• 23.04.2024

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Der Weg zur Rente (3)

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» Artikel vom

Gastautor: Der Ökonom

Im vorangegangenen zweiten Teil wurde erklärt, welche Schritte vor dem eigentlichen Rentenantrag erforderlich sind. Der Antrag wurde gestellt. Wie es weitergeht, entscheidet nun das weitere Rentenverfahren.

7) Gutachtertermin
Wer nur als nicht arbeitsfähig, nicht jedoch als leistungsunfähig, aus der Reha entlassen wurde, muss mit einiger Sicherheit zum Gutachtertermin. Patienten, die gem. Reha-Bericht zusätzlich zudem nicht leistungsfähig sind, können mit etwas Glück um diesen Termin herumkommen. Dies wird aber nur sehr selten und ungern festgestellt. Gutachter sind häufig niedergelassene Ärzte, die sich auf diesem Wege etwas Geld dazuverdienen. Es müssen also keine bestellten und vereidigten Sachverständigen sein, wie sie auch bei Gericht auftreten dürfen.

Hier läuft alles nach dem Grundsatz: „Stell Dich einmal im Leben richtig dämlich an. Es reicht für den Rest.“ Es gibt verschiedene Themenbereiche, die der Gutachter hinsichtlich der verbliebenen Leistungsfähigkeit abprüfen muss. Hierbei handelt es sich um folgende 13 Fähigkeiten / Kompetenzen:
– Fähigkeit zur Anpassung an Regeln und Routinen
– Fähigkeit zu engen dyadischen Beziehungen
– Fähigkeit zur Planung und Strukturierung
– Gruppenfähigkeit
– Flexibilität und Umstellungsfähigkeit
– Widerstands- und Durchhaltefähigkeit
– Kompetenz- und Wissensanwendung
– Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
– Proaktivität und Spontanaktivitäten
– Mobilität und Verkehrsfähigkeit / Wegefähigkeit
– Konversation und Kontaktfähigkeit zu Dritten
– Widerstands- und Durchhaltefähigkeit
– Selbstbehauptungsfähigkeit
– Fähigkeit zur Selbstpflege und Selbstversorgung

Es würde hier zu weit führen, jeden Punkt im Detail zu erläutern. Letztendlich geht es darum, sich im Vorfeld der Begutachtung genau zu überlegen, weshalb man in Bezug auf jeden einzelnen dieser 13 Punkte infolge seiner Erkrankung(en) so sehr eingeschränkt ist, dass man überhaupt keinen Beruf auf dem Arbeitsmarkt länger als 3 Stunden täglich mehr ausüben kann. Der freie Mann kann sich das entsprechende Wissen leicht aneignen, indem einfach nach den zuvor genannten Kriterien im Zusammenhang mit der eigenen Erkrankung gegoogelt wird. Zudem muss gegenüber dem Gutachter durch äußere Erscheinung und Verhalten klar werden, dass man nicht lediglich Auswendiggelerntes wiedergibt. Auch ein Schauspieler sagt ja nicht nur seinen Text auf, sondern passt Sprechweise, Tonfall, Gestik, Mimik, Körperhaltung, Kleidung, usw. seiner Rolle an, sodass ein stimmiges Gesamtbild entsteht. Eine solche Gesprächssituation mit einem guten Freund, der eingeweiht ist, zu üben, kann daher nicht schaden. Natürlich ist man aufgrund seiner mittlerweile sehr langen Leidensgeschichte weder geistig noch körperlich in irgendeiner Form zu gebrauchen.

Hierzu einige Beispiele, um dies zu verdeutlichen:
Die Räumlichkeiten des Gutachters werden langsam und mit gesenktem Kopf betreten, das An- und Ausziehen dauert lange, ist schwerfällig oder man muss dabei gar um Hilfe bitten. Das Sprechen fällt schwer und bei längeren Antworten verliert man häufiger den Faden. Natürlich konnte man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Termin kommen und selber Autofahren geht auch nicht, sodass man sich von einem Begleiter bringen lässt oder mit dem Taxi an- und abfährt. Die eigene Krankengeschichte und wie sich die Symptome der Erkrankung(en) äußern, sollte man natürlich durch die vorangegangenen Schritte aus dem Effeff kennen. Die Aussprache ist schwach und ängstlich. Man verspricht sich, spricht leise, wiederholt Satzteile und hat Wortfindungsstörungen. Selbstverständlich musste man Schmerzmittel und / oder Beruhigungsmittel einnehmen, da einen der Termin so aufregt, dass die chronischen Schmerzen sich stark bemerkbar machen und man ohne nicht einmal den Weg zum Termin geschafft hätte. Es muss der Eindruck entstehen, „Der ist völlig fertig mit sich und seinem Leben.“

Wichtig ist, dass der Termin erst dann zu Ende ist, wenn man sich außerhalb der Sicht- und Hörweite des Gutachters befindet. Wer z.B. sagt, er könne wegen seiner Panikerkrankung nicht mehr Autofahren, dann aber auf dem Parkplatz der Arztpraxis dynamisch in seinen engen Sportwagen einsteigt und mit quietschenden Reifen so laut davonbraust, dass der Gutachter es zwangsläufig mitbekommen muss, hat schlechte Karten. Selbst dann, wenn die Vorstellung zuvor perfekt war.
Grund für dieses Schauspiel ist das deutsche Rentenrecht. Dort besteht nämlich etwas, was der Jurist „abstrakten Verweis“ nennt. Erwerbsminderung liegt nicht bei Berufsunfähigkeit, also beim Mangel an den gesundheitlichen Voraussetzungen zur Ausübung des aktuellen Berufs vor, sondern erst dann, wenn gar keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann – also auch nicht der einfachste Hilfsjob. Dies gilt es, dem Gutachter möglichst eindrucksvoll zu demonstrieren.

8) Rentenbescheid
Wenn der Rentenbescheid kommt, wurde dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente hoffentlich stattgegeben. Ist das der Fall, muss nur noch geprüft werden, ob die Höhe der gewährten Rente passt. Liegt sie nahe an dem in der letzten Rentenauskunft genannten Betrag zzgl. ggf. zwischenzeitlich erfolgter Rentenerhöhungen, ist alles in Ordnung.

Bei einem ablehnenden Bescheid oder einer vermeintlich zu geringen Rente sollte umgehend ein Fachanwalt für Sozialrecht bzw. ein zugelassener Rentenberater (insoweit eine Rechtsschutzversicherung besteht) oder ansonsten die Beratung der Sozialverbände in Anspruch genommen werden. Diese kennen sich im Detail mit den Rechts- und Berechnungsgrundlagen aus, sodass sie schnell etwaige Fehler finden. Wichtig ist dann nur, die Widerspruchsfrist keinesfalls zu versäumen.

Normalerweise wird die Erwerbsminderungsrente zunächst erst befristet gewährt. Die Dauer der Befristung kann dabei sehr unterschiedlich sein. Üblich sind 2 bis 3 Jahre. Nach Ablauf der Befristung stellt man einfach einen weiteren Antrag auf „Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung“. Dabei ist ein Attest des behandelnden Psychiaters sinnvoll, der attestiert, dass keine Besserung eingetreten ist und im Optimalfall zusätzliche Einschränkungen, die seit der Gewährung der Rente hinzugekommen sind, bescheinigt. Sollte man danach nochmal zum Gutachter geschickt werden, muss halt das bekannte Programm noch einmal abgezogen werden. Allgemein hin ist jedoch die Verlängerung der Befristung bzw. die Entfristung in aller Regel deutlich unproblematischer als die Erstgewährung der Rente. Wichtig ist hierbei, dass man weiterhin mindestens einmal pro Quartal die für die zur Berentung führenden Erkrankungen zuständigen Fachärzte aufsucht und sich weiterhin seine Medikamente verschreiben lässt und diese sicherheitshalber auch aus der Apotheke holt. Eine eventuell noch laufende Psychotherapie sollte bis zum Ende der genehmigten Sitzungen (natürlich erfolglos) ebenso fortgeführt werden.

9) Sonstige Rentenansprüche
Bestehen sonstige Rentenansprüche, wie z.B. private BU-Versicherungen, Betriebsrenten, VBL, Renten aus Entgeltumwandlung mit einer BU-Komponente, Renten von Versorgungswerken usw., so gilt es, zum Schluss diese auch noch durchzuboxen. Mit dem genehmigten Rentenbescheid und den übrigen Unterlagen, Entlassberichten, Gutachten, usw. in der Hand, ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt dafür gekommen. Der Grund liegt wiederum in dem „abstrakten Verweis“. Den gibt es bei den meisten aktuellen Versicherungen – im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung – nämlich nicht mehr (ganz alte Verträge ausgenommen). Wer also staatlicherseits über die Rentenversicherung mit allen Gutachten und Brimborium bescheinigt bekommen hat, dass er wirklich gar nichts mehr kann, der kann natürlich erst recht seinem aktuellen Beruf nicht mehr nachgehen. Somit werden sich die Versicherer sehr schwertun, eine Begründung zu finden, um sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen.
Einige dieser Renten sind zudem besonders interessant, da sie nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind und zudem darauf keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden. Das ist jedoch im Einzelfall zu prüfen und hängt auch davon ab, ob eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn man in der zweiten Hälfte der Erwerbsbiografie zu mindestens 90% der Zeit gesetzlich krankenversichert war – egal ob pflicht-, freiwillig- oder familienmitversichert.

Sollte jemand meinen, dies hier alles sei eine Räuberpistole und so nicht möglich, dem versichere ich, dass ich es genauso wie zuvor beschrieben durchgezogen habe und es funktioniert hat. Wer auch das nicht glaubt, der sei an die zahlreichen Knackis erinnert, die es fertigbringen, den sie beurteilenden forensischen Psychiater so zu täuschen, dass er ihnen eine positive Prognose ausstellt, um dann gleich nach der Haftentlassung wieder straffällig zu werden. Diesen Tätern gelingt dies, obwohl sie in der Regel keinen Zugriff aufs Internet und entsprechende Literatur haben, die es ihnen ermöglichen würde, sich einzulesen und zu lernen, wie sie sich zur Erreichung ihres Zieles zu verhalten haben.

Sollte der Eindruck entstanden sein, dass es mir Spaß macht, Ärzte, Therapeuten und Pflegepersonal hinters Licht zu führen, so ist dies falsch. Es ist nur Mittel zum Zweck und ich habe daraus keinerlei innere Befriedigung gezogen. Ganz im Gegenteil ist es sogar ziemlich anstrengend und bedarf einiges Durchhaltevermögens. Die Motivation dafür habe ich, wie eingangs erwähnt, aus dem regelmäßigen (aber äußerst dosierten!) Konsum der Systemmedien gezogen. Was mir hingegen sehr wohl eine Genugtuung verschafft hat, ist es diesem korrupten und verfaulten System ein Schnippchen geschlagen zu haben und dieses nicht weiter finanzieren zu müssen. Das ist der Vorteil des Wechsels auf die Seite der Nettotransferempfänger. Man kann sich jetzt die Freakshow amüsiert kommentierend von der Loge aus anschauen, ohne selbst noch allzu sehr involviert zu sein. Waldorf und Statler lassen grüßen.

Wer nun Skrupel hat und meint, dass man das doch nicht machen könne, der sei beruhigt. Ich möchte nur, bevor das Rentensystem zusammenbricht, zumindest einschließlich Inflationsausgleich das Geld wieder herausbekommen, das ich zusammen mit meinen Arbeitgebern zuvor eingezahlt habe. Das ist doch nur fair und angemessen und es ist beschämend, dass man dazu in Dschöhrmoney mittlerweile zu solchen Mitteln greifen muss. Ich hatte bereits vor einiger Zeit in einem meiner vorangegangenen Artikel erläutert, warum mein Soll nach den heutigen Maßstäben bereits übererfüllt ist. Und wem das als Begründung nicht ausreicht, der möge sich vor Augen führen, dass ich mir nur ein Beispiel an der überwiegenden Mehrzahl der heutigen Politiker nehme, die sämtlich und weitestgehend leistungslos maximal staatlich alimentiert werden. Im Gegensatz zu dieser Klientel bin ich jedoch noch ein High-Performer, denn vorzuweisen sind abgeschlossenes Studium und fast drei Jahrzehnte Berufserfahrung mit hohen Steuer- und Sozialabgabenzahlungen sowie die Erziehung von zwei Kindern. Zudem wurde Deutschland bisher meinerseits kein Schaden zugefügt, ganz im Gegensatz zu den meisten der derzeitigen sog. „Volksvertreter“. Berücksichtigt man dann noch, wer von der 16 Jahre lang regierenden Trulla mit FDJ-Kadererfahrung so alles mit Vollalimentierung ins Land gebeten wurde, so liege ich in jeder Hinsicht moralisch ganz weit vorne. Von unseren Politikern zu lernen, kann auch überhaupt nicht falsch sein – sagt zumindest der GEZ-Funk – und die haben ja bekanntlich immer recht. Das weiß doch jedes Kind!

Man könnte jetzt argumentieren, wenn alle so vorgingen, wie ich es gemacht habe, bräche das gesellschaftliche System zusammen. Aber ist es das nicht schon ohnehin? Nur die meisten haben es anscheinend noch nicht gemerkt. Würde ein schnellerer Zusammenbruch nicht verhindern, dass noch mehr materielle und ideelle Vermögenswerte unwiederbringlich den Bach runtergehen? Oder andersherum betrachtet: Wer in der derzeitigen Situation nicht zur Notwehr greift und selber sieht, wo er bleibt, der ist nicht moralisch überlegen, sondern dem ist einfach nicht mehr zu helfen.

Eine andere Frage ist es, ob man sich nicht mit diesem Modell zu sehr vom Staat abhängig macht. Das ist ein valides Argument. Ich empfehle daher, diesen Weg nur dann zu beschreiten, insoweit neben der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente noch private Berufsunfähigkeitsabsicherungen in hinreichender Höhe hinzukommen. Zudem kann man seit 2023 mehr dazu verdienen, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Konkret sind das bei einer vollen Erwerbsminderungsrente derzeit 18.559 EUR jährlich. Keinesfalls darf man jedoch mehr als 3 Stunden täglich arbeiten, da das auf die Rente angerechnet wird und auch die Verlängerung der Rente gefährdet. Durch geschickte Konstruktion – z.B. mit einer GmbH oder UG, bei der man optimalerweise nur Gesellschafter ist und ein verlässlicher Freund oder Verwandter als Geschäftsführer fungiert, geht man diesem Risiko aus dem Weg, weil man ja offiziell gar nicht arbeitet bzw. nirgendwo angestellt ist. Das ginge dann in etwa in Richtung des Modells, das der unnennbare Gründer fährt. Somit ergeben sich dann drei Standbeine, was zur Risikostreuung reichen sollte. Man bleibt im Beruf, kann sich einteilen, wie viel man noch arbeiten möchte und ansonsten das Leben genießen. Mehr Flexibilität und Lebensfreude kann man kaum haben.



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Ratsuchende Väter finden im TrennungsFAQ-Forum konkrete Hilfe

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