Lügen sind für Frauen vor Gericht billig
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Eine 33-jährige Frau musste sich am Dienstag wegen falscher Anschuldigung vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau in Burgdorf verantworten. Ihr Vorwurf war happig: Ein 49-jähriger Mann habe sie vergewaltigt.
Richter Schmid dagegen war «fern davon, Zweifel zu haben», wie er in der Urteilsbegründung betonte. Er sprach die Angeklagte in allen Punkten schuldig. Das Urteil: 270 Tagessätze à 30 Franken bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Wenn sie sich bewährt, muss sie nicht zahlen.
Nur in sehr seltenen Fällen müssen sich Frauen vor Gericht wegen bewusster Falschaussage verantworten. Hier in diesem Fall geht es um eine erfundene Anzeige wegen Vergewaltigung und die milde Strafe erstaunt doch etwas. Immerhin müsste ein Vergewaltiger für 3 bis 7 Jahre ins Gefängnis. Die Dame erhält für ihre frei erfundene Vergewaltigung eine Geldstrafe, die ihr sogar noch erlassen wird, wenn sie in der Probezeit nicht mehr lügt. Das ist ein Skandal! In der Schweiz werden Lügnerinnen mit besonders sanften Handschuhen angepackt. Immerhin wurde die Falschaussage wenigstens zur Anzeige gebracht.
Vor Gericht werden Frauen stets mit Nachsicht abgeurteilt. Männer dürfen mit dieser Milde und Gnade nicht rechnen. Und wo sind hier die Feministinnen? Wollten Sie nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie wir Männer absahnen?
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