• 23.04.2024

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Der Weg zur Rente (1)

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» Artikel vom

Gastautor: Der Ökonom

Der geneigte Hater wird schon meine vorangegangenen Artikel zur Diskrepanz zwischen Transferempfängern und Transferleistern und der Idee eines Seitenwechsels sowie zu meinem Aufenthalt in einer Tagesklinik zur Kenntnis genommen haben. Hier kommt nun die Auflösung, wie all das zusammenhängt.

Weil alles nicht in einen Artikel passt, habe ich eine kleine dreiteilige Serie daraus gemacht. Hier nun der erste der drei Teile:

Schon vor geraumer Zeit hatte ich den Entschluss gefasst, aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, weil ich nicht mehr einsehe, hier einer der wenigen zu sein, die den Laden nach Kräften noch am Laufen halten, und mich dafür von irgendwelchen linkswoken, arbeitsscheuen, staatlich alimentierten Gestalten auch noch als „alter weißer Mann“ verunglimpfen zu lassen. Beim Blick auf die Gehaltsabrechnung und dem Vergleich zwischen Brutto und Netto kam mir, diesen Gedanken im Hinterkopf, dann jedes Mal die Galle hoch. Also was tun?

Die Antwort heißt Erwerbsminderungsrente. Nur sind die Hürden dorthin sehr hoch. Man muss sich also etwas einfallen lassen. Wie dieser Weg funktionieren kann, soll im Folgenden beschrieben werden. Dies ist der Weg, den ich gegangen bin und der mich zum Erfolg geführt hat. Im Einzelfall mag dies nicht funktionieren oder aber es gibt eventuell andere Möglichkeiten. Das muss jeder für sich entscheiden und eine möglichst flexible Reaktion auf die Umstände, denen man sich gegenübersieht, war noch nie ein Fehler. Daher muss man im gesamten Verfahren, das sich über gut zwei Jahre erstreckt, immer mal wieder situationsbezogen etwas vom ursprünglich geplanten Weg abweichen.

Für wen käme meine Methode also infrage? Grundsätzlich sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:
– Formale Voraussetzungen: Mind. 36 Monate (zusammenhängender Zeitraum!) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb der letzten fünf Jahre oder alternativ lebenslängliche Verbeamtung
– Der gesetzlich Versicherte sollte mindestens vor Eintritt der zur Berentung führenden Erkrankung genug verdient haben, um im Durchschnitt 1,5 Rentenpunkte jährlich erworben zu haben, besser sind 2 Rentenpunkte (Beitragsbemessungsgrenze), da ansonsten die Rente zu mickrig ausfällt und von der Bruttorente später noch Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgehen. Die ungefähre Höhe der zu erwartenden Bruttoerwerbsminderungsrente kann der jährlichen Rentenauskunft entnommen werden.
– Man sollte nicht zu blöd sein und ein wenig Durchhaltevermögen besitzen. Der einmal tägliche Konsum der Tagesschau ist in aller Regel jedoch als Motivator ausreichend. Heute, Tagesthemen und Heute-Journal kommen selbstverständlich als Alternative ebenso infrage.

Für wen ist die Methode nicht geeignet, bzw. wo könnte sie zu Problemen führen?
– Selbständige und Freiberufler (Ausnahme ggf.: Bei einem Versorgungswerk versicherte Freiberufler)
– Jäger (Jagdschein)
– Besitzer (legaler) Schusswaffen
– Privatpiloten (Stichwort: Flugtauglichkeitsuntersuchung)

Nicht zwingende Voraussetzung, aber äußerst hilfreich sind:
– Eine private BU-Zusatzversicherung, um nicht zu viele Abstriche im Lebensstandard machen zu müssen.
– Bereits vorhandene und diagnostizierte Begleiterkrankungen, insbesondere wenn sie auch psychosomatische Ursachen haben können, sind sehr hilfreich, aber nicht Voraussetzung. Gute Beispiele sind Rückenschmerzen, Reizdarm, -Magen, Kopfschmerzen / Migräne oder auch Herzrhythmusstörungen unklarer Ursache. Sollte es noch keine geben, so kann der Glückliche ja dafür sorgen, dass im Laufe des Verfahrens welche auftreten …
– Grundkenntnisse der Psychologie und psychischer Erkrankungen sind ausgesprochen hilfreich, falls man diese nicht hat, sollte man sich einlesen.

Der richtige Zeitpunkt, um das Projekt zu beginnen:
– Wenn man ohnehin die Schnauze vom aktuellen Job voll hat und weg möchte. Es ist dann eh egal, sich seine Reputation bei diesem Arbeitgeber zu versauen, falls das Projekt doch wider Erwarten scheitern sollte und man (erst einmal) in den Beruf zurückmuss.
– Bei lebenslänglichen Beamten: Immer und zu jeder Zeit.

Finanzielle Absicherung während des Verfahrens:
– Zunächst greift die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.
– Danach wird automatisch und ohne weiteren Antrag Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt.
– Während einer Reha und insoweit die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nicht mehr greift, bezieht man sog. Übergangsgeld von der Rentenversicherung, wozu es jedoch eines eigenen Antrags bedarf.
– Auf eine ununterbrochene und durchgängige Krankschreibung ist während des gesamten Verfahrens zwingend zu achten, denn für jeden Tag, den man nicht krankgeschrieben ist, erlischt unwiederbringlich der Anspruch auf Krankengeld. Zudem machen sich Unterbrechungen nicht gut bei der späteren Berentung.
– Nach insgesamt 78 Wochen wird man aus dem Krankengeld „ausgesteuert“. Ist das Rentenverfahren dann noch nicht beendet, meldet man sich bei der Agentur als arbeitslos und arbeitsfähig im Rahmen der eigenen sehr beschränkten Möglichkeiten (Dies gilt, obwohl der aktuelle Anstellungsvertrag noch nicht gekündigt ist und man weiterhin krankgeschrieben ist. Klingt unlogisch, ist aber so.). Alternativ kann man von der sog. „Nahtlosigkeitsregelung“ Gebrauch machen, falls zu diesem Zeitpunkt schon ein Rentenantrag gestellt ist, was man unbedingt anstreben sollte, da es ansonsten u.U. auch Probleme mit der gesetzlichen Krankenversicherung geben kann.
– Beamte haben keine diesbezüglichen Schwierigkeiten. Aufgrund des Alimentierungsprinzips erhalten sie in aller Regel über das ganze Verfahren hinweg ihre ursprünglichen Bezüge auch weiterhin.

Exkurs

Einige mögen sich jetzt auch die Frage stellen, ob der nachfolgend skizzierte Weg für Unterhaltspreller geeignet ist. Ja und Nein – es kommt darauf an. Grundsätzlich sind Renten unterhaltsrechtlich wie Erwerbseinkommen zu behandeln und werden daher bis zur Selbstbehaltsgrenze gepfändet. Hinzu kommt, dass auch noch der geringere Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige von nur 1.200 EUR gilt. Der Vorteil ist, dass man durch die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente eindeutig beweisen kann, dass man nicht mehr leistungs- und erwerbsfähig ist. Forderungen nach (erweiterter) Erwerbsobliegenheit, die Anrechnung fiktiven Einkommens, usw. laufen damit ins Leere. Zudem liegt die durchschnittliche Bruttoerwerbsminderungsrente bei aktuell 972 EUR (2021) in vielen Fällen auf Höhe des Selbstbehalts oder gar darunter. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (Steuern fallen bei derart geringen Einkommen nicht an) liegt der durchschnittliche EM-Rentner netto also unter dem Selbstbehalt, aber über der Pfändungsgrenze nach § 850d ZPO, welche je nach Lust und Laune des Rechtspflegers irgendwo zwischen 800 und 850 EUR liegt.

Je nach Wohnort und somit der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft kann man dann aber über den Weg der Grundsicherung im Alter nach SGB XII aufstocken. Dann ist man zwar noch immer auf Hartz-IV- / Bürgergeldniveau, aber der Vorteil im Vergleich zum arbeitenden Aufstocker ist, dass man die Hände in den Schoß legen kann und das Sozialamt, welches anstatt des Job-Centers für die Grundsicherung zuständig ist, nicht mit Maßnahmen, Aufforderungen sich Arbeit zu suchen, usw. nerven kann. Auch über steigende Heizkosten muss man sich keine Gedanken machen. Das zahlt dann alles das „Amt“. Günstig ist die Rechnung immer dann, wenn die Kosten einer angemessenen Unterkunft am Wohnort relativ hoch sind. Wer also in einer max. 50 m2 großen Mietwohnung in München lebt und eine maximal durchschnittliche EM-Rente bezieht, für den macht mein Weg vermutlich Sinn. Gleichzeitig gibt’s auch für die Unterhaltsmaximierungsindustrie schwer etwas zu holen, denn die Aufstockung ist einzig und alleine für den Bezieher derselben bestimmt und nicht für unterhaltspflichtige Dritte. Damit kann sich dann auch das paradoxe Ergebnis ergeben, dass einem Aufstocker nicht selten mehr Geld bleibt, als dem Dummen, der arbeitet und auf die skandalös niedrige Freigrenze runtergepfändet wird. Fazit: Der Weg kann sich für denjenigen rechnen, der eine Nettoerwerbsminderungsrente unterhalb des Selbstbehalts bezieht und über Grundsicherung im Alter – insbesondere wenn er in einer relativ teuren Stadt lebt – aufstockt. Auf jeden Fall bleibt die Genugtuung, nicht mehr für das System und die Schäden, die dieses einem selbst und den eigenen Kindern zufügt, zahlen zu müssen. Das schafft zumindest einen gewissen inneren Seelenfrieden.

Wie also genau vorgehen, um zur Erwerbsminderungsrente zu gelangen? Dazu kommen wir im zweiten Teil.



Weiterführender Link: TrennungsFAQ
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