Frauen sind in Scheidungsverfahren immer siegreich
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Der Beruf eines Rechtsanwalts setzt ein hohes Maß an Fachwissen, an sozialer Kompetenz und an Rechtskunde voraus. Rechtsanwälte vertreten das Recht, das sie jahrelang in mühsamer Fleißarbeit studiert haben. Den Beruf eines Rechtsanwalts zu ergreifen ist schwierig, denn die Anforderungen sind sehr hoch. Es müssen Staatsexamen erfolgreich bestanden werden und auf den Titel eines Fachanwaltes möchte ein ehrgeiziger Anwalt nicht verzichten. Auch da ist ein hohes Mass an theoretischen und praktischen Kenntnissen erforderlich, das punktgenau nachgewiesen werden muss.
Der Fachanwalt für Familienrecht hat eine ganz besondere Aufgabe. Er muss der Gegenseite im Scheidungsverfahren entweder möglichst viel Kohle aus der Tasche ziehen oder die unverschämten Forderungen der Gegenseite abwehren. Um die Scheidung an sich geht es in den Scheidungsverfahren überhaupt nicht, sondern um die Folgen der Eheschliessung, d.h. um das Geld des Exehemannes. Natürlich besitzen Fachanwälte für Familienrecht einen ausgeprägten Rechtssinn, deshalb sind die Argumentationen dieser Anwälte einleuchtend, klar und in der Beweisführung hochpräzise. Die beliebtesten Argumente gegen den Ehemann, der meistens der Beklagte ist, sind:
1.) Der Ehemann hat in der Ehe alles alleine entschieden.
2.) Der Ehemann hat die Ehefrau als Dienstleisterin zum Putzen und für Sex behandelt.
3.) Der Ehemann hat die Ehefrau in den Urlaub gezwungen.
4.) Der Ehemann hat mit der Ehefrau keinen Geschlechtsverkehr praktiziert, weil er homosexuell geworden ist.
5.) Der Ehemann hat die Ehefrau aus der Wohnung geekelt und nur deshalb hat sie die Wohnung verlassen.
6.) Der Ehemann hat die Ehefrau in die Arme eines anderen Mannes getrieben und sie musste dadurch außerehelichen Geschlechtsverkehr praktizieren, was sie aber gar nicht wollte und auch nicht sofort bemerkte.
7.) Der Ehemann ist ein Betrüger und hat geheime Konten im Ausland.
8.) Der Mann hat die Ehefrau gezwungen, Blanko-Unterschriften zu leisten, mit denen der Ehemann Betrugsgeschäfte in ihrem Namen machen konnte.
9.) Der Ehemann hat die Emails der Ehefrau unbefugt gelesen.
10.) Der Ehemann ist ein Unterhaltspreller und zahlt nichts für seine Kinder aus früheren Beziehungen.
11.) Der Ehemann hat der Ehefrau kein ausreichendes Taschengeld gegeben.
12.) Der Ehemann hat der Ehefrau ein Arbeitsverbot erteilt, weshalb sie kein eigenes Geld verdienen konnte.
13.) Die Ehefrau durfte sich ihre Arbeitsstelle nicht selbst aussuchen.
14.) Der Ehemann hat der Ehefrau morgens zum gemeinsamen Frühstück Redeverbot erteilt.
15.) Der Ehemann hat mit der Ehefrau in der Freizeit keine gemeinsamen Aktivitäten unternommen.
16.) Der Ehemann hat die Ehefrau zur Hausarbeit gezwungen.
17.) Der Ehemann hat die Ehefrau isoliert und sie musste den ganzen Tag alleine zu Hause rumsitzen.
18.) ... und so weiter.
Jeder Rechtsunkundige merkt an der Aufzählung der Gründe durch den Fachanwalt für Familienrecht, dass es sich um einen studierten Vollprofi handelt, der das Familienrecht detailgenau kennt und eine absolut schlüssige Argumentationskette gut verständlich formulieren kann.
Der Beklagte wird beim Lesen der gegnerischen Schriftsätze zunächst glauben, dass jeden Augenblick ein Sondereinsatzkommando der Polizei seine Wohnung stürmen und ihn verhaften wird, denn immerhin sind das Halten einer Sklavin und Freiheitsberaubung schwere Straftaten, für die zwischen 10 und 20 Jahren Haft ausgeurteilt wird. Er wird aber vergeblich auf die Polizei warten, denn ganz so schlimm war es vom gegnerischen Anwalt nicht gemeint.
Der Klagevertreter in Form eines Fachanwalts, der die arme Ehefrau vertritt, ist in der glücklichen Lage, vor Gericht keine Beweise vorlegen zu müssen. Frauen haben nach der juristischen Lehre keinen Grund, die Unwahrheit zu sagen. Es fehlt schlichtweg das Motiv, denn Geld scheidet als Motiv bei Frauen grundsätzlich aus. Ihnen geht es nur um die reine Wahrheit und da muss alles ausgesprochen werden dürfen. Die oben genannten Argumente treten meistens in allen erdenklichen und oft auch widersprüchlichen Kombinationen auf. Das macht die argumentative Position des Fachanwaltes auch so spannend. Er muss nur genügend Pfeile in Richtung des Gegners abschiessen, irgendeiner wird schon treffen. Doch ein Scheidungsverfahren ist ein Zivilprozess, wo die Kläger eben auch Beweise vorlegen müssen, ausser die Ehefrau weint vor Gericht. Das ist ein stichhaltiger Beweis für ihre Glaubwürdigkeit, der Joker der Frau, der alle sonstigen Beweise entbehrlich werden lässt.
Fachanwälte für Familienrecht kennen durchaus die Gesetzeslage, die eigentlich ganz simpel ist. Die Ehefrau soll dem Staat nicht auf der Tasche liegen, sondern ihre Kohle vom Ehemann abgreifen. Damit ist die Exehefrau eine Unterhaltsprostituierte, denn weder Fachanwalt noch Gericht erklären der armen Ehefrau, dass sie sich nun einen Job suchen muss. Selbst wenn sie das macht und sie mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten kann, dann wird trotzdem Unterhalt fällig. Immerhin durfte die Frau während der Ehe nicht arbeiten und ihr eigenes Geld verdienen. Diese Aussage reicht als Beweis völlig aus, denn auch hier fehlt der Frau angeblich jegliches Motiv zur Falschaussage.
Die Kläger treten stets fest und siegessicher auf, denn der Ehemann hat ganz sicher viel Geld, um den astronomischen Unterhalt und alle sonstigen Kosten zu zahlen. Dazu gehören auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Die arme Frau hat ja nichts auf der hohen Kante und der Mann sitzt auf einem Berg von Geld. Das Blatt wendet sich schlagartig, wenn der vermeintlich wohlhabende Ehemann in Wahrheit bettelarm ist. Dann werden die Augen des gegnerischen Anwalts ziemlich dick und man könnte meinen, dass sein Stuhlgang jeden Moment aus ihnen herausspritzt. Auf einmal sinkt der Streitwert und der fleissige Advokat kann nur noch eine kleine Rechnung ans Gericht stellen. Der schöne Porsche muss ein weiteres Wochenende in der Garage bleiben, weil die Kohle fürs Tanken fehlt.
Anwaltskanzleien sind hocheffiziente Wirtschaftsbetriebe und wahre Meister der Profitmaximierung. Jeder, der sich einmal eine Anwaltssoftware näher angesehen hat, der weiss, wie sich Anwälte ihre Taschen füllen. Moral und Ethik sind den meisten Anwälten völlig fremd, für Menschlichkeit ist die Bahnhofsmission zuständig, Anwälten geht es nur ums Geld. Gerade Frauen verlassen sich oft blind auf ihren Anwalt, doch wenn die Kohle vom Ex ausbleibt, dann gibt es vom Anwalt einen Tritt in den flachen Hintern. Anwälte machen ohne Geld rein gar nichts.
Bei Scheidungen geht es nicht um Recht oder gar um Gerechtigkeit, sondern um die möglichst restlose Verteilung des Geldes vom Exmann an die Exfrau, wovon ihr Anwalt möglichst viel für sich abzweigen möchte. Die weitere Existenz des Ehemanns spielt dabei keine Rolle, ihm bleiben maximal die Krümel, die vom Richtertisch fallen und statt Mitleid gibt es reichlich Häme. Man muss wissen, dass alle Argumente des gegnerischen Fachanwalts für Familienrecht lediglich theatralische Showeffekte sind, die den Mann emotional treffen und dadurch mürbe und gefügig machen sollen. Natürlich sind die gewählten Argumente stets tief unter der Gürtellinie, aber das ist Berechnung und der jahrelangen Übung eines versierten Anwalts geschuldet. Man erwartet, dass gebildete Anwälte einen anständigen Kommunikationsstil pflegen und sachlich argumentieren, aber in den meisten Fällen wählen sie den Straßenstrichjargon. Daraus entstand die nicht unzutreffende Berufsbezeichnung "Nuttenanwalt". Treffend ist die Bezeichnung schon deshalb, weil Anwälte stets auf Vorkasse bestehen, selbstverständlich ohne jede Erfolgsgarantie. Nutten haben die gleichen Geschäftsbedingungen.
Der Mann braucht bei Scheidungen keinen anwaltlichen Beistand, denn er verliert so oder so. Die ersparten Anwaltskosten können besser in den nächsten Urlaub investiert werden. Über die beste Waffe in einem Scheidungsverfahren verfügt nicht die Klägerin, sondern der beklagte Mann. Das Objekt der Begierde aller Beteiligten ist nämlich nur sein Geld.
Hat der Mann kein Geld, dann hat er den Prozess gewonnen, auch wenn auf dem Papier des Gerichtsurteils das Gegenteil steht. Der ganze Sinn des Verfahrens löst sich in Luft auf, sobald niemand Kasse machen kann, weder der Anwalt noch die Exdame. Das ist für die Gegenseite extrem schmerzhaft. Sicherlich folgen aus der Frustration heraus noch ein paar unfreundliche Anwaltsbriefe und vielleicht schaut der Gerichtsvollzieher einige Male auf einen Kaffee vorbei, aber das war es dann auch schon.
Ein Anwalt, der erst nach dem Gerichtsprozess merkt, dass er keine Kasse machen wird, der kann beim lieben Gott während der Hirnverteilung nicht in der ersten Reihe gestanden haben.
Wenn bei der Scheidung einfach nichts zu holen ist, dann geht es den Frauen nur noch um ihre Rache und darum, dem Exmann maximalen Schaden zuzufügen. Zuerst werden, falls vorhanden, die gemeinsamen Kinder entzogen und als Waffe gegen ihn eingesetzt. Das reicht jedoch meistens nicht aus, um die Rachegelüste der Exfrauen zu befriedigen. Dann rennen sie zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft und stellen dort jede Menge Strafanzeigen gegen den Exmann, z.B. wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach §170 StGB. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und sie muss zwingend Beweise liefern. Keep cool! Klingt schlimm, ist es aber oft nicht. Es gibt auch nette Staatsanwälte und Strafrichter, die das Spiel durchschauen und ihren gesunden Menschenverstand nicht an der Garderobe des Gerichtsgebäudes abgegeben haben.
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