• 28.03.2024

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Schwuler Mann steht auf weibliche Sexsklavin

gericht

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Das Bezirksgericht in Bregenz/Österreich hat in diesem Jahr die leichte Aufgabe, eine Scheidung zwischen einem homosexuellen Mann und einer Frau, die als Sexsklavin gehalten wurde, zu entscheiden. Dokumente zu diesem Fall liegen dem Männermagazin vor.

Dabei musste der Ehemann den Vorwurf des gegnerischen Anwalts überrascht zur Kenntnis nehmen, dass er homosexuell sei. Man habe dafür sogar Beweise, denn bei einem Saufgelage soll dieser Ehemann angeblich einen Freund geküsst haben. Der Zeuge des gegnerischen Anwalts war jedoch bei diesem Saufgelage selbst so besoffen und zugekokst, dass dieser von den beiden gestandenen und angeblich schwulen Männern nach Hause getragen werden musste. Das nennt man eine erstklassige Beweisführung im Scheidungs- und Unterhaltsprozess. Weitere Beweise dürften sich damit erübrigen.

Noch interessanter ist die Feststellung der Ehefrau, dass sie selbst über Jahre hinweg als Sexsklavin gehalten wurde. Der nun homosexuelle Ehemann wäre damit der erste Schwule, der sich eine Frau als Sexgespielin hält. Erstaunlich dabei ist, dass die Frau trotz eigenem Wohnungsschlüssel niemals die Gelegenheit zur Flucht nutzte. Wahrscheinlich war der Dame nicht bewusst, dass der Schlüssel in die Wohnungstüre passt und man diese damit aufschließen kann.

Der Höhepunkt der Klageschrift ist die weinerliche Behauptung der Ehefrau, sie sei vom Ehemann aus der Wohnung geworfen worden, obwohl sie nicht gehen wollte. Normalerweise würde nun jeder Mensch glauben, dass eine Sexsklavin glücklich sein müsste, wenn sie in die Freiheit entlassen wird. Nein. Diese Frau war unglücklich darüber. Anscheinend hat ihr das Leben als Sexsklavin gut gefallen.

Dabei ist das Wort Sexsklavin schon allein aus optischen Gründen kaum angebracht. Kein Mann würde auf die Idee kommen, sich eine über 40jährige Frau als Sexsklavin zu halten. Sexsklavinnen sind jung, nicht älter als 22 Jahre, schlank und vollbusig. Eine komplette Enthaarung aller Körperteile unterhalb des Kinns versteht sich von selbst.

Die großzügige Selbstüberschätzung von Scheidungsfrauen ist aber keine Seltenheit. Die kleineren Unstimmigkeiten in der Scheidungsklage sind sicherlich kaum merklich und werden dem Gericht nicht auffallen. Der schlüssige Beweis wird im Prozess geliefert: Die Ehefrau wird im Gerichtssaal einen Weinkrampf bekommen und damit ist alles bewiesen. Der Mann ist schuldig!

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