• 27.03.2024

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Das erfolgreiche System der Schwarzarbeit

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Schwarzarbeit ist nicht gleich Schwarzarbeit, denn bei genauer Betrachtungsweise ist Schwarzarbeit sinnvoller als Sozialleistungen vom Staat zu kassieren. Es ist immer lustig, wenn Schwarzarbeiter am Pranger stehen und gleichzeitig die armen Hartzer um einen Job betteln, den sie angeblich nicht bekommen. Der Schwarzarbeiter und sein Auftraggeber prellen zum Teil den Staat, aber sie leben nicht auf seine Kosten. Von der Produktivität will ich nicht reden, denn es versteht sich von selbst, dass ein Schwarzarbeiter eine abrechenbare Leistung erbringt.

Natürlich muss Schwarzarbeit verurteilt und bestraft werden. Nun gibt es zwar jede Menge Gesetze in Deutschland, aber die meisten Gesetze haben jede Menge Lücken. Das System Schwarzarbeit kann sogar teillegalisiert werden. Wie funktioniert dieses System? Die klassische Schwarzarbeit ist, wenn jemand irgendwo eine Arbeit verrichtet, den Lohn bar auf die Hand bekommt und weder Arbeitnehmer noch Auftraggeber Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Solche Konstrukte fliegen schnell auf und bei Zollkontrollen gibt es kein Erbarmen. Es versteht sich von selbst, dass nur die Blöden auf diese Weise ihr Geld erwirtschaften.

So richtig schlau sind die Gastronomen. Der Arbeitnehmer wird für 60 Stunden a 10 Euro brutto eingestellt und alles läuft legal. Sozialbeiträge und Steuern führen beide Vertragspartner ordnungsgemäß ab. Natürlich arbeitet der Kellner nicht nur 60 Stunden, sondern 150 Stunden und kassiert den Rest bar auf die Kralle. Das hat den Vorteil, dass bei Kontrollen die Papiere mehr als sauber sind; der Arbeitnehmer ist voll versichert; der Arbeitgeber ist fast gesetzestreu und alle sind glücklich und zufrieden. Dieses praktikable System ist ein Mix aus Legalität und ein bißchen Betrug. Auffliegen tut so ein System nur, wenn sich beide Vertragspartner in die Wolle kriegen, aber da hängen beide im gleichen Boot. Dieses System funktioniert auch prächtig bei den Minijobs.

Bei Hartzern ist das System Minijob sehr beliebt. Ein Arbeitgeber stellt einen Hartzer für einen Minijob ein. Damit ist der Hartzer angemeldet und wenn er mehr als die offiziellen Stunden arbeitet, dann krallt der Hartzer den Rest bar ein. Das ist an sich der richtige Betrug. Sozialleistungen kassieren und nebenbei der Schwarzarbeit frönen. Dieses System fliegt deshalb kaum auf, weil der Hartzer legal angemeldet ist und offiziell arbeitet. Die Stundenlohnberichte lassen sich leicht frisieren und besser ist es natürlich, wenn überhaupt keine geschrieben werden.

Nun lassen sich diese Varianten auf alle Bereiche des Lebens ausweiten. Menschen, die in der Privatinsolvenz sind oder andere Schulden bedienen müssen, leben an der Pfändungsgrenze. Genau diese Zielgruppe arbeitet nach den oben genannten Varianten.

Auch Unterhaltspflichtige sollen auf diese Weise ihr Geld verdienen, wenn sie leer gepfändet sind und die geldgierige Exfrau jeden Cent abschöpft. Man liest immer wieder nette Artikel über die sogenannten Unterhaltspreller, wo der Richter den Unterhaltspreller fragt, woher er denn das Geld für einen Kaffee beim Bäcker hat. Das klingt lustig und das ist auch lustig, weil dieser Unterhaltspflichtige Geld verdient während seiner arbeitsunwilligen Exfrau den Staat abzockt und auf der faulen Haut liegt. Die Ex schleift niemand zur Arbeit, aber der erfinderische Unterhaltspflichtige wird an die Wand genagelt.

Nun darf der deutsche Staat aber nicht unschuldig daherkommen, denn er ist oftmals selbst schuld an dieser Misere. Privatinsolvenzen dauern 7 Jahre und länger. Unterhaltszahlungen sind ruinös und dauern oft lebenslänglich an. Da lädt das Konstrukt Minijob zum Prellen geradezu sein.

Doch nicht jeder Geringverdiener ist ein Betrüger oder verdient nebenbei unversteuertes Geld. Kurioserweise wird aber genau das grundsätzlich bei Unterhaltsschuldnern vermutet und dieser Gruppe von Menschen stets kriminelle Energie unterstellt. Deswegen gibt es den allseits beliebten §170 StGB "Unterhaltspflichtverletzung" und Exfrauen wie auch Jugendämter stellen gerne Strafanzeigen, um den Goldschatz und die geheimen Auslandskonten des Unterhaltspflichtigen zu heben. Reichtümer wurden so noch nie gefunden, aber darum geht es nicht. Hier ist stets billige Rache und Neid der Grund.

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