• 17.11.2024

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Freiheitseinschränkung

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Viel ist in der nun schon fast ein Jahr dauernden Covid-19 Zeit die Rede von Freiheit, die den Bach runtergeht, Einschränkungen die uns ersticken, Grundrechte die aufgehoben werden. Coronadiktatur, heißt es. Massive Kollateralschäden.

Ganz klar, die Freiheiten werden eingeschränkt. Klar ist aber auch, dass Dinge wie Versammlungsverbote an die Krankheit gekoppelt sind. Fällt die Krankheit, fallen auch Versammlungsverbote. Und diskutieren kann man, was davon begründbar ist, was nicht? Über die Verhältnismäßigkeit und die Risiken der Krankheit wird tatsächlich ausgiebig und seit Beginn der Krankheit diskutiert. So richtig eindeutig ist da nichts. Ich sehe das differenziert und meine, es gibt noch nicht genügend solides Wissen, um starke Meinungen vertreten zu können. Etwas neidisch kann man aber auf jeden Fall werden, wenn man die Größe und Häufigkeit der Schlagzeilen betrachtet, die mit dieser Frage produziert werden. Corona beherrscht uns zweifellos auch medial total und schiebt alle anderen Themen um mehrere Positionen nach hinten.

Das war für andere Akteure eine höchst willkommene Chance. Rein zufällig haben die nachhaltigen und harten Hämmer, mit denen der Staat auf allen Ebenen unabhängig von, aber zeitlich parallel zu Covid-19 auf die Bürger eingeschlagen hat, überhaupt keine Schlagzeilen verursacht. Still und leise wurden Dinge in Kraft gesetzt, die viel länger und viel grundlegender wirken und keineswegs zu Ende sind, sollte die Krankheit mal wieder in den Hintergrund treten, egal ob durch gelungene Massenimpfung oder durch Hinnehmen der Situation, dass nun ein weiterer Virus dauerhaft durch die Welt zirkuliert.

Was ist passiert während der paar Monate, in denen Corona alles andere in den Medienüberschriften überstrahlt? Mit Ausnahme natürlich das Ende der Amtszeit des Höllenfürsten und größten Massenmörders aller Zeiten Donald John T. und der Beginn der Amtszeit des Erlösers und Heilsengels Joseph Robinette B. Das war der Journaille dann doch ein paar Extraschlagzeilen wert. Anderes erschien erstaunlich weit hinten oder gar nicht:

(*) Das Wichtigste aus meiner Sicht war der Beginn der zweiten Cryptokriege durch die Politik. Die ersten Kriege fanden ihren Höhepunkt in den 1990er Jahren und wurden vor allem durch die USA betrieben. Starke Verschlüsselung wurde zur Waffe erklärt und mit Exportverboten belegt, Hintertüren gesetzlich vorgeschrieben, Geheimdienste betrieben weltweit Firmen, um unsichere Cryptohardware zu verbreiten. Dazu kam eine massive Beeinflussung der Forschung und Lehre. So mancher Wissenschaftler in diesem Bereich erlebte unerklärliche Karriereabbrüche oder -sprünge, je nachdem, wie sehr er sich in staatliche Wünsche einbinden ließ oder ihnen zu entgehen drohte. Eine unabhängige Forschung existiert seither in diesem Bereich nicht mehr. Der bekannte und selbst stark betroffene Blogger Hadmut Danisch dokumentiert bis heute die Nachwehen dieser Zeit.

Wichtiger für uns ist die Tatsache, dass uns bis heute als Spätfolge dieser Cryptokriege nach wie vor massenhaft unsichere Geräte und Sicherheitsprobleme schaden, vom unsicheren Funk-Autoschlüssel bis zum kompletten Bruch sicherer Verbindungen übers Internet. Die erzwungen unsicheren Algorithmen und schwachen Schlüssel der 1990er lagen massenhaft in den Programmbibliotheken und wurden weiterhin verwendet. Beispielsweise unterstützten massenhaft TLS-Server (Transport Layer Security) den uralten RSA-Export-Modus, der eines dieser Relikte aus dem ersten Cryptokrieg darstellt. Damit können Dritte den verschlüsselten Datenverkehr über eine eigentlich sichere HTTPS-Verbindung abhören. Oder der Netzwerkausrüster Juniper, der einen von der NSA entwickelten Verschlüsselungsalgorithmus mit Hintertür verwendet hatte, was Jahre später prompt missbraucht wurde.

Mitten während Corona brachte nun die EU erneut einen Rammbock in Stellung und greift mächtig an. Es geht um nichts Geringeres als den Versuch, die Kommunikationsfreiheit zu beenden. Nun geht es nicht um die Verschlüsselungsalgorithmen, sondern um die Schlüssel selbst, die Vordertür. Die politischen Stinker, Schnüffler, Greifer und Kontrolleure wollen die Kontrolle. Dazu hat der EU-Ministerrat eine Resolution verabschiedet und damit faktisch eine Umgehung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der EU gefordert. Die USA probieren dasselbe im „Earn IT Act“. Sie wollen schwache Schlüssel, Zweitschlüssel und Hintertüren. Begleitet wird das von einem elektronischen Durchsuchungsbefehl, in den USA mit dem „Cloud Act“ umgesetzt. Eine umgangene Transportverschlüsselung wird auch die sichere Kommunikation über Messenger wie Threema beenden. Das ist ein direkter Angriff auf zentrale Sicherheitsprinzipien im Internet. Wie gut, dass man mit Corona gerade so einiges übertönen kann und die Freiheitsliebenden sich alle an Ausgangssperren & Co abarbeiten.

(*) Verschlimmerungsreform des bereits völlig missglückten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Für gemeldete Inhalte wäre eine Pflicht eingeführt worden, sie direkt ans Bundeskriminalamt zu übermitteln, samt IP-Nummer der Nutzer. Dieses Vorhaben war derart durchgeknallt, dass sogar der Bundespräsident die Unterschrift verweigerte wegen Verfassungswidrigkeit, während die Journaille noch klatschte über das tolle NetzDG. Das ficht die Juristen und Politik nicht an, der nächste Versuch läuft bereits auf Europaebene mit dem europäische „Digital Services Act“. Wie immer wird hier von zwei Seiten geschossen: Mal national, mal über die EU, wenn es national schiefgeht oder umgekehrt.

(*) Die x-te Reform des Urheberrechts. Weniger Rechte für Nutzer und noch mehr Rechte für Rechteinhaber, teuer, Geld für kleinste Inhaltsschnitzel, mehr Inhaltsfilter, mehr Uploadfilter. Ermächtigung und Verpflichtung einer privaten Copyright-Polizei, Ermächtigung großer Plattformen.

(*) Einführung eines Paragraf 163g StPO, um massenhafte automatische Kennzeichenscans auf den Straßen zu ermöglichen. Noch aufgrund eines konkreten Anlasses - aber erfahrungsgemäß steigen nach dem Einstieg in die Überwachung die Begehrlichkeiten für einer Ausweitung ins Unendliche, ähnlich wie der legalisierte Bankdatendiebstahl durch das Bundeszentralamt für Steuern erst eine Ausnahme war und dann mit den Jahren still und leise eine ausnahmslose Massendurchsicht aller Kontodaten und anderer Anlageformen geworden ist und schließlich mit der offiziellen Abschaffung des Bankgeheimnisses komplettiert wurde.

(*) Seit letztem März wurde der deutsche Staat zum Kinderpornoproduzent. Mit den durch den Staat hergestellten Kinderpornos will man groß ins Geschäft einsteigen, um andere KinderpornoliebhaberInnen anzulocken. Pervers? Ja, ist es, aber es geht schließlich um die Kiiiinder! Eingeführt wird auch eine „Versuchsstrafbarkeit“, bei der es bei der Strafbarkeit darauf ankommt, was jemand glaubt. So kann man auch Pädophile produzieren. Das ohnehin repressive Strafrecht verlagert sich noch weiter ins Vorfeld einer eigentlichen Rechtsgutsverletzung und schafft damit auch die Missbrauchsmöglichkeiten mit den bekannten Unterstellungen, dem altbekannten Krieg der Glaubwürdigkeiten im Sexualstrafrecht.

(*) EU-Datenschutzrichtlinie wurde hingegen nicht umgesetzt. Sie schützt das Grundrecht der Bürger auf Privatheit, wenn Strafverfolgungsbehörden personenbezogene Daten verwenden. Damit ist man äußerst zögerlich. Mittlerweile ist ein Verletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

(*) Regierungsentwurf der Politiker, der dem BND erlaubt Netze zu hacken, Trojaner zu nutzen, anlasslose Massenüberwachung durchzuführen. Im Fokus ist dabei die Legalisierung der breiten Kommunikationsüberwachung am Frankfurter Netzknoten De-Cix. Das BVerfG hat den letzten Versuch gestoppt, nun ein neuer Anlauf.

(*) Schnellfeuer bei der Reform des Telekommunikationsgesetzes und des IT-Sicherheitsgesetzes: Stellungnahmen zu den mehreren hundert Seiten langen Entwürfen waren nur sagenhafte 28 Stunden lang möglich. Die Reform bringt auch eine fette Ausweitung staatlicher Behörden um mindestens 1150 Planstellen mit sich und enorme Bürokratielasten.

(*) Einschränkung der Kunstfreiheit, seit Juli müssen Filmemacher bei immer mehr staatlichen Filmförderern ab sofort eine ausgreifende Checkliste ausfüllen, in der abgeprüft wird, ob ihr Vorhaben genügend „divers“ ist. Verlangt werden zum Beispiel „nicht-weiße Menschen“, verankert wird damit Rassismus und Quoten in Filme. Falsche Hautfarbe? Du kriegst die Rolle nicht. Du darfst nicht am Film mitarbeiten. Gehe in eine Kammer, mach die Tür hinter dir zu, checke deine Privilegien und begrabe dich, denn du bist die entbehrliche Rasse und dich wollen wir nicht sehen. Kauf dir eine Kinokarte, dann kannst du UNS sehen und uns zujubeln.

(*) Bundestagsbeschluss vor wenigen Wochen zu einer einheitlichen Bürgeridentifikationsnummer. Damit wird für die Behörden ein umfassender Zugriff auf Personendaten anderer Behörden geschaffen, ein Gesamtbild aller gespeicherter Daten auf Knopfdruck entsteht. Diese Nummer wird künftig an 50 staatlichen Stellen mitgespeichert, zum Beispiel dem Melderegister, im Führerscheinregister, der Rentenversicherung, den Krankenkassen. Diese Nummern, mit denen alles zusammengeführt werden kann, sind typisches Kennzeichnen autokratischer und repressiver Regimes. Früh eingeführt wurden sie zum Beispiel in Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens. An Anfang stand immer Wohl, Segen, erleichterte staatliche Leistungen, danach ging es Stück für Stück in Repression, Schnüffelei und Unterdrückung über. Jeder Staat nutzt diese Instrumente früher oder später gnadenlos aus, wenn sie einmal da sind. Sie eignen sich generell vorzüglich, um Merkmale durch den Staat zu schieben. In Ägypten wird auf diese Weise beispielsweise das Merkmal „homosexuell“ durch alle Staatsorgane durchgeschleift, mit drastischen Folgen.

(*) Verschärfung des Strafgesetzbuches. Unter anderem § 126 StGB, § 140 StGB, § 185 StGB, § 186 StGB, § 188 StGB, § 241 StGB werden teilweise massiv ausgeweitet und zielen mitten ins Herz von Meinungs- und Redefreiheit. Die Entwürfe der Juristen/Politiker riefen breite Kritik hervor, vor allem sogar von anderen Juristenkollegen aus der Rechtspflege. „Weit übers Ziel hinausgeschossen“ war noch milde ausgedrückt. Strafbar soll nach dem Willen der Politiker zum Beispiel bereits die Billigung von angedrohten Straftaten werden (z.B. ein Klick auf den „Like“ Button unter einer nicht genug staatstragenden Meinung). Der Deutsche Anwaltverein nennt das die Einführung eines Gesinnungsstrafrechts. Stark ausgeweitet wird der Straftatbestand der Ankündigung von Straftaten. Anstatt Beleidigung wie in anderen Ländern endlich aus dem Strafrecht herauszunehmen und nur zivilrechtlich abzuhandeln, sind umfangreiche Änderungen vorgesehen, die eine Inflation der Beleidigungsdelikte bedeuten. So werden nun auch geschlossene Benutzergruppen erfasst. Politiker selbst haben sich immer schon Sonderrechte und Kritikverbote genehmigt, die nun bis zur EU-Ebene hinauf und zur kommunalen Ebene hinunter ausgeweitet werden (§ 188 StGB). Am durchgeknalltesten dürfte er Entwurf für § 241 StGB sein. Dieser Paragraf regelt Bedrohungstatbestände und er wird so weit inflationiert, dass ein erheblicher Teil kontroverser öffentlicher Äußerungen strafbar wird. Strafbar werden auch Drohungen für Bagatelltaten, die nie ausgeführt werden. Generell herrscht eine Entwicklung, Äußerungen im Internet einen größeren Unrechtsgehalt zuzumessen. Die Politiker sehen das Internet ausschließlich als Strafverstärker und nie als Grundrechtsraum.

Das sind nur einige Beispiele. So schädliche Nebeneffekte die Maßnahmen gegen Covid-19 haben, einer ist ganz fabelhaft für das Politbüro: Nebenläufig lassen sich problemlos ohne Aufsehen die echten Hämmer durchziehen. Hämmer, die zuschlagen und die bleiben. Wer diese Taktik kritisch sieht, sollte sich nicht in kurzlebige, aber kräftig aufgerührte Covid-19-Meinungskriege hineinziehen lassen, stattdessen über die Vorgänge sprechen und vor allem niemals eine der Blockparteien wählen, die diese Dinge verbrochen haben.

P.

Weiterführender Link: TrennungsFAQ

Ratsuchende Väter finden im TrennungsFAQ-Forum konkrete Hilfe

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