• 19.04.2024

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Niemals eine Frau aus der Unterschicht heiraten

muenzen

» Artikel vom

Frauen suchen sich "ihren" Ehemann nach den verschiedensten Kriterien aus. Ein erfolgreicher Mann, der ein deutlich höheres Einkommen als sie selbst erzielt, ist eine Mindestanforderung. Selbst die sogenannten erfolgreichen Frauen suchen einen adäquaten Mann, denn einerseits will die gutsituierte Frau ihr Einkommen nicht teilen und andererseits soll der zukünftige Mann ihren Lebensstandard weiter steigern. Frauen ehelichen niemals einen Mann, der auf der sozialen Leiter unter ihnen steht.

Männer sollten lernen, genauso wie Frauen zu denken, denn wer eine Frau aus der Unterschicht zur Ehefrau nimmt, der hat nach einer Scheidung die finanzielle Arschkarte gezogen. Nicht nur, dass die "arme" Frau in der Ehe durch ihren Ehemann gut versorgt wurde, so wird nach einer Scheidung einiges an Zahlungen fällig. Bei einer Scheidung werden als erstes die Rentenpunkte untersucht. Die Summe der während der Ehe angesammelten Rentenpunkte von Frau und Mann werden addiert und solidarisch geteilt. Es versteht sich von selbst, dass eine Niedrigverdienerin hier einen satten Gewinn einstreicht. Die Exehefrau profitiert vom Fleiß des Mannes und bekommt ohne Arbeit dessen Rentenpunkte. Je länger die Ehe dauerte, desto höher ist die Anzahl der der Rentenpunkte, die vom Mann zur Frau transferiert werden. Die Rentenpunkte werden nicht erst bei Eintritt ins Rentenalter übertragen, sondern sofort bei der Scheidung durch das Familiengericht.

Der Rentenausgleich ist jedoch nicht alles. Hinzu kommt noch der Zugewinnausgleich. Beispiel: Ein Unternehmer heiratet und hat zu diesem Zeitpunkt ein Unternehmen im Wert von 250.000,- €. Nach 10 Jahren trennt sich die Ehefrau und das Unternehmen des Mannes wird nun mit 650.000,- € bewertet. Die Exehefrau hat den gesetzlichen Anspruch auf 50% des Zugewinns. Das sind in diesem Fall die Hälfte von 400.000,- €, mithin 200.000,- €, und diese Zahlung ist selbstverständlich sofort fällig. Zum Zugewinn gehören Aktienpakete, Häuser und andere Wertsachen, die untersucht und möglichst hoch bewertet werden, denn die Anwaltshonorare bemessen sich nach dem Streitwert - je höher der Streitwert desto höher ist das Honorar und schließlich will die Exehefrau auch nur das, was ihr nach dem Gesetz zusteht.

Zum Renten- und Zugewinnausgleich kommt dann noch die nacheheliche Solidarität in Form einer Unterhaltspflicht zugunsten der Exehefrau, denn die muss schließlich so weiterleben dürfen wie bisher. Arbeiten muss die Exehefrau nicht, denn dafür gibt es die Unterhaltszahlungen.

Die Begründungen der Exehefrauen dafür sind jedoch kaum einleuchtend: Die liebe Gattin hat während der Ehe ihrem Mann den "Rücken freigehalten" und nur dadurch konnte er erfolgreich sein. Die Begründung ist aberwitzig. Seit wann ist Ficken leistungssteigernd?

Wenn ein Mann unbedingt heiraten will, dann sollte die zukünftige Ehefrau ein vergleichbares Vermögen besitzen, stets einer Arbeit nachgehen und ein ähnliches Einkommen wie der Mann erzielen. Ein gemeinsames Kind kann durch die Vasektomie wirksam vermieden werden. Gerade deutsche Frauen fallen nach der Geburt eines Kindes häufig in eine tiefe Depression, die eine Arbeit unmöglich macht. Frauen brauchen per Gesetz mit einem Kind nicht arbeiten gehen, da Kinder stets eine besondere Fürsorge benötigen. Die Kinderproduktion muss deshalb unbedingt vermieden werden. Selbst wenn diese Ratschläge befolgt werden, ist eine Unterhaltszahlung denkbar und eine Exehefrau wird stets versuchen, an Unterhalt zu kommen. Dazu werden von den Frauen unglaublich skurrile Argumente herangezogen, von einem angeblichen Leben als Dienstleisterin zum Putzen und für Sex des Ehemannes über Sprechverbote während den Mahlzeiten bis hin zu vom Ehegatten befohlenen Zwangsurlauben, die stets beschissen und langweilig waren. Solche und ähnliche Begründungen sind Standard und werden je nach Befindlichkeit beliebig modifiziert.

Bei dieser Gesetzeslage ist völlig klar, dass Frauen unbedingt heiraten wollen, denn das ist der einfachste Weg zu maximalem finanziellen Profit. Die Ehe und die Zeit danach sichern den permanenten Geldtransfer, natürlich einseitig in Richtung Frau. Es sind lediglich Einzelfälle, wo Frauen leer ausgehen und keine Kasse machen können.

Wenn ein Mann sich nach vielen Jahren der Ehe ohne Sex und Oralverkehr scheiden lassen will, so sollte er dies strategisch vorbereiten. Er sollte mindestens zwei Jahre vor der Trennung verarmt sein und nichts besitzen. Kein Geld, kein Vermögen und auch sonst nichts auf Kralle. Nur so wird er möglicherweise um hohe Zahlungen herumkommen. Aber auch hier gibt es eine nette Möglichkeit für die Frau, denn die Familienrichter setzen gerne die Waffe des fiktiven Einkommens für den Mann ein. Der Mann könnte viel mehr verdienen, wenn er wollte, aber offenbar will er das nicht. Und so wird das Einkommen des Mannes einfach fiktiv nach oben gesetzt, um ihn auf dieser Basis zu hohen Unterhaltszahlungen zu verurteilen. Leider darf der Mann den Unterhalt nicht fiktiv zahlen, sondern muss das ganz real mit Geld tun.

Heiraten macht für den Mann tatsächlich keinen Sinn!

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