• 23.04.2024

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Viren für den Unterhalt

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Über viele Aspekte der wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Krankheit SARS-CoV-2 wird pausenlos berichtet. Nachdem uns vermutlich chinesische Wildfleisch-Gourmets diese Novität serviert haben, wie schon zuvor SARS-1, wurde sie fatalerweise vom ansonsten omnipräsenten Zentralkomitee zunächst nicht ernst genommen, dann sehr ernst, dann begann eine schnelle unkontrollierte weltweite Verbreitung und schließlich mehr oder weniger heftige Gegenmaßnahmen, deren wirtschaftliche und vielleicht auch menschliche Folgen noch geraume Zeit andauern könnten.

Wie sehr in Deutschland, das ist strittig und eine Prognose, die ich nicht stellen kann. Unstrittig ist, dass uns diese Chose viele Milliarden kostet und dass es zumindest dieses Jahr kräftig nach unten geht - Wachstum wird zu Schrumpfung, Guthaben werden zu Schulden, Vollbeschäftigung zu Arbeitslosigkeit, der Job zu Kurzarbeit, der Export wird leiden, viele werden leiden.

Ganz besonders werden Unterhaltspflichtige leiden, (vor allem) Männer die einmal den Fehler gemacht haben, ein Kind in die Welt zu setzen und die nicht von Sozialleistungen leben. Diese Menschen werden zu „Pflichtigen“ gemacht und verlieren viele Freiheiten, sobald sie vermuten lassen, sich nicht dem Unterhaltsmaximierungsprinzip zu unterwerfen. Die ganz strenge Grenze des Mindestunterhalts verordnet das Bundesministerium der Justiz gemäß §1612a BGB alle zwei Jahre, davon leitet sich auch die sattsam bekannte Düsseldorfer Tabelle ab. Wer nicht alles komplett zahlen kann, verliert de facto das Recht auf freie Arbeitsplatzwahl, das Recht auf freie Wahl des Wohnorts, das Recht, keine Zwangsarbeit verrichten zu müssen. Er bekommt sogar die Pflicht zur Insolvenz, um andere Schulden zu prellen, damit stattdessen maximal Unterhalt gezahlt werden kann.

Diese Gruppe der Kindesunterhaltspflichtigen lebt trotz Vollzeitarbeit zu 50-75% in Armut. Kein Wunder: Die Unterhaltssätze sind geradezu fürstlich. Muss der Staat jedoch selber zahlen, weil der Pflichtige ruiniert ist oder Wege gefunden hat, den Unterhalt zu prellen, dann wird er ganz schnell knausrig. Das durchschnittliche Nettoeinkommen aller Arbeitnehmer betrug im Jahr 2019 monatlich 2079 Euro, der Bruttomonatsverdienst je Arbeitnehmer betrug im gleichen Jahr 3099 Euro. Ein Pflichtiger mit zwei Kindern im Alter von 7 und 12 muss dann beispielsweise mindestens 344 plus 420, in Summe 764 Euro bezahlen. Ihm verbleiben also zunächst 1315 Euro. Vom Unterhalt für den anderen Elternteil ist da noch gar nicht die Rede, die hat oft obendrauf eigene Unterhaltsrechte. Kindergeld erhält er keines, sein Kindergeldanteil ist bereits im Unterhalt eingerechnet. Von seinen verbleibenden 1315 Euro sind ferner zu bezahlen: Sämtliche Umgangskosten und Mehrkosten, die er wegen der Kinder hat; Sonderbedarfe und Mehrbedarfe anteilig oder ganz (die durch die Rechtsprechung ganz enorm ausgeweitet wurden); Kosten, die ihm entstehen, wenn er wegen des Unterhalts verklagt wird (Anwaltspflicht für ihn, aber nicht für den betreuenden Elternteil, der kostenlos einen Beistand in Anwaltsfunktion vom Jugendamt gestellt bekommt); Kosten, Kosten, Kosten. Der Verdienst seines Jobs schmilzt auf ALG-2-Niveau zusammen und viele Pflichtige stocken sogar mit ALG-2-Leistungen ihr Einkommen wieder auf, weil sie vorher vom Unterhalt so arm gemacht wurden, dass sie unter dieses Limit rutschen. Der Sachverhalt ist etwas komplizierter wie hier dargestellt, aber das Prinzip ist korrekt.

Spannend wird es für ihn, wenn er aus welchen Gründen auch immer einmal weniger verdient. Eine Senkung des Unterhalts kommt nämlich in der Regel nicht infrage, das Risiko eines geringeren Verdienstes trägt er ganz alleine, voll zahlen muss er trotzdem. Eine spezielle Gemeinheit des deutschen Rechts verschärft das, das Jugendamt bzw. die Unterhaltsberechtigte haben nämlich das unbedingte Recht auf einen unbefristeten dynamischen Titel und der wird auch oft eingefordert. Das ist dann die totale Unterwerfung, in der sich der Pflichtige ohne Grenze zu stetig steigenden pünktlichen monatlichen Unterhaltszahlungen zu verpflichten hat und wenn er das einmal nicht pünktlich und vollständig bis auf den letzten Cent schafft, kann er sofort ohne weitere Zwischenschritte direkt gepfändet werden: Der Titel ist sofort vollstreckbar. Lohnpfändung, Kontenpfändung, Sachpfändung, Pfändung von Steuerrückerstattungen, Pfändung von Lohnersatzleistungen, alles.

Genau dieses „weniger verdienen“ tritt gerade massenhaft ein. Zurzeit sind von den Unternehmen über zehn Millionen Menschen zu Kurzarbeit angemeldet worden, so viele wie nie. Damit wurden ganz nebenbei alle Prognosen von Volkswirten bei weitem übertroffen. Im Krisenjahr 2009 waren es nur knapp ein Drittel so viele, 3,3 Millionen. Der Arbeitsmarkt ist bereits jetzt massiv unter Druck geraten. Das wird sich stetig verstärken, denn trotz aller Hilfszahlungen werden Firmeninsolvenzen ansteigen. Und damit auch Lohneinbußen aller Art. Oder Einbußen, weil damit eine Insolvenz abgewendet werden soll, so wie jetzt beispielsweise die Lufthansa-Piloten einen Lohnverzicht akzeptieren, um die Insolvenz ihres Arbeitgebers hinauszuschieben. Für unseren Herrn Pflichtig-Jedermann reichen nur 200 EUR weniger Einkommen und bei ihm bricht es zusammen. Schulden werden auflaufen, Schulden bei Millionen von Unterhaltspflichtigen. Und diese Schulden bleiben! Durch allerlei offene und faule Tricks wird man diese Schulden selbst mit einer Privatinsolvenz nicht los, was vor wenigen Jahren noch verschärft wurde. Sie verjähren auch nicht, selbst dafür gibt es Sondergesetze, speziell für Unterhalt. Beim Kindesunterhalt ist beispielsweise die Verjährung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gehemmt. Selbst wenn diese Pflichtigen wieder mehr verdienen, werden sie lange weiter gepfändet oder stottern die aufgelaufenen Schulden in strangulierenden Raten ab, während sie nur noch den Kitt aus den Fenstern fressen können.

Bisher hat das nie jemand interessiert. Wer nicht alles zahlen konnte, war automatisch Unterhaltspreller, Betrüger, Feind des Staates, Feind der armen Mütter, der Kinder, wir kennen die Leier seit Jahrzehnten. Doch nun kommen ganz andere Zahlen ins Spiel, Millionen mehr Pflichtige werden in Schulden gezwungen. Sie werden erkennen, dass es daraus keinen einfachen Ausweg gibt. Was werden die Jugendämter tun, der Staat? Gegenüber ein paar Nichtzahlern den dicken Maxe spielen und diese Pflichtigen zu moralisch verkommenen Subjekten erklären ist leicht, aber wenn es nun schlagartig Millionen mehr werden?

So wie ich Staat und Rechtspflege kenne, werden sie zunächst in vielen Fällen „großzügig“ auf Pfändungen verzichten und stattdessen Unterhaltsvorschuss an die arme Mutti zahlen, sofern der Restunterhalt diese Grenze unterschreitet. Schulden laufen trotzdem auf. Das entspricht auch der allgemeinen Taktik jetzt, die da meistens „aufschieben“ lautet. Damit stehen die Jugendämter auch als Wohltäter da. Ein Wohltäter, der es Sklaven „großzügig“ erlaubt, die ihnen aufgezwungenen untragbaren Lasten erst später zu schleppen, statt sofort darunter zusammenzubrechen. Ein Teil der Pflichtigen wird das durchschauen und die Konsequenzen ziehen, ein paar erst, wenn es ans Zahlen der Rückstände geht. Wer deshalb nicht mehr auf einen grünen Zweig kommt, kann auch aufhören dieses Drecksspiel mitzuspielen - er wechselt auf die dunkle Seite, wird zum Unterhaltspreller, wenn er schlau genug ist, die Wege dorthin zu finden. Das wird also zunehmen. Hier liegen die größten Chancen. Je mehr Männer die Pflichtigen-Plantage verlassen, je weniger der Staat an diesen Pflichtigen noch Umsatz und Einnahmen kassieren kann, desto mehr steigt der Druck in alle Richtungen. Die Kinder sind den Juristen immer schnurzpiepegal gewesen, wie schon die Rechtsprechung zum Sorgerecht täglich beweist, aber nun geht‘s um Geld und das ist diesen Figuren alles andere als egal.

SARS-CoV-2 könnte der nötige Schubs werden, einige längst leise diskutierte und im Ausland manchmal schon umgesetzte Veränderungen anzuschieben. Dort gilt stärker: Wer die Kinder mehr mitbetreut, zahlt weniger. In Deutschland gibt es das dank eines absolut blödsinnigen (aber nicht überraschenden) Beschlusses des Bundesgerichtshofs nicht. Es könnte auch bewirken, dass in Zukunft einmal das Einkommen BEIDER Eltern stärker eine Rolle spielt bei der Frage, wer dem Kind was zu zahlen hat. Auch das würde dem Staat enorme Kosten und Folgekosten sparen. Vielleicht wird sogar die Fähigkeit, ein Kind selber zu ernähren, ein kleiner Punkt pro Kindeswohl unter anderen Punkten, wenn die Eltern sich streiten, wo das Kind nach einer Trennung bleiben soll. Die Frage wird sein, wer sich durchsetzt in den Ministerien. Sind es die momentan herrschenden Steinzeitfeministinnen und ihre vielen Hilfstruppen, die lieber viel Geld ausgeben, Hauptsache Väter bleiben draußen vor der Tür? Oder werden es die Rechner sein, die sich ohne diese Ideologiefilterblase fragen, wie man Kosten senken kann, auch die Opportunitätskosten? Das wird eine spannende Entwicklung werden, die durch die Folgen von SARS-CoV-2 zweifellos beschleunigt wird.

P.

Weiterführender Link: TrennungsFAQ

Ratsuchende Väter finden im TrennungsFAQ-Forum konkrete Hilfe

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