Wechselmodell im Wechsel
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Ganz zaghaft und fast zwanzig Jahre später als einige Nachbarländer (Frankreich führte es 2002 im code civil ein) traut man sich in Deutschland, öffentlich übers Wechselmodell zu reden. Wechselmodell, das bedeutet nach einer Trennung der Eltern die gemeinsamen Kinder weiterhin gemeinsam zu betreuen. Die Kinder sind nach Plan ein paar Tage beim Vater, dann wieder gleich lange bei der Mutter. Sie leben heute sowieso an mehreren Orten, die meiste Lebenszeit wird in Betreuungseinrichtungen und Schulen verbracht (wo die Mehrheit mittlerweile in Ganztagsbetreuung ist) und beim Wechselmodell kommt eben noch eine Elternwohnung etwas mehr hinzu, statt nur am Wochenende alle 14 Tage wie meist beim Residenzmodell. Häufigstes Schema ist der wochenweise Wechsel. Mehr im Wechselmodell erziehen zu dürfen ist eine der uralten Dauerforderungen von vielen Trennungsvätern.
Lange Jahre habe ich auch dafür getrommelt und es in Diskussionen eingebracht. Die Vorteile des Wechselmodells scheinen auf der Hand zu liegen. Die Kinder wachsen trotz Trennung mit beiden Eltern auf, kein Elternteil ist theoretisch mehr berechtigt, Kindesunterhalt vom Anderen zu verlangen. Beide Eltern erleben Alltag mit den Kindern, beide Eltern sind gleich mit der Kindererziehung gefordert. Wenn ein Elternteil wirklich ausfällt, steht der Andere parat. Die Beistandschaft des Jugendamts ist aus dem Spiel. Das klingt alles gut, sehr gut.
Am besten und ausführlichsten hat das eine Doppelnamen-Frau herausgearbeitet, die Professorin an einer kirchlichen Hochschule ist. Und dann auch noch Juristin, wobei sie erst recht ziellos Politikwissenschaften und Philosophie studierte. Im schönen Konstanz, das so manche geistig nicht gefestigte Gestalten anzieht. Der trübe Seenebel verdeckt wohl so manches. Klingt auch ziemlich unerwartet für das, was von solchen Damen an solchen Schulen sonst so verfasst wird. Es stimmt aber. Die Monografie „Wechselmodell: Psychologie–Recht-Praxis“ von Prof. Hildegund Sünderhauf-Kravets ist bis heute das beste deutschsprachige Werk zur Doppelresidenz, hat die Diskussion bis heute maßgeblich beeinflusst. Ich habe es komplett gelesen, es ist nicht glänzend, aber fundiert und behandelt das Thema durchaus fachkundig. Dank ihres persönlichen Rahmens (Frau, Juristin, Kirche) ist sie damit im Gegensatz zu einigen Männern auch nicht zur Unperson abgestempelt und aussortiert worden, sondern wird weiterhin eingeladen, wenn man sich irgendwo mit dem Thema Wechselmodell auf hoher Ebene befasst.
Nach meiner eigenen Trennung habe ich natürlich auch das Wechselmodell eingefordert (auch am Gericht), wohl wissend, dass ich in dieser kaputten Rechtspflege sowieso keine Chance habe. So war es dann auch. In den letzten Jahren habe ich schließlich eine Reihe von Eltern kennengelernt, die das Wechselmodell praktizieren und Fälle gesehen, in denen es auch vor Gericht darum ging.
Durch diese Erfahrungen bin ich heute sehr viel kritischer gegenüber dem Wechselmodell eingestellt. So wie die deutsche Rechtspflege damit umgeht, wie es eingebettet wird in andere Rechtsbereiche und die Gesellschaft, wäre „Betrugsmodell“ der bessere Ausdruck dafür. Alles, was Juristen anfassen, wird dadurch in Fäkalien verwandelt, egal ob es Datenschutz, Internet, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Familienrecht oder sonst etwas ist. Kein Jurist versteht den Gegenstand, den er mit großer Machtfülle verrechtlicht. Und nun haben sie das Wechselmodell entdeckt. Und ich die ersten Väter, die verzweifelt versuchen, wieder aus dem Wechselmodell auszusteigen.
Wenn es den Trennungseltern dagegen gelungen ist, dauerhaft eine Elternebene aufzubauen und beide berufstätig sind, dann gehört man sowieso zu dem Drittel Nachtrennungseltern, bei dem die Juristen draußen bleiben. Da gab es noch nie Probleme, egal ob Wechselmodell oder sonst eine Betreuungsform. Meistens ist das aber nicht der Fall. Drängt man dann die Eltern zum Wechselmodell, hat sich eine ungute Entwicklung breit gemacht:
(1) Angesichts einer nicht zu ignorierenden erziehungsunfähigen Mutter wird nun das Wechselmodell herbeigezogen, um den Schrott der Mutter durch den Vater reparieren zu lassen. So mogelt man sich an der Betreuung durch den Vater vorbei und erhält den dümmsten Müttern die Kinder und damit auch einige staatliche Leistungen. Die Väter versuchen natürlich, den mütterlichen Müll auszugleichen, verschleißen sich dabei bis zur Selbstzerstörung. Das Wechselmodell als Umgehungstrick, um Spinnerinnen doch noch die Kinder zu lassen, auf Kosten des Vaters. Die Ursachen von Kindeswohlgefährdungen bleiben unangetastet, weil Mütter in diesem Land unantastbar sind.
(2) Wer glaubte, Kindesunterhalt sei mit dem Wechselmodell kein Streitpunkt mehr, der sieht sich bitter enttäuscht. Im Gegenteil, der Wahnsinn wird oft noch schlimmer. Von wegen kein Unterhalt. Die Gerichte haben ausgeknobelt, dass beide Eltern anteilig ihres Einkommens haften sollen. Plus neue Mehrbedarfe, Vorhaltekosten für Kinderzimmer, Fahrtkosten zwischen den beiden Wohnungen. Dazu noch eine komplexe Kindergeldanrechnung. Das wird dann noch durch den Wahnsinn der Unterhaltsleitlinien gepresst, bis kafkaeske Rechnungen entstehen. Eigentlich dürfte kein Elternteil das Kind allein beim Unterhalt vertreten. Die Juristen tricksen das aus, indem kurzerhand dem Elternteil das Vertretungsrecht zugeschustert wird, der vermutlich abkassieren wird oder noch ein weiterer teurer Helfer auf Elternkosten installiert wird, der das Kind vertritt. Im Endergebnis bezahlt doch wieder meist der Vater Unterhalt, obwohl er die Kinder zu gleichen Anteilen mitbetreut. Im Residenzmodell wird dem Vater immer vorgelogen, die Mütter wären aller finanzieller Pflichten entledigt, weil ihre Betreuungsleistung dem Unterhalt gleichstünde. Sie arbeite das ab, was der Vater bezahle. Und beim Wechselmodell gilt das flutschiwutschi plötzlich nicht mehr und die Betreuungsleistung der Mutter ist plötzlich viel mehr wert, als die des Vaters.
(3) Der sonstige rechtliche und gesellschaftliche Kontext ist völlig unverändert geblieben. Die Mütter genießen weiterhin alle Vorrechte und das Sorgerecht ist weiterhin nur ein zahnloser Appell zur Zusammenarbeit. Auch im Wechselmodell sind Mütter in der Lage, einfach Tatsachen zu schaffen: Alleinige Schulanmeldung - kein Problem. Alles aufkündigen und samt Kinder 500 km weit zum neuen Lover ziehen, Regelungen einfach umwerfen - geht weiterhin unsanktioniert. Manipulieren, Diffamieren, das eigene Süppchen kochen, seinen Schwachsinn an den Kindern auslassen - wie eh und je kein Problem und folgenlos für die Schädigerin, nur dass es jetzt außer den Kindern auch der Vater ausbaden muss. Väter, die sich so benehmen, haut man ebenfalls wie eh und je schnell in die Pfanne. Es gibt in Deutschland keine geschlechtsneutrale Beurteilung von Erziehungseignung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Kindeswohl (siehe KiMiss-Studien!) werden von der gesamten Rechtspflege so rotzfrech wie eh und je ignoriert.
Fazit: Das Wechselmodell wird seitens der Juristen als ein weiterer Lack missbraucht, mit dem sie ein verrottetes, kaputtes und korrumpiertes Unterhalts-/Familienrecht übertünchen. Väter tun gut daran, sich vorher genau zu überlegen, ob sie ein Wechselmodell wünschen. Der Wunsch könnte gewährt werden und die Folgen könnten ganz anders sein wie erhofft.
Zu raten ist weiterhin, entweder Erziehungsverantwortung für den Nachwuchs wahrzunehmen, wenn die Mutter das aus Einsicht freiwillig gewährt, oder den ganzen Mist ohne weitere Bezahlung von Idioten in Roben und Unterhalt hinzuwerfen. Wie es auch ein bekannter Unterhaltspreller vor der Kamera sagte: Wozu um etwas kämpfen, das die Mutter auch freiwillig gewähren kann?
P.
Weiterführender Link: TrennungsFAQ
Ratsuchende Väter finden im TrennungsFAQ-Forum konkrete Hilfe
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