• 15.03.2024

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Der Ehevertrag

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» Artikel vom

Gastautor: Doofenshmirtz

Wer heiraten will oder muss, für den stellt sich nach eingehender Risikoabwägung oft die Frage nach einem Ehevertrag.

Der Ehevertrag wird oftmals angeführt, wenn der Mann sich nicht binden (lassen) will. Dieses Papier ist demnach in der landläufigen Meinung die einzige Bastion, die zwischen der mutmaßlich gierigen Exfrau und ihren Begehrlichkeiten steht. Folglich bekommt der Mann diesen vermeintlichen Ausweg präsentiert, damit er guten Gewissens den einen Ring an den Finger stecken kann. Natürlich macht der eine Ring den Träger nicht unsichtbar, sondern erst recht sichtbar für das Finanzamt, den Scheidungsanwalt, die Helferindustrie und das Jugendamt.

Auf den weiten Reisen durch das Internet bekommt man für seine Recherche wenig bis kaum konkrete Informationen. Das mag an der Suchmaschine, den Suchbegriffen oder auch den Informationen selbst liegen. Jedenfalls rückt Tante Google die wichtigen Informationen nicht ohne weiteres auf dem Silbertablett heraus. Eine generelle Informationsseite oder vernünftige, rechtssichere Auskunft scheint es kaum zu geben. Die Rechtsdeutung oder Sicherheit ist sehr schwammig bis allgemein definiert. Warum ist das so?

Der zukünftige Bräutigam hat nun unter Widerwillen der Braut beschlossen, sich im Internet Informationen und Beispiele für einen Ehevertrag zu suchen. Schließlich möchte er nicht wie viele seiner Freunde und Kollegen im Armenhaus enden. Da er einen ordentlichen finanziellen Hintergrund hat, will die Braut so bald wie möglich heiraten und hat bei der Ankündigung für einen Vertrag geradezu panisch und entsetzt reagiert. Wer sie liebt, der macht so etwas nicht. Doch allen Beschuldigungen und sozialen Ächtungen zum Trotz wird das Internet zu Rate gezogen.

Unsere Suche beginnt bei der Definition eines Ehevertrags. Unter anderem liefert Wikipedia hier einen ersten Eindruck. Zitat: "Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen. Bei Sittenwidrigkeit kann der komplette Vertrag aufgehoben werden."

Hier wäre die Suche für den Beta-Trottel schon zu Ende, andere Seiten zählen ebenfalls nur die Definitionen auf. Richtige Männer wollen aber mehr. Wir wollen auch die Nachteile und Untiefen des Vertrags kennenlernen. Die Risiken sind nicht ohne, denn nach weiteren Suchbegriffen bekommt man kritischere Einschätzungen zu lesen. Den Anfang macht die Seite „scheidung.org“. Zitat: "Schon ein kleiner Fehler kann im schlimmsten Fall den Ehevertrag null und nichtig machen – oder zumindest Teile davon."

Seit 2001 ist die einstige Vertragsfreiheit soweit aufgeweicht, dass die Sittenwidrigkeit oder die Benachteiligung eines Partners nicht mehr klar definiert ist. Wer einen Ausweg aus dem Vertrag und damit eine Bereicherungsmöglichkeit sucht, der wird sie auch finden können. Da die Vermögen und Besitztümer selten bei der Frau und fast immer beim Mann liegen, ist klar, wohin die Reise geht.

Der Dreh- und Angelpunkt ist die Sittenwidrigkeit des Vertrags, sowie die Abhängigkeit der Frau vom Mann. Beliebig kann sich hier durch die Frau bedient werden, nichtig wird der Vertrag durch verschiedene Strategien bei Vertragsunterzeichnung:

  • Schwanger sein („Ich bin schwanger, lass uns heiraten!“)

  • Finanziell abhängig vom Mann („Ich halte dir daheim den Rücken frei!“)

  • Tatsächliche oder erfundene Drohungen („Ich hatte keine Wahl!“)

  • Mangelnde Sachkenntnis („Ich liebe dich, schreib was du willst!“)

Ganz groß abräumen kann Diejenige, die schwanger und in Ausbildung stehend geheiratet hat. Je hochkarätiger der dadurch unterbrochene Ausbildungsberuf (Anwalt, Arzt, etc.), desto besser. Der entstandene Verlust durch die entgangene Berufsausbildung erzeugt neben einem hohen Unterhalt zudem eine wichtige Grundlage für die Nichtigkeit des Ehevertrags. Die frischgebackene Exfrau hat meist ein veritables Interesse an Haus, Grund und Zugewinn während der Ehe. Schließlich hat sie ihre fiktive Astronautenkarriere der Ehe und den Kindern geopfert. Totschlagargument: „Es steht ihr zu.“

Der Mann wird also zwangsläufig in die ganz normale und brutale Scheidungsmaschine überführt, der Katalysator ist dabei die stets die passive Grundhaltung der Frau. Der Staat hat keine Lust, dafür zu zahlen, daher ist der Ehevertrag dem Gummiparagraphen gewichen. Die Seite „haus.de“ liefert hier bezüglich der Sachgüter entsprechend Hintergrundwissen, definiert aber auch den Fall, sollte kein Ehevertrag bestehen. Zitat: "Ratsam ist ein Vertrag bei einem hohen Einkommens- und Vermögensgefälle oder einem großen Altersunterschied. Auch internationale Ehen werden besser mit einem Ehevertrag besiegelt. Der definiert, nach welchem Recht die Scheidung erfolgt. Wichtig ist das Dokument außerdem für Unternehmer oder Freiberufler. Sonst gilt in der Regel der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.“ Die Seite „finanztip.de“ schreibt hierzu: "Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft.“

Der Kreis schließt sich. Die Zugewinngemeinschaft. Der angestrebte Cash-Out. Ist der Vertrag erst einmal für nichtig erklärt, stehen alle Wege der Ausbeutung offen. Die Folgen und Auswirkungen davon sind mittlerweile immer mehr Männern bekannt, dies lässt sich besonders zunehmend in den Industriestaaten beobachten. Man(n) hat der Frau mit ihrer hinlänglich bekannten Hypergamie alle Mittel in die Hand gegeben, die Ehe wie ein Sparkonto zu führen, an dessen Ende die Auszahlung steht.

Die parallele Entwicklung und Verquickung von Kommunikationstechnologie (hypergamiefördernd), Rechtsaufweichung (hypergamiefördernd) und Feminismus (hypergamiefördernd) sind dabei kein Zufall. Sie alle verfolgen ein Ziel: Den Wertetransfer per Gesetz von Mann zu Frau. Der vermögende Bräutigam hat also keine Chance, denn es findet sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Schlupfloch für die Frau. Das gilt nicht nur für künftige, sondern auch für bereits bestehende Ehen.

Die Rechtsanwälte von „grosse-wilde-bonn.de“ haben dazu ein klares Statement: "Die bisher gezogenen Schranken bei Eheverträgen hat der BGH nunmehr durch Urteil vom 29.01.2014 noch einmal fester gezogen. Bei neuen Eheverträgen ist damit höchste Sorgfalt geboten. Zahlreiche Eheverträge aus der Vergangenheit sind aus heutiger Sicht unwirksam.“

Vor dem Hintergrund der gynozentrischen Rechtsprechung unserer Tage ist das keine Drohung, sondern ein Versprechen. Eine Heirat ist gefährlicher den je geworden und taugt in der moralisch flexiblen Gesellschaft nur noch als finanzielles Selbstmordritual, da schützt auch kein Vertrag. Um dieses Spiel zu gewinnen, nimmt der freie Mann nicht teil.

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehevertrag

https://www.scheidung.org/ehevertrag-sittenwidrig/

https://www.scheidung.org/ebook-ehevertrag-sittenwidrig.pdf

https://www.finanztip.de/zugewinngemeinschaft/

https://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/

https://www.jurgrad.de/fileadmin/userupload/Skriptund_Formularsammlung.pdf

https://www.haus.de/geld-recht/ehe-scheidung-und-ehevertrag-bei-wohneigentuemern

https://grosse-wilde-bonn.de/rechtsinfo/familienrecht/ehevertraege/318-ehevertrag-seit-2014-oft-null-und-nichtig

https://www.mainz-kwasniok.de/ehevertrag-scheidungsfolgevertrag/sittenwidrigkeit-vonehevertr%C3%A4gen/

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-oldenburg-erklaert-ehevertrag-wegenunangemessener-benachteiligung-der-ehefrau-fuer-nichtig

Weiterführender Link: TrennungsFAQ

Ratsuchende Väter finden im TrennungsFAQ-Forum konkrete Hilfe

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