• 28.03.2024

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Lebenslänglicher Unterhalt an die Exfrau

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Die deutschen Familiengesetze sind stets so formuliert, dass Familienrichter nach Lust und Laune sowie nach eigenem Ermessen urteilen dürfen. Es klingt unglaublich, wenn in der heutigen Zeit Exmänner immer noch lebenslänglichen Unterhalt an die Exfrau zahlen müssen. Entweder sind die Kinder daran schuld, dass Mutti nicht arbeiten kann, weil sie noch so klein und unbeholfen sind oder der Mann hat mit der Heirat die hochwertige Ausbildung der Ehefrau verhindert, so dass sie keine Karriere machen konnte. Es ist egal, welche Begründung die Gerichte aus dem Hut zaubern, denn das Ergebnis ist immer das Gleiche: Der Exehemann muss lebenslänglich zahlen.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht zeigt, wie schön der Unterhalt an die Ex unbefristet und damit lebenslänglich ausgeurteilt wird.

Zu den Fakten:

Frau 51 Jahre - Mann 54 Jahre - 1. Kind 33 Jahre - 2. Kind 26 Jahre. Die Ehe wurde 1980 geschlossen und im Jahr 2011 erfolgreich geschieden. Die Frau geht 30 Stunden pro Woche arbeiten und verdient netto 830 Euro, der Mann verdient netto 1.540 Euro.

Das Gericht begründet den Unterhaltsanspruch der Frau wie folgt:

"Seinerzeit war die Antragsgegnerin erst 17 Jahre alt. Die Antragsgegnerin hatte am 1.9.1978 eine Berufsausbildung zur Gärtnerin aufgenommen und hat diese etwa nach einem Jahr im Hinblick auf die Geburt der Tochter am 12.9.1979 und die anschließende Kinderbetreuung abgebrochen. Dass der Abbruch der Berufsausbildung auch im Zusammenhang mit anderen Gründen gestanden haben könnte, hat der Antragsteller selbst nicht behauptet."

"Es kann vorliegend dahinstehen, ob die Antragsgegnerin nach erfolgreichem Berufsabschluss als Gärtnerin und einer langjährigen Berufserfahrung - wie von ihr behauptet - ein Bruttogrundgehalt von 3.000 Euro monatlich erzielen könnte oder ob sie sogar die Chance für einen beruflichen Aufstieg (Karriere) gehabt hätte."

Das Gericht stützt sich auf eine fiktive Biographie, in der die Frau in jedem Fall Karriere gemacht hätte, wenn sie die Ausbildung zur Gärtnerin nicht wegen dem doofen Mann abgebrochen hätte. Deshalb muss er lebenslänglichen Unterhalt abdrücken.

In diesem Gerichtsurteil wird dann noch spezifisch gerechnet, bis der Unterhalt für die Dame passt und der Mann nicht in die Stütze abrutscht. Natürlich rein fiktiv gesehen. Das reale Einkommen des Mannes setzt sich nun wie folgt zusammen.

1.540 Euro Einkommen aus Arbeit

264 Euro Autokredit

358 Euro Unterhalt

918 Euro verfügbares Einkommen

Die Gerichte gehen davon aus, dass der Mann weiterhin mit großer Freude seinem Job nachgeht und alles dafür tun wird, dass Mutti die Kohle pünktlich und in voller Höhe erhält. Die Erfahrung zeigt, dass dies meistens nicht lange gut geht, denn irgendwann ist die Geduld und Güte des Mannes einfach erschöpft.

Der unbefristete Unterhalt aufs Berufsleben übertragen bedeutet, dass ein Unternehmen einem Mitarbeiter nach dessen Ausscheiden aus der Firma lebenslang den Lohn weiterbezahlen muss. Es ist völlig absurd, jemanden ohne jede Gegenleistung zu bezahlen. Wenn schon der Mann die Frau für die Zeit nach der Ehe finanzieren soll, dann nur gegen entsprechende Gegenleistung. Das können durchaus einfache Arbeiten sein, wie z.B. Putzen, Waschen, Bügeln. Wieso muss der Mann für die Exfrau finanziell verantwortlich sein, wenn die Frau eigenverantwortlich leben kann? Mit 51 Jahren ist man durchaus nicht zu alt, um nochmal durchzustarten. Unterhaltspflichtigen Männern in diesem Alter werden Spitzengehälter unterstellt, so sagen es die deutschen Familienrichterinnen.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs bemisst sich an der Ausbildung 1978, wenn sie erfolgreich beendet worden wäre. Die wirkt jetzt lebenslang unbefristet nach.

Tipp für Frauen: Gleich nach dem blauen Streifen auf dem Schwangerschaftstest schnell für Zahnmedizin an der Uni einschreiben. Nicht hingehen, sondern ein paar Monate später wieder exmatrikulieren. Wenn das Kind kommt und noch geheiratet wird, hat sie lebenslang einen Unterhaltsanspruch, wie wenn sie Zahnärztin geworden wäre."

Quelle: Bürgerservice Berlin-Brandenburg

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