Für Unterhaltspreller gibt es keine U-Haft
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Die beliebten Presseartikel über Unterhaltspreller kommen in leicht abgeänderter Form quartalsweise und sie strotzen nur so vor Unsinn und Halbwahrheiten.
So schreibt die HNA, dass in Einzelfällen säumige Unterhaltspflichtige sogar in Untersuchungshaft genommen würden, um die Forderungen der Jugendämter durchzudrücken. Das ist Unfug, denn es gibt schlichtweg keine Untersuchungshaft für Unterhaltspreller. Die Untersuchungshaft gibt es nur für Verweigerer der Eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid). Das betrifft aber nicht nur Unterhaltspreller, sondern alle Schuldner, die restlos leer gepfändet wurden. Lustig ist das deshalb, weil die HNA das als Erfolg feiert. Letztlich wurde nur erreicht, dass der Pleitegeier durch seine Unterschrift bestätigt, dass er wirklich ein Pleitegeier ist. Wo da der Erfolg sein soll, wissen sicherlich nur die Beiständinnen von den Jugendämtern.
Interessant ist auch, dass das Kassler Jugendamt seine Rückholquote von 11 auf 15% steigern konnte. Was für ein grandioser Erfolg. Diese Zahl sagt nichts aus, denn fast alle Jugendämter sind defizitär. Die Personalkosten übersteigen deutlich die Rückholsummen, aber das wird der Frauenarbeitgeber Jugendamt niemals bestätigen oder gar analysieren. Zum Wohl der süßen Kinder sind eben keine Kosten zu hoch.
Richtig ist, dass die Jugendämter im Namen des gezeugten Nachwuchses, wenn es denn wirklich die eigene Brut ist, Unterhaltsklagen und Strafanzeigen stellen dürfen. Diese Maßnahmen sind jedoch meistens nutzlos, was die geringen Rückholquoten deutlich beweisen. Die angewendeten Mittel der Jugendämter sind völlig unbrauchbar. Sie agieren nur mit Textbausteinen voller Drohungen und Erpressungen. Das diese Methode zu einer kompletten Abstumpfung des Unterhaltspflichtigen führt, dürfte einleuchtend sein. Anstatt Unterhalt gibt es dann nichts, außer Hohn und Spott.
Sind die Unterhaltsschulden auf ein nicht mehr abzahlbares Maß gestiegen, wird der Unterhaltsschuldner völlig routiniert jeden Brief des Jugendamtes je nach Jahreszeit als Grill- oder Ofenanzünder verwenden. Selbst Strafanzeigen verkommen zu einer Lustnummer, denn Staatsanwaltschaft und Polizei werden sinnlos beschäftigt. Der Unterhaltsschuldner sollte dieses Spiel aktiv mitspielen und möglichst viel Arbeit und Kosten produzieren.
Wer hohe Unterhaltsschulden hat, sollte grundsätzlich auf freiwillige Auskünfte verzichten. Immerhin ist Deutschland demokratisch und ein Bürger kann nur durch ein Gericht zu Auskünften gezwungen werden. Das Jugendamt muss dazu Klage einreichen. Man wird diesen Prozess zwar verlieren, aber da man sowieso nichts hat, war es trotzdem ein Sieg. Jugendamt und Gericht haben ihre Ressourcen verpulvert. Das Ziel muss die Kostenmaximierung sein, den Gegner an seiner eigenen Resistenz ausbluten lassen, bis das Jugendamt nach jahrelangem Kampf verzweifelt aufgeben wird.
Selbst Verurteilungen wegen dem §170 StGB können durch einige Instanzen geschleppt werden und das dauert Jahre. Das ist für den Staat zermürbend und wenn es doch mal eng wird, dann kann man immer noch ein Scheinchen rüberwachsen lassen. Aber nur wenn es wirklich eng wird.
Übrigens ist Unterhaltsprellen keine Straftat, denn diesen Begriff gibt es nicht im Strafgesetzbuch. Der juristische Begriff Unterhaltspflichtverletzter klingt nun wirklich nicht sexy und kriminell genug. Da klingt Unterhaltspreller schon viel besser und die lustigen Geschichten am Stammtisch dürften immer interessant sein.
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