• 15.03.2024

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Mein Anwalt ist Spitze und wird mir helfen

gericht

» Artikel vom

Im Prinzip sind alle Scheidungsverfahren gleich. Es geht ums Geld und um das Kind. Um schon mal Fakten zu schaffen, schränken Frauen als Sofortmassnahme gerne den Umgang des Kindes mit seinem Papa ein. Die bloße Behauptung, dass der Vater des Kindes möglicherweise gewalttätig sei, reicht völlig aus. Es gibt dann nur noch Umgang zu festen Zeiten für eine Stunde und natürlich unter strenger Aufsicht einer Aufpasserin. Papi könnte sein Kind verprügeln, töten oder gar sexuell missbrauchen. Entsprechend dieser Erwartungshaltung wird man von der Aufseherin mit Argusaugen beobachtet, während sie sich heimlich Notizen darüber macht. Für einen Mann gibt es kaum eine Situation, die demütigender ist. Weil Umgang und Unterhalt gesetzlich zwei verschiedene Sachverhalte sind, haben die umgangsblockierenden Mütter trotzdem den vollen Unterhaltsanspruch.

Ein Bekannter von mir, Thomas (47), ist noch im Stadium der Trennung. Seine Exfreundin, er war nicht verheiratet, ist mit dem gemeinsamen Kind ausgezogen und sie leben nun schon seit einigen Monaten getrennt. Thomas hat nur sporadischen Umgang unter Aufsicht, denn er ist angeblich gefährlich. Seine Exfreundin ist Staatsdienerin im höheren Dienst, doch wie bei Müttern üblich arbeitet sie nicht mehr. Sie hat über ihre Anwältin ihre Unterhaltsforderung auf 2.500,- € monatlich beziffert plus Kindesunterhalt. Das ist happig, auch wenn Thomas Freiberufler ist mit einem satten Einkommen in den letzten Jahren.

Nun ist die Situation für Thomas verzwickt, weil seine Branche im Abwind ist. Die Aufträge sind stark rückläufig und seine Motivation, das Ruder nochmal herum zu reißen, tendiert gegen Null. Sehr wenig Umgang mit seinem Kind und ständige Anwaltsbriefe mit immer neuen Forderungen seiner Exfreundin machen ihn fertig. Er ist völlig demotiviert und die letzten Monate haben ihn stark altern lassen. Sein Geschäft ist am Ende und er wird einen Job als Angestellter annehmen.

Thomas hat seinen ersten Anwalt entlassen, der ihm empfahl, monatlich zunächst 1.950,- € zu bezahlen. Thomas hat das gemacht und ich war darüber erstaunt, weil keine Gerichtsurteile und damit auch keine Titel gegen ihn vorliegen. Er zahlte die 1.950,- € freiwillig ohne eine Rechtsgrundlage und setzte damit zudem unbewusst den zukünftigen Maßstab in Sachen Unterhalt. Thomas hat den Kindesunterhalt noch nicht tituliert und sein neuer Rechtsanwalt hat ihm dringend empfohlen, zum Jugendamt zu gehen und dort die Titulierung durchzuführen. Als ich das hörte, war ich sprachlos, denn der Anwalt und Thomas haben das System noch nicht mal im Ansatz kapiert. Obendrein tritt seine Exfreundin voll aufs Gaspedal, um Thomas fertig zu machen und der sitzt brav wie ein Kaninchen vor Schlange, das darauf wartet, gefressen zu werden.

Nun ist Thomas' Situation nicht ungewöhnlich und ein recht klarer Sachverhalt. Ja, die Exfreundin hat Anspruch auf Titulierung des Kindesunterhalts, aber natürlich nicht beim Jugendamt. Die Empfehlung seines Anwalts ist völlig falsch, weil die Jugendamtsmitarbeiterinnen stets auf ihre maximal ungünstigen Standard-Titulierungen bestehen, die im Nachgang nicht mehr korrigierbar sind. Sein Anwalt dürfte unter der Rubrik Schwachkopf laufen.

Ich habe Thomas empfohlen die Titulierung bei einem Notar zu machen. Das kostet nur geringe Schreibgebühren. Den Mustertext kann er sich auf der Webpage Trennungsfaq.com downloaden. Die Höhe des Kindesunterhaltes kann er im Titel selbst bestimmen und er sollte dabei nicht zu großzügig sein. Wenn die Exdame und das Jugendamt mit der Höhe unzufrieden sind, dann können sie Klage bei Gericht einreichen. Der springende Punkt dabei ist, dass der Streitwert lediglich die Differenz aus tituliertem und verlangtem Titel ist. Damit sind die Prozesskosten recht günstig. Eine Richterin rechnet eh viel genauer als die Abzockerinnen vom Jugendamt. Das dürfte allgemein bekannt sein.

Nun hat Thomas noch keinen Gerichtsprozess in Sachen Betreuungsunterhalt gehabt. Deshalb gibt es keinen Titel und somit keinen Unterhaltsanspruch der Exfreundin. Also wird auf die Zahlung des Betreuungsunterhalts ab sofort verzichtet. Im ungünstigsten Fall muss er diesen Unterhalt vielleicht später nachzahlen, wenn er dann die Mittel dazu hat. Aber dieser Geldentzug ist eine nette Möglichkeit, die Exfreundin für ihre Umgangsverweigerung hart zu bestrafen. Kein Geld mehr zu haben tut einer Frau richtig weh und sie wird vor Wut schäumen. Thomas zahlt nun nur noch 300,- € monatlich anstatt die bisherigen 1.950,- €. Nach der ersten Zahlung in dieser Höhe nahm die Frequenz der Anwaltspost deutlich zu und auch das Jugendamt schreit nach mehr Kindesunterhalt, weil Thomas angeblich zu niedrig tituliert hat. Thomas lehnt sich zurück und sagt sich, dass sie dann eben Klagen sollen. Kein Problem.

Thomas hat vorerst seine Lektion gelernt, dass sein Anwalt eine geldgeile Niete ist und seine Exfreundin nach maximalem Unterhalt strebt. Ich lasse Thomas im Glauben, dass vielleicht doch noch alles gut wird, aber das wird es nicht. Ich habe ihm die Zukunft vorausgesagt, dass er satten Betreuungsunterhalt zahlen muss, weil seine anfängliche Zahlungsbereitschaft immerhin bei 1.950,- € lag. Sein Anwalt ist zwar der Meinung, dass er die schlechte wirtschaftliche Lage als Unterhaltsminderung durchbekommt, aber das ist Unsinn. Das hat noch keiner geschafft. Sein Anwalt macht ihm Mut, damit er seine fetten Honorare in Rechnung stellen kann. Dafür versprechen Anwälte stets alles.

Thomas ist ein lieber und netter Kerl, aber kein Idiot. Wenn der Unterhalt auf über 2.000,- € ausgeurteilt wird, dann macht er sich arm. Das ist ziemlich einfach und damit er kein Straftäter wird, gibt es den Kindesunterhalt auch in Zukunft, aber nur noch in Höhe von 200,- €. Damit liegt der Kindesunterhalt deutlich über der Sicherstellung des Lebensbedarfs. Seine Ex wird nicht mehr bekommen. Nachdem sie am Ende zwei Titel haben wird, kann sie leicht pfänden, aber das wird keinen Erfolg haben.

Ich habe Thomas den Plan detailliert erklärt. Bevor er das System „Alles gegen die Wand klatschen“ übernimmt, zahlt er monatlich brav den Unterhalt in voller Höhe und macht sich pfändungssicher. Dazu braucht er maximal 3 Monate und danach senkt er den Unterhalt auf 200,- €. Dann wird die Exfreundin den Gerichtsvollzieher in die Spur schicken und er wird kein Geld eintreiben können, weil Thomas offiziell pleite ist. Das ist Sinn der Sache.

Die Exfreundin wird ihre Gier bitter bereuen und nach Gefängnis schreien. Sie hat den Krieg mit der Umgangsblockade begonnen und der Krieg endet zwar juristisch mit einem Sieg für sie, aber wenn der Zahlmeister nicht mehr zahlen kann, handelt es sich um einen Sieg nur auf dem Papier. So einfach dreht sich die Welt und ich hoffe, dass Thomas sich an meinem Plan hält, denn der ist nach dem Gesetz. Es ist eben der feine Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht. Dieses Klavier beherrschen die wenigsten Anwälte. Sie kümmern sich nur um ihre eigene Geldbörse. Der Mandant ist ihnen egal.

Selbst wenn Thomas versucht, den hohen Unterhalt künftig aufzubringen, so wird er trotzdem in naher Zukunft daran zerbrechen. Es wird ein schleichender Prozess sein, bis er am Ende ist. Da ist es besser, gleich alles gegen die Wand zu klatschen.

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