Die armen Kinderchen haben nichts zu essen
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Jeder Vater, der durch seine Exfrau entsorgt wurde, bekommt es mit dem berühmten Kindeswohl zu tun. Das Wort Kindeswohl findet sich besonders häufig in Gerichtsurteilen, Gutachten und kommt natürlich permanent aus dem Maul der Exfrau. Die Familiengesetze sind haarsträubend und haben mit Logik und Gerechtigkeit nichts zu tun.
Besonders kurios ist die Unterhaltshöhe für die lieben Kinderchen. Die kleinen süßen Babys haben schon von Geburt an unterschiedliche Ansprüche. Einige Babys kommen mit nur 135,- € im Monat klar und andere Babys benötigen satte 300,- € und mehr. Die Kosten eines Babys richten sich nicht nach dem, was ein Baby tatsächlich benötigt, sondern wie viel der Erzeuger verdient. Ein Baby von einem gutverdienenden Mann hat einen höheren Anspruch als ein Baby, das von einem Hartz IV Empfänger gezeugt wurde. Diese unterschiedliche Unterhaltshöhe ist eine willkürliche Entscheidung des Gesetzgebers und hat nichts mit dem tatsächlichen Bedarf zu tun. Das angebliche Kindeswohl, bei dem es allen Kindern gut geht, hat der Gesetzgeber dabei nicht im Auge. Der Gesetzgeber ist sogar richtig geizig, denn er hat den Bedarf eines Kindes für sich einfach auf 135,- € pro Monat festgelegt. Das hält der Staat für völlig ausreichend.
Es verwundert durchaus, dass der Staat die edlen Maßstäbe an die entsorgten Väter für satten Unterhalt nicht für sich anwendet. Es ist zwar zu verstehen, dass der Staat keine Lust hat, für irgendwelche Bälger zu zahlen, aber im gleichen Atemzug begründet genau dieser Staat die hohen Unterhaltssätze für die Erzeuger mit dem Kindeswohl. Verlogener geht es sicherlich nicht mehr.
Jedes Gesetz hat natürlich seine Lücken und der Staat stolpert regelmässig selbst darüber. So bedroht der deutsche Staat die Unterhaltspflichtigen mit Gefängnis, wenn sie nicht zahlen. Generell sind die Nichtzahler aus Sicht des Staates und besonders für die Exfrauen schlichtweg Kriminelle, die ins Gefängnis gehören. So einfach ist das natürlich nicht. Nun kann sich ein gutverdienender Unterhaltszahler einfach pleite rechnen und sein Gehalt nach unten schrauben. Das hat den Vorteil, dass es so nichts zu pfänden gibt. Jede Lohnpfändung geht ins Leere und wer sich von hochwertigen Gegenständen verabschiedet, lebt einfach befreiter. Diese Vorgehensweise riecht nach dem Strafgericht und einer Gefängnisstrafe. Doch wer jetzt einfach den Unterhalt zahlt, den der deutsche Staat für sich festgelegt hat und für ausreichend befindet, kann kein Straftäter sein. Ein Straftäter ist derjenige, der den Lebensbedarf des süßen Kindes gefährdet. Wenn diese 135,- € nicht ausreichend sein sollten, dann müsste der Staat wohl in den Knast wandern. Da dies absurd ist, dürften clevere Unterhaltspreller ebenso straffrei bleiben.
Die Praxis sieht simpel aus. Wer monatlich 135,- € für das Kind zahlt, der deckt den Lebensbedarf des Kindes. Der Staat zahlt auch nicht mehr und vertritt in diesem Fall die Auffassung, dass ein Kind mit 135,- € monatlich bestens leben kann. Es ist klar, dass die Differenz von ausgeurteiltem Unterhalt und diesen 135,- € als Unterhaltsschulden anwachsen. Im Übrigen können Unterhaltsschulden durch ein Insolvenzverfahren nicht mehr bereinigt werden. Sie bleiben lebenslänglich auf der Uhr stehen oder man zahlt sie eben ab. Das letztere ist zwar im Sinn des Erfinders, doch kein kluger Mann wird seiner Ex die fette Kohle in den Rachen werfen, zumal die Unterhaltsdauer lebenslänglich ist.
Besonders lustig ist das deutsche Sorgerecht. Wird ein Kind in einer Ehe geboren, erhält der männliche Erzeuger automatisch das hälftige Sorgerecht. Dieser Erzeuger muss seine Eignung nicht nachweisen, denn geeignet ist er per Gesetz. Bei unehelichen Kindern bekommt der Erzeuger automatisch kein hälftiges Sorgerecht. Er ist der Willkür der Mutter ausgesetzt und muss, falls die Mutter nicht zustimmt, vor Gericht ziehen, um das Sorgerecht einzuklagen. Dabei hat der Erzeuger seine Eignung nachzuweisen und das Kindeswohl darf nicht gefährdet sein. Es versteht sich von selbst, dass Mütter ihre Eignung nicht nachweisen müssen. Mütter sind nach dem Gesetz die Besten und sie stehen wie eine Göttin über allem. Kritik oder Zweifel sind nicht erlaubt. Eine plausible Begründung für diese gravierende Ungleichbehandlung ist nicht zu finden. Es ist einfach so und man muss sich als Mann damit abfinden.
Besonders skurril sind die knuddeligen Kinderchen von Hartz IV Damen. Ist der Erzeuger ein sogenannter Besserverdienender und muss die Höchstsätze an Kindesunterhalt abdrücken, dann wird der Hartz IV Satz von Mami nach unten gekürzt, weil sie in der Summe ansonsten zu viel Geld hat. Da wird der Kindesunterhalt einfach umgeschichtet, nämlich zur Deckung des Lebensbedarfs der Mutti. Der Kindesunterhalt kommt nicht dem Kind zugute, sondern wandert ganz offiziell einfach in die Hosentasche der Mama. Die Unterhaltsempfängerinnen müssen eh nicht nachweisen, ob sie den Kindesunterhalt tatsächlich für das Kind verwenden oder nicht. Niemand kontrolliert das. Mutti kann die Kohle am nächsten Kiosk versaufen oder sich mit schönen Klamotten eindecken. Detaillierte Auskünfte muss nur der Erzeuger geben. Er muss haarklein und penibel sein Einkommen und sein Vermögen auflisten, damit der Staat darüber verfügen kann. Diesen harten Forderungen muss sich eine Mami niemals stellen. Die Begründung: Eine Frau wird immer das Beste für ihr Kind wollen!
Die deutschen Familiengesetze haben mit Logik nichts zu tun. Von Gerechtigkeit sind sie meilenweit entfernt und Mutti kann den ungeliebten Erzeuger zu jeder Zeit ungestraft entsorgen. Umgangsboykotte, bei denen Mutti das Besuchsrecht der Kinder beim Vater blockiert, sind Standard und haben keine Rechtskonsequenz zur Folge. Solche Ungerechtigkeiten führen bei standhaften und wesensfesten Männern nicht zum Jammern, sondern zu Widerstand. Diese Männer mutieren zu geschickten Unterhaltsprellern, die nie ins Gefängnis wandern. Das Geschrei der Weiber ist riesengroß, wenn keine Kohle kommt. Der Staat stolpert eben über seine eigenen Gesetze und der Spielraum, ein legaler Unterhaltspreller zu sein, ist riesengroß.
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