• 19.04.2024

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Ein hartnäckiger Unterhaltspreller muss ins Gefängnis

knast

» Artikel vom

"Mehrfach schon war dem 53-Jährigen klar gemacht worden, dass Unterhalt grundsätzlich Vorrang genießt. Der Staatsanwalt erinnerte ihn an vorausgehende Belehrungen, rief ihm ins Gedächtnis, seit dem Urteil 2010 unter offener Bewährung zu stehen. Das sähe er nicht so, widersprach der Angeklagte: „Zuerst kommt der, der das Geld ranschafft. Sonst geht gar nichts!“

Für fünf Monate hat das Amtsgericht (...) den Mann (53) in Haft geschickt, weil der seinem Sohn den Unterhalt verweigert.

Quelle: Merkur Online

Leider fehlen in diesem schlecht recherchierten Artikel die Details, aber die sind der deutschen Presse nicht so wichtig. Hier geht es um die Botschaft, dass Unterhaltspreller in Deutschland ins Gefängnis geworfen werden. Angst und Schrecken sollen sich unter den Männern breit machen.

In diesem Fall ist ein 53jähriger Mann völlig abgebrannt. Ein Leben lang gearbeitet und alles für Katz, falsch, natürlich alles für die Exfrau. Da macht sich Frust und Resignation breit. Die paar Monate Knast scheinen diesen Mann nicht weiter zu jucken, denn wenn er im Knast sitzt, ist er nicht unterhaltspflichtig und er produziert erhebliche Kosten für den deutschen Staat. Die Exfrau hat anscheinend alle Behörden auf den armen Kerl gehetzt.

"Das Gericht verurteilte ihn als Bewährungsversager und hartnäckigen Überzeugungstäter. Anhaltspunkte, dass er Unterhaltszahlungen irgendwann wieder aufnehmen könnte, fehlen dem Gericht gänzlich. Dabei sind Richter eigentlich bemüht, unterhaltsberichtigten Kindern den Zahler zu erhalten."

Es ist kaum vorstellbar, dass dieser Mann, der nach dem Absitzen seiner Gefängnisstrafe obdachlos, arbeitslos und als Vorbestrafter auf dem Arbeitsmarkt chancenlos ist, jemals wieder ein braver Unterhaltszahler wird.

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