BREAKING NEWS 11/12
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Der Frauenarzt Josef H. wurde von einem Gericht der Untreue schuldig gesprochen. Seine Ehefrau begehrte die schuldige Scheidung und die Familienrichterin gab der Klägerin vollumfänglich Recht. Josef H. ist fast täglich mit einem oder mehreren Fingern in fremde Vaginas eingedrungen und hat sogar die Brüste von unzähligen Frauen abgetastet. Die Einwände des Beklagten Josef H., dass dies sein Job sei, ließ die Familienrichterin nicht gelten, denn immerhin hätte er auch auf dem Bau arbeiten können. Die Richterin stellte fest, dass Josef H. allein aus niederen sexuellen Beweggründen den Beruf des Frauenarztes ergriffen hat.
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Babyklappe in Berlin wegen großem Andrang geschlossen! Das Frauenhaus Berlin-Neukölln hat wegen ausbleibender Kundschaft mit einem Marketingtrick reagiert. In Zeitungsanzeigen versprach das Frauenhaus jeder Mutter, die ihr Kind in die Babyklappe abgibt, ein iPhone 8. Da die Anzahl dieser iPhones auf 456 Stück limitiert war, bildete sich eine 259 Meter lange Schlange von Müttern mit ihren Babys und es musste ein Sicherheitsdienst mit der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit beauftragt werden.
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Die deutsche Bundesregierung begrüßt die zahlreichen Asylanträge von IT-Spezialisten aus Serbien und Mazedonien. Diese Spezialisten gehören mehrheitlich zur Gruppe der Roma und Sinti. 92% dieser Einwanderer haben schon einen hochdotierten Arbeitsvertrag aus der Industrie erhalten und werden tatkräftig zur Stärkung der deutschen Wirtschaft beitragen. Eine Protestnote der Botschaften Serbiens und Mazedoniens, dass Deutschland mit illegalen Mitteln Fachkräfte abwirbt, hat die deutsche Aussenministerin mit der Bemerkung "Was geht uns fremdes Leid an" stilvoll abgebügelt.
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Die örtliche Polizei hat am gestrigen Samstag fünf Feministinnen verhaftet. Nach Angaben dieser Frauen, die alle Schweizer Staatsbürgerinnen in der 8. Generation sind, wollten sie beim 3. Internationalen Antifeminismus-Treffen ihre Oberkörper entblößen und so die anwesenden Männer animieren, sie zu heiraten. Die feministischen Frauen gaben zu Protokoll, dass sie es satt haben, jeden Tag zur Arbeit gehen zu müssen und sie das Leben als Ehefrau bevorzugen.
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21jährige Frau aus Russland im Flughafen Zürich verhaftet! Eine besonders attraktive Frau aus Moskau ist der sexuellen Belästigung und des Verstosses gegen die öffentliche Sicherheit angeklagt. Beim Durchschreiten der Sicherheitskontrolle mit anschließender Ganzkörperabtastung mussten zwei Sicherheitsbeamte in ein Spital eingeliefert werden, weil sie eine Dauererektion bekamen. Weder kaltes Wasser, noch der Anblick ihrer Vorgesetztin, noch mehrmaliges Onanieren konnte die Erektion der Beamten beenden. Der Russin wird vorgeworfen, durch ihr aufreizendes Aussehen die Sicherheit des Flughafens Zürich gefährdet zu haben. Die Richterin Ursula H. ordnete eine sofortige Sicherheitshaft von 3 Jahren an.
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Jüdischer Fleischer in Genf steht vor der Pleite! Nach Aussage des jüdischen Inhabers eines Fleischergeschäfts in der Innenstadt von Genf sind die Verkaufszahlen von koscherem Fleisch seit letzter Woche um 94% eingebrochen. Viele Juden im Raum Genf haben Angst, beim Verzehr von koscherem Fleisch zu ersticken, da koscheres Fleisch angeblich im Hals stecken bleiben soll. Diese Aussage war in der führenden schweizerischen Online-Zeitung 20min.ch zu lesen. Viele jüdische Kunden kaufen nun Hammel beim arabischen Fleischhandel Hassan H. ein. Auch ist der Dönerabsatz regelrecht explodiert und erfreut sich großer Beliebtheit.
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Ein namentlich nicht genannter Hochschulprofessor wurde wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem besonders schweren Fall in München zu 7 Jahren Haft verurteilt. Der Professor wurde vor sechs Monaten wegen Vergewaltigung von einer Studentin angezeigt und in Untersuchungshaft gesteckt. Um seine Unschuld zu beweisen, lud sein bester Freund das vom Professor heimlich angefertigte Video der angeblichen Vergewaltigung auf YouTube hoch und sendete diesen Link per Email an die Richterin Helga U. In diesem Video war zu sehen, dass die Studentin den Geschlechtsverkehr freiwillig vollzog und den Professor während ihrer Ekstase sogar geschlagen hat. Zwar wurde der Professor daraufhin vom Tatvorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, doch im Gegenzug wurde er wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte dieser Studentin verurteilt. Die Richterin Helga U. begründete die hohe Haftstrafe damit, dass die Klägerin schon genug durchstehen musste und nun vom Gesetz besonders geschützt werden muss.
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