• 15.03.2024

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Es gibt solche und solche Frauen

baby

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Frauen, die keinen Bock mehr auf ihren Job haben, werden meistens ziemlich flott schwanger. Dabei mangelt es nicht an Männern, die, oft unter Alkoholeinfluss, ihren harten Knüppel in die Muschi einloggen und kräftig abspritzen. Ja, das ist eine Wohltat, wenn der Druck endlich weg ist. Hose hochziehen, der Alten noch ein Küsschen auf die Wange drücken und sich mit dem Spruch „Man sieht sich“ verabschieden. In der Empfängniszeit geben sich solche Frauen gerne freizügig und lassen mehrere Schwänze ran, denn schließlich wollen sie schwanger werden und das möglichst flott. Gestern durfte Wilhelm, heute Kai und morgen wird sich sicher auch noch einer finden. So leicht machen es sich die Frauen.

Wenn der Bauch langsam anfängt zu wachsen, dann wird es höchste Zeit, den Mann zu informieren, der als Vater auserkoren wurde. In der Regel ist es der Hengst mit dem höchsten Einkommen, der die beste Versorgung garantiert. Eine Familie wollen diese Damen nicht, denn Unterhalt ist viel geiler. Und so fängt das Gespräch ziemlich simpel an. Sie sagt, dass er Vater wird und nun Verantwortung übernehmen müsse. Der Hengst ist verdutzt und fragt nach, was das denn heißen mag. Ja, das ist doch klar: „Du wirst Vater und musst Unterhalt für mein Kind und für mich zahlen!“ Das klingt wie ein Schock und das ist es auch.

Die richtige Antwort auf diese Ansage einer schwangeren Frau lautet: „Wenn Du von mir schwanger bist, dann hättest Du wissen müssen, dass es von mir keinen Unterhalt gibt!“ Das sitzt und nun wird der vermeintliche Vater schlagartig bedroht. Wenn er nicht zahlt, dann wird er ins Gefängnis gehen müssen. Dafür würde sie schon sorgen. Bei solchen Sprüchen bekommt kein Mann eine Gänsehaut oder gar Angst. Aber es klingt wenigstens bedrohlich.

Nun ist die Gesetzeslage maximal ungünstig. Wenn eine nicht verheiratete Frau ein Kind bekommt, dann ist das Jugendamt sofort bei der Sache. Einer neuen Kundin muss zu ihrem Recht auf Unterhalt verholfen werden. Und so beginnen und enden die Briefe vom Jugendamt stets mit unflätigen Drohungen, dass bei Nichtunterschreiben der Vaterschaft sofort eine Vaterschaftsklage angestrengt wird. Das klingt brutal, kann aber easy gesehen werden. Ein Vaterschaftstest versteht sich praktisch von selbst, denn wie anders sollte ein Mann den schlüssigen Beweis bekommen, dass er tatsächlich der biologische Vater ist. Soll er etwa nur der Behauptung einer Frau Glauben schenken? Nein, denn wir Männer wissen, dass Frauen hemmungslos lügen und betrügen.

Der deutsche Gesetzgeber hat keine Lust die unzähligen Alleinerziehenden durchzufüttern. Deshalb hat er eine nette List in die Gesetzgebung eingebaut. Wenn ein Mann eine Vaterschaftsanerkennung blind unterschreibt, dann ist er der juristische Vater. Er hat nach dem geltenden Recht das Kind als Vater anerkannt und begibt sich damit in die Pflicht, lebenslänglich dafür zu bezahlen. Dabei muss er nicht der Erzeuger, also der biologische Vater sein. Da unterscheidet der Gesetzgeber ganz klar. Das hat der Staat für die unzähligen Schlampen so eingerichtet, damit die motiviert sind, sich einen solventen Versorger auszusuchen. Diese Lüge fliegt nur selten auf und alle freuen sich, bis auf den Zahlmeister selbst.

Nun gibt es eine weitere gesetzliche Hürde, denn wer die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat und später Zweifel bekommt, ob er tatsächlich der biologische Vater, also der echte Erzeuger ist, der hat kaum eine Chance, aus dieser Nummer wieder herauszukommen. Heimliche Vaterschaftstests sind verboten und wer es dennoch wagt, dem droht ein Ordnungsgeld bis zu 5.000 Euro. Wenn ein Mann dieses Risiko einfach eingeht und dann den Test in der Hand hält, dass er nicht der biologische Vater ist, dann gilt dieser Test nicht vor Gericht. Schließlich geht es vorrangig um das Kindeswohl und das heißt, dass einer immer dafür zahlen muss. Am besten derjenige, der bisher schon brav gezahlt hat.

Wer nachträglich die juristische Vaterschaftsanerkennung gerichtlich anzweifeln will, muss handfeste Beweise vorbringen. Nur auf bloßen Zweifel oder Verdacht gestützt wird jede Klage im Vornherein abgebügelt. Männer haben nicht die gleichen Rechte wie Frauen. Frauen dürfen jeden als Vater angeben und wenn es der Falsche ist, dann juckt es den Staat nicht. Hauptsache der Staat muss für das Balg nicht aufkommen. Im Übrigen gibt es eine Zweijahresfrist ab Bekanntwerden der nicht bestehenden Vaterschaft. Wird diese Frist überschritten, dann ist alles zu spät. Die Vaterschaft bleibt bestehen, auch wenn sie zweifelsfrei widerlegt ist.

Der Gesetzgeber ist sogar richtig schlau. Wenn es ein gehörnter Vater wirklich packt, einen gültigen Vaterschaftstest zu erreichen, der beweist, dass ihm ein Kind untergejubelt wurde, dann bekommt er den gezahlten Unterhalt von der betrügerischen Mutti natürlich nicht erstattet. Nein, der Idiot darf weiter prozessieren, denn er muss dieses Geld beim echten Vater einklagen. Mutti ist immer fein raus und wird durch das Gesetz besonders gut beschützt.

Bei dieser Gesetzeslage möchte man auch gerne Frau sein. Aber wollen wir das wirklich? Lieber nicht, denn wir haben keine Lust, jeden Morgen den Schwanz zu lutschen und uns in allen möglichen Stellungen vögeln zu lassen. Von der Hausarbeit ganz zu schweigen. Nein, wir bleiben lieber Männer, aber wir müssen einiges beachten. Optimalerweise sind wir vasektomiert und wenn nicht und eine Frau behauptet die Schwangerschaft, dann darf generell nichts unterschrieben werden. Das ist die einzige Chance, schnell zu einem rechtmäßigen Vaterschaftstest zu kommen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es sehr schwer bis unmöglich sein.

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