• 16.03.2024

Das Männermagazin

Freie Männer kommentieren

Alltag eines Sorgeberechtigten

eltern

» Artikel vom

Aus dem Alltag eines alleinerziehenden Vaters (Namen, Orts- und Zeitangaben sowie Personenbeschreibungen geändert)

Strafanzeige und Strafantrag wegen (versuchter) Nötigung bzw. (versuchter) Nötigung im Amt sowie versuchtem Diebstahl sowie Unterschlagung sowie Entziehung Minderjähriger

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.09.2022 wurde ich Opfer einer Körperverletzung und einer Beleidigung durch Frau Müller-Schmidt in Kornstadt, Dorfplatz 7. Die Polizei wurde hinzugerufen und hat meine Anzeige (inkl. Strafantrag) aufgenommen. Auslöser des Ganzen war, dass ich mit meinem Sohn, Max Müller (7 Jahre alt), zu seiner Mutter, Frau Müller-Schmidt, gefahren bin und seinen Kinderreisepass, seine Krankenversichertenkarte und die Kinderkleidung, die sie noch nach einem Mama-Umgang hatte, bei ihr abholen wollte. 

Die Polizei hat jedoch angeordnet, dass mein Sohn bei seiner nicht sorgeberechtigten und akut gewalttätigen Mutter bleiben soll. Als sie mir dies mitteilte, sagte ich zum Polizeibeamten Luchs, dass ich mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bin, worauf sich Polizeibeamter 2 (Name unbekannt, mit Tätowierung eines weissen Ritters auf der Stirn) - der zuvor ein längeres Gespräch mit der Mutter meines Sohnes geführt hatte - einschaltete und mir mitteilte, dass, wenn es nach ihm ginge, mein Sohn nie mehr zu mir kommen würde. Daraufhin sagte ich zu ihm: „Kommen Sie mal runter“. Daraufhin hat mir Polizeibeamter 2 einen Platzverweis ausgesprochen, dem ich nachkommen wollte und in mein Auto gestiegen bin.

Als ich wegfahren wollte, riefen die Polizeibeamten, ich solle einen Rucksack aus dem Auto herausgeben und haben sich mir in den Weg gestellt, um meine Abfahrt zu verhindern. Insgesamt waren 4 Polizeibeamte bei dem Einsatz beteiligt. Herr Luchs (dieser hat durch Sich-In-Den-Weg-Stellen meine Abfahrt verhindert), Polizeibeamter 2 (mit Tätowierung eines weissen Ritters auf der Stirn), Polizeibeamter 3 (mit der Tätowierung: "Immer wenn der Piepser geht, hole ich erstmal Leberkäs.") und eine Beamtin, die sich mir auch aktiv in den Weg gestellt hat, um meine Abfahrt zu verhindern. 

Ich sagte, dass die Sachen in dem Rucksack mir gehören bzw. meinem Sohn, für den ich die alleinige elterliche Sorge innehabe, und ich ihn nicht herausgeben werde. Daraufhin begann Polizeibeamter 2 zu schreien: „Machen Sie die Tür auf und geben Sie den Rucksack heraus, sonst schlagen wir die Scheiben ein.“ Um seiner Drohung / (versuchten) Nötigung bzw. (versuchten) Nötigung im Amt / versuchtem Diebstahl Nachdruck zu verleihen, begann er heftig gegen meine Autoseitenscheiben zu klopfen. Ich weiss nicht genau, ob nur mit den Händen, oder auch mit seinem Schlagstock. Herr Luchs nötigte mich (im Amt) / drohte mir ebenfalls / versuchte einen Diebstahl dadurch, dass er sagte, wenn ich den Rucksack nicht herausgeben würde, würden sie die Scheiben meines Autos einschlagen und klopfte auch drohend gegen meine Fensterscheiben.

Ich versuchte den Beamten nochmals zu erklären, dass ich der Eigentümer von den Sachen in dem Rucksack bin bzw. selbstverständlich ausschliesslich ich als alleiniger Sorgerechtsinhaber über das (Sach-)Vermögen meines Sohnes bestimme. Herr Luchs meinte jedoch, dass die Kinderkleidung nicht mir gehöre, sondern meinem Sohn – was schlicht falsch ist, schliesslich habe ich sie gekauft und bezahlt, und auch wenn sie meinem Sohn gehören würde, hätte ausschliesslich ich aufgrund der alleinigen Vermögenssorge über sie zu bestimmen – und er sie an Maxs Mutter geben wolle. Herrn Luchs war im Übrigen vorab bekannt gegeben worden, dass ich die alleinige elterliche Sorge für meinen Sohn innehabe. 

Ich bat Herrn Luchs, dass sich die Polizei doch bitte deeskalierend verhalten möge. Herr Luchs nötigte mich (im Amt) / drohte mir / versuchte einen Diebstahl jedoch nochmals dadurch, dass er sagte, wenn ich nicht kooperieren würde, würde er einen ganz negativen Bericht über mich beim Jugendamt abgeben.

Schliesslich, nach etlichen Minuten Pattsituation (Vater möchte abfahren, die Polizei steht aber im Weg zwecks der Entwendung von Eigentum), deeskalierte die Beamtin die Situation, indem sie sagte, ich solle nur das Stofftier meines Sohnes aus dem Rucksack herausgeben und könne dann abfahren. Dies tat ich und bin dann weggefahren. Davor hat mir Herr Luchs noch auf den Weg gegeben, dass er nach alledem einen ganz negativen Bericht über mich beim Jugendamt abgeben werde.

Die Taten von Herrn Luchs und dem Polizeibeamten 2, sowie der Polizeibeamtin sind rechtswidrig, denn das Sich-In-Den-Weg-Stellen eines abfahrend wollenden Autos sowie die Androhung des Übels (Zerstörung meiner Fensterscheiben sowie Verfassung eines Negativberichts an das Jugendamt) zu dem angestrebten Zweck (Durchführung eines Diebstahls meines Eigentums) ist als verwerflich anzusehen. Hiermit erstelle ich deshalb Strafanzeige gegen Herrn Luchs, den Polizeibeamten 2 und die Polizeibeamtin sowie (falls zur Bestrafung der drei Täter erforderlich) Strafantrag gegen alle drei.

Herr Luchs hat am 08.09.2022 die Aufnahme einer von mir verlangten Anzeige (inkl. Strafantrag) gegen Frau Müller-Schmidt wegen Unterschlagung des Kinderreisepasses, der Krankenversichertenkarte und der von mir gekauften Kinderkleidung (= mein Eigentum) für meinen Sohn verweigert, sodass ich hiermit nun online die Strafanzeige und den Strafantrag dafür gegen Frau Müller-Schmidt stelle.

Kinderreisepass, Krankenversichertenkarte und die Kinderkleidung wurden meinerseits Frau Müller-Schmidt am 23.08.2022 übergeben zur Durchführung eines Italien-Urlaubs mit unserem gemeinsamen Sohn, unter der Vereinbarung, dass sie mir diese Sachen am 08.09.2022 zurückgeben wird, was sie jedoch nicht getan hat und sie diese Sachen seitdem unterschlägt. Hier eine Auflistung der unterschlagenen Sachen:

  • Kinderreisepass für Max Müller
  • Krankenversichertenkarte für Max Müller
  • Sport-/Reisetasche mit Aufdruck der Initialen MM
  • Rote Kinderjacke von Puma
  • Kinderbadehose
  • mehrere Kinderunterhosen
  • mehrere Kinderunterhemden
  • mehrere Kindersocken
  • mehrere lange sowie kurze Kinderhosen
  • Kinder Schildmütze
  • mehrere Kinder T-Shirts
  • mehrere Kinder Oberteile langärmlig

Frau Müller-Schmidt und ihrem Ehemann, Herrn Toni Schmidt, habe ich vor Eintreffen der Polizei am 08.09.2022 mehrfach gesagt, dass ich nur diese Sachen abholen möchte. Anstatt sie mir wie vereinbart auszuhändigen, hat mich Frau Müller-Schmidt jedoch beleidigt, angegriffen und mir Verletzungen zugefügt (Kratzwunden an beiden Handgelenken). Auch nach Eintreffen der Polizei habe ich zu dieser mehrfach gesagt (es müssen alle 4 anwesenden Polizisten gehört haben), dass ich die Sachen haben möchte, was diese jedoch nicht interessiert hat.

Entgegen der Aussage des Polizisten Luchs vom 08.09.2022 fand am 09.09.2022 keine Klärung des Verbleibs meines Sohnes und der oben genannten Sachen mit dem Jugendamt statt, da das Jugendamt Kornstadt (Frau Klein, Tel. 089 32168) nach telefonischer Anfrage danach sich als nicht zuständig erklärt hat. Es musste meinerseits ein Herausgabeantrag beim Familiengericht Schönfeld gestellt werden, der aktuell dort bearbeitet wird.

Für meinen Sohn habe ich die alleinige elterliche Sorge inne und er ist bei mir Zuhause gemeldet - auch war kein Mama-Umgang mehr vorgesehen. Das war allen 4 Polizeibeamten bei Ihrem Einsatz am 08.09.2022 bekannt. Dennoch hat mich Polizeibeamter 2 durch die Aussprache eines Platzverweises aktiv von meinem Sohn am 08.09.2022 getrennt und mich dadurch daran gehindert mein Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen Sohn auszuüben und mir meinen Sohn aktiv vorenthalten. Diese vom Polizeibeamten 2 getroffene Massnahme wurde von allen an dem Einsatz beteiligten Polizisten mitgetragen, sodass ich hiermit Strafanzeige inkl. Strafantrag gegen alle an dem Einsatz beteiligten Polizisten wegen Entziehung Minderjähriger stelle.

Frau Müller-Schmidt hat die Entziehung meines Sohnes aus meiner Obhut mit Gewalt, nämlich mit einem Angriff gegen mich (vgl. Strafanzeige / Strafantrag von Herrn Luchs am 08.09.2022 aufgenommen) begonnen, sodass ich hiermit auch gegen sie Strafanzeige inkl. Strafantrag wegen Entziehung Minderjähriger stelle.

Des Weiteren hat mir Polizeibeamter 2 am 08.09.2022 mitgeteilt, dass der Verbleib meines Sohnes bei Frau Müller-Schmidt mit dem Jugendamt Kornstadt telefonisch abgestimmt worden wäre. Hiermit stelle ich auch gegen die Jugendamtsperson(en), die dies mit der Polizei abgestimmt hat / haben, Strafanzeige inkl. Strafantrag wegen Entziehung Minderjähriger.

Eine schwere Gesundheitsschädigung bzw. eine erhebliche Schädigung der seelischen Entwicklung meines Sohnes durch seine Entziehung kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Er ist bis auf Weiteres dem Einfluss von Frau Müller-Schmidt ausgesetzt und wird definitiv nicht wie geplant in das Schuljahr 2022/2023 starten können. Von Seiten Frau Frankenstein, der zuständigen Fachkraft für ambulante Hilfen nach §35a SGB VIII und die Fallmanagerin für die eingesetzten Integrationshilfen (Schulbegleitung) des Landkreises Schönfeld, erhielt ich schon die Einschätzung: „Oh weh, das sind keine guten Nachrichten und es tut mir sehr leid! Das ist ganz sicher eine immense zusätzliche Belastung für Max. Ich hoffe, er ist nach dieser Aktion einigermassen schulfähig.“

Der Tatzeitraum begann am 08.09.2022 gegen 18 Uhr und hält nach wie vor an (Stand 18.09.2022) mit derzeit ungewissem Beendigungszeitpunkt.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Sorgerechtsinhaber

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

Ob mein Sohn inzwischen wieder bei mir ist oder nicht, lasse ich an dieser Stelle offen. Was meint ihr? Und falls ja, wie ist er wohl zurück in meine Obhut gekommen? 

Diskutiert gerne auch darüber, ob die dargestellte Situation auch bei umgekehrten Geschlechterrollen passiert wäre (Polizei trennt Kind von der Mutter und gibt es an den nicht sorgeberechtigten Vater, der unmittelbar zuvor die Mutter angegriffen und verletzt hat, sowie droht damit, die Autoscheiben der Mutter bei Nicht-Herausgabe ihres Eigentums einzuschlagen).

Diskutiere über diesen Artikel und teile Deine Erfahrungen mit anderen Lesern!

Beachte bitte die Kommentarregeln!

Wenn Du selbst spannende Themen oder interessante Erfahrungen hast, dann schreib doch einen Gastartikel darüber, natürlich völlig anonym. Unser Gastartikelportal mit weiteren Informationen findest Du hier.

Hast Du auf dieser Seite einen Fehler entdeckt? Auf unserer Fehlerhinweisseite kannst Du uns darauf aufmerksam machen und eine Korrektur vorschlagen.

Alle Artikel im Archiv lesen - Das Männermagazin

»Prinzipielles

stein

Gastautor: DK Revolution Wer ein gefestigtes Weltbild hat und dieses auch verfolgt, der muss sich vermutlich öfters mal den…

»Seelenfetzen

mann

Gastautor: A.M. 9 Juni Ich war fleissig, hab den Decken-TV-Halter angebracht, Kabelkanal verschraubt und die Kabel mit…

»Es lebe der Hass

pbanner

Das Bestreben, missliebige Meinungen auszurotten, nimmt täglich zu und erreicht bereits auf einigen Feldern die Radikalität…

»Die Bücherkiste

pbanner

Welche Bücher sollten Männer gelesen haben? Diesmal gibt‘s ein paar ganz persönliche Anregungen für den Sommer in Form…

»Die neue Rubrik

pbanner

Willkommen in der neuen Rubrik "Väter Kinder Trennung Scheidung" des Männermagazins. Nachdem der Gründer des Männermagazins…

Das Männermagazin

Freie Männer kommentieren


Über uns
Impressum
Datenschutz