• 15.03.2024

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Echte Unterhaltspreller lieben die Selbstanzeige

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Das Leben als Unterhaltspreller ist immer ereignisreich. Die Jugendämter verschicken regelmäßig und mit einer besonderen Hartnäckigkeit ihre Bettelbriefe um mehr Unterhalt. Diese Drohbriefe enthalten jede Menge Standardsätze aus der Konserve, denn eine Jugendamtsmitarbeiterin hat weder die Bildung, noch die Sachkenntnis, einen individuellen, geschweige denn einen fehlerfreien Brief zu formulieren.

In der Regel enden die Briefe der Jugendämter am Schluss mit dem wichtigen Hinweis, dass bei Nichtzahlung der geforderten Geldbeträge eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB erfolgt. Das ist nicht verwunderlich, denn die Strafanzeige ist die schärfste Waffe der Jugendämter und das wiederum ist eine wichtige Erkenntnis für den Unterhaltspflichtigen.

Ein Jugendamt, das mit Strafanzeige droht, hat offenbar ausreichende Beweise für eine Straftat. Doch statt Strafanzeige zu erstatten, drohen Jugendämter gerne wieder und immer wieder damit, was einem anständigen Mann irgendwann schwer auf die Sacknaht geht. In diesem Fall ist die Selbstanzeige bei der Polizei anzuraten. Das hat den Vorteil, dass die Jugendamtstrulla merkt, dass der Delinquent dicke Eier und keinen Schiss hat. Zudem kommt das Strafverfahren sofort in Gang, was möglicherweise sowieso kommen würde. Wer den Weg der Selbstanzeige wählt, bringt das Jugendamt in echten Zugzwang, denn nun müssen sie der Staatsanwaltschaft die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen. Das macht richtig Arbeit und es werden dafür erhebliche Ressourcen des Jugendamts gebunden, wodurch andere Unterhaltspreller später oder überhaupt nicht verfolgt werden können. Dazu fehlt dann einfach die Zeit. Ein schöner Nebeneffekt.

Nun ist die Selbstanzeige eine schöne und spannende Geschichte. Man geht einfach mit dem Schreiben des Jugendamts, das mit der Strafanzeige droht, zur Polizei. Am Schalter sagt man den meist freundlichen Polizisten, dass man ein mutmaßlicher und wahrscheinlich gesuchter Straftäter ist und deshalb eine Selbstanzeige machen möchte. Sofort kommt die Gegenfrage, um welche Straftat es sich handelt. Die Antwort: Wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB. Meistens sagt der Polizist, dass dies Unsinn sei, denn er weiss, dass solche Selbstanzeigen nichts als sinnlose Arbeit machen. Logisch, das ist auch der Sinn dieser Selbstanzeige. Die Polizei wird versuchen, diese Selbstanzeige abzuwimmeln. Die kurze und nachdrückliche Frage, wie der Polizist denn heißt, sagt ihm sofort, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde drohen könnte. Man wird dann hereingelassen und nach einer kurzen Wartezeit nimmt ein Polizist die Selbstanzeige auf. Das geht recht easy und flott. Als Beweis wird der Drohbrief des Jugendamts beigefügt und schon ist die Sache rund.

Oft wird der Unterhaltspreller unverzüglich zur Kriminalpolizei weitergereicht, wenn sie denn gerade ein wenig Zeit haben. Die Kripo hat vorgefertigte Fragen im Rechner, die einfach abgearbeitet werden. Hier ist Vorsicht geboten, denn der mutmaßliche Straftäter liefert selbstredend keine Beweise, aber man zeigt sich verständnisvoll und maximal kooperativ. Das Ziel: Eine möglichst lange und belanglose Befragung, die zwar den Polizisten, aber einen nicht selbst zermürbt.

Es kommt prima an, wenn Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Titel, Arbeitsvertrag und die Krankenversicherung als Kopie mitgenommen werden. Das sind Daten, die die Polizei selbst recht flott ermitteln könnte, aber so zeigt man seine uneingeschränkte Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Nun tippt der eifrige Polizeibeamte die Daten in den Rechner ein. Das dauert und kostet seine Zeit, die ihm für die eigentliche Verbrecherjagd fehlt. Nun gibt es auch Fragen, die unangenehm sind und natürlich nicht beantwortet werden müssen. Die richtige Antwort lautet: „Dazu kann ich keine Angaben machen.“ Sofort kommt die Gegenfrage vom Polizisten: „Warum?“ Die Antwort: „Das sollten Sie kriminalistisch ermitteln.“ Dann versucht der Polizist die Weichklopftour und sagt etwas schnippisch, dass man schliesslich eine Selbstanzeige gemacht hat und da muss schon etwas mehr an Informationen kommen. Das ist der Klassiker, denn die Selbstanzeige kommt ja nur aufgrund der Feststellung des Jugendamts, der Unterhaltspreller selbst hat als gesetzestreuer Bürger richtig gehandelt, indem er die Selbstanzeige gemacht hat. Das ist sein gutes Recht. Selbst hält man sich natürlich für einen guten und ehrlichen Mann, keinesfalls für einen Straftäter. Aber wenn eine deutsche Behörde das behauptet, dann muss man sich der Verantwortung stellen. Schließlich halten sich die meisten Kriminellen für unschuldig und da man selbst rechtsunkundig ist, sollte die Polizei ermitteln. Das ist nicht die Aufgabe des mutmaßlichen Straftäters.

Und so dauert die Befragung durch die Polizei locker eine Stunde und länger. Im Übrigen sollte der Polizei auch ein Wohnungsschlüssel angeboten werden. Dann kommt völlig verblüfft die Frage nach dem Warum. Die Antwort kann nur lauten: „Der Kluge hat einen Wohnungsschlüssel. Nur der Dumme muss die Tür bei einer Hausdurchsuchung aufbrechen.“ Das kommt erstklassig an, denn so merkt der Kollege von der Staatsmacht, dass man nicht nur vorbereitet ist, sondern die ganze Sache mit dem Spritzer Humor sieht.

Die Selbstanzeige produziert jede Menge Arbeit. Das Strafverfahren kann durchaus bis zu einem Jahr laufen, bevor eine Einstellung oder die Einstellung mit einer Auflage erfolgt. Auch hier ist Vorsicht geboten. Deals mit der Staatsanwaltschaft bringen nichts, außer der Deal bestätigt einen Zustand, der vorher schon bestand und mit dem man zufrieden ist. Ein Strafprozess, wobei es den Pflichtverteidiger gratis vom Staat gibt, ist nicht weiter schlimm. Die meisten Urteile sind sowieso stark fehlerhaft und die nächste Instanz ist praktisch Pflicht. Die Hürden für eine Verurteilung nach §170 StGB sind sehr hoch, zudem sind die meisten Richter überlastet und arbeiten schlampig. Deswegen werden diese Urteile in der nächsten Instanz regelmässig zerrissen.

Eine Selbstanzeige macht echten Spaß und wer in den Genuss einer weiteren Strafanzeige kommt, der darf sich glücklich über so viel Aufmerksamkeit fühlen. Der Weg der Selbstanzeige ist ein gutes Training und die Wirkung kommt prompt: Die schärfste Waffe der Jugendämter ist stumpf geworden und so schreiben sie dann fast nichts mehr, weil sie wissen, dass es nur wieder eine Selbstanzeige hagelt, die nichts ausser jede Menge Arbeit produziert. Dazu haben die Schreibtischschlampen in den Jugendämtern keine Lust. Das Mittel der Selbstanzeige ist schlichtweg genial.

Es versteht sich von selbst, dass ich selbst ein grosser Freund von Selbstanzeigen bin und es genauso praktiziert habe. Ich berichte also, wie immer, aus Erfahrung und das macht diese Informationen und Ratschläge wertvoll. Mein Jugendamt schreibt mir keine Briefe mehr. Wenn das Jugendamt etwas wissen will, dann soll es einen Gerichtsprozess anstrengen. Das kostet Zeit, Nerven und Geld. Mein Jugendamt kennt meine unerschütterliche Einstellung und deswegen startet es keine Versuche mehr. Sie alle können sich nur blamieren.

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