Österreichische Frau muss keinen Kindesunterhalt zahlen
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207 Euro soll Frau D. für ihr 13-jähriges Kind zahlen, das beim Exmann lebt. Geld, das sie nicht hat. Das Besondere an diesem Verfahren: Weber ist der erste Richter, den es interessiert, ob die Angeklagte eigentlich eine Chance hat, das Geld überhaupt zu verdienen.
Conclusio des Gutachters: "Im Konkurrenzkampf mit angepassteren Bewerberinnen hat die Angeklagte speziell bei der derzeitigen Lage am Arbeitsmarkt nur Außenseiterchancen."
Richter Weber sieht das auch so und fällt einen rechtskräftigen Freispruch.
Nun ist es nicht ungewöhnlich, dass sich Frauen ihren Unterhaltspflichten legal entziehen und dabei keine Strafe riskieren, aber in diesem Gerichtsprozess gibt es eine Besonderheit: Ein Gutachter bescheinigt der unterhaltspflichtigen Frau, dass sie keine Möglichkeit hat, Geld zu verdienen. Dieser Trick ist brandneu und wird Schule machen.
Es spielt überhaupt keine Rolle, wie hoch die privaten Schulden der Dame sind, denn auch in Österreich geht Kindesunterhalt vor allen anderen Schulden. Aber es handelt sich hier um eine Frau und da wird mit größter Nachsicht und Feinfühligkeit geurteilt. Dürfen unterhaltspflichtige Männer mit dieser Gnade seitens des Gerichtes rechnen? Wohl kaum, denn wer keinen Kindesunterhalt zahlt, der wird mitunter sehr hart bestraft.
Eine Frau muss in Österreich keinen Job annehmen und für den Kindesunterhalt ist sie auch nicht zuständig. Bemerkenswert, dass der Standard diese Sauerei aufdeckt. Kompliment!
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