurde wegen ihrer aussergewöhnlichen Bemühungen bei ihrer Jobsuche, um nicht mehr von Hartz IV leben zu müssen, ausgezeichnet. Sie hat innerhalb von 12 Monaten 6,3 Bewerbungen geschrieben. Zwar hat Katrin H. keinen Job gefunden und muss nun immer noch von Sozialleistungen leben, aber ihr großer Einsatz, um sich selbst aus ihrer misslichen Lage zu befreien, verdient diese hohe Auszeichnung und soll ihr weiterhin Mut machen. Das Bundesverdienstkreuz erhielt Katrin H. stellvertretend für alle alleinerziehenden Mütter, die sich intensiv um einen Job bemühen.
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Das Forschungsinstitut Jutta hat herausgefunden, dass deutsche Frauen genau wissen was sie wollen. Nach einer Befragung unter 3.643.891 Frauen wurde folgendes Ergebnis festgestellt:
1.) 98% der Frauen wollen einen 11-wöchigen Urlaub in New York, um ausgiebig zu shoppen.
2.) 91% der Frauen träumen vom Sex mit ihren Nachbarn.
3.) 90,5% der Frauen finden es richtig, dass der Mann mehr als 12 Stunden täglich arbeitet und die Frau finanzieren muss.
161% der Frauen können sich nicht vorstellen bis zur Rente zu arbeiten und ziehen eine Heirat mit anschließender Scheidung zur Einkommenserzielung vor.
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Der 51jährige Bauunternehmer Helmut S. wurde vom Amtsgericht Bonn zu einer Geldstrafe von 126.500,- € verurteilt. Helmut S. hat gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, weil er zu einer Anruferin sagte, dass er für Frauen grundsätzlich keine Bauaufträge ausführt. Auch wurde der Antrag von Helmut S. abgelehnt, von einem männlichen Richter abgeurteilt zu werden. Wegen dieser offenkundigen Diskriminierung der Richterin musste Helmut S. zusätzlich eine 21-tägige Haftstrafe absitzen.
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Stabhochspringer Harald R. wurde letzte Woche aus dem Verband der Leichtathleten ausgeschlossen und mit einer Sperre von 90 Jahren belegt. Nach einem Stabhochsprung habe er zu einer Assistentin gesagt, dass sie bitte seine Latte halten soll.
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Der Bundestag bereitet ein neues Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen vor. In Kürze dürfen auch schwule Männer Frauen heiraten, da nicht genügend heterosexuelle Männer zu Heirat und Familie bereit sind. Die Bundesregierung will damit erreichen, dass die mehrheitlich von Sozialhilfe lebenden Frauen ein sicheres Einkommen erzielen und die Staatskasse jährlich um mehr als 131 Milliarden Euro entlastet wird.
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In Lindau wurde in den frühen Morgenstunden ein bebrillter Mann in einer Bäckerei kurzzeitig von der Polizei festgenommen. Er habe auf die Frage der Verkäuferin, was er denn wünsche, geantwortet, dass er "eine Schnecke" haben möchte. Die Verkäuferin habe dies als sexuelle Belästigung verstanden, denn bei dem Gebäck handelte es sich nicht um eine "Schnecke", sondern um ein "Teilchen". Nach einer Entschädigungszahlung von 350,- € an die Verkäuferin durfte der Mann die Bäckerei ohne Strafanzeige verlassen.
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