Abmahnanwälte haben einen neuen Trick
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Abmahnanwälte sind schäbige Menschen. Unbedarfte Blogger und Webseitenbetreiber werden kostenpflichtig mit meist vierstelligen Beträgen von Anwälten abgemahnt, weil sie angeblich Persönlichkeitsrechte und andere schlimme Dinge verletzt bzw. verbrochen haben. Manche mögen glauben, dass eine kurze Nachricht an den Blogger ausreichen würde, wenn sich jemand in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt. Wer nett ist, wird auch Erfolg haben. In Deutschland läuft das aber anders. Jeder Depp rennt zum Anwalt und dann startet die kostenpflichtige Maschinerie. Die Kostennote der Anwälte ist hoch und viele Blogger haben deswegen schon aufgegeben.
Jetzt ist wieder ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Blogger einen Link zu YouTube gesetzt hat. Prompt gab es eine Abmahnung und den darauffolgenden Prozess hat der Blogger überraschend verloren. Er muss die Abmahnung wohl zahlen. Der Rechtsstreit wird jedenfalls noch nicht zu Ende sein, denn dieser Blogger wird bis zum BGH sein Recht einklagen.
Die deutschen Blogger werden in wenigen Jahren anonym und von Webhostern aus den USA schreiben. Das ist die logische Konsequenz aus der deutschen Rechtslage, denn nur so kann man sich vor Abmahnanwälten schützen.
Ich lasse regelmässig den kompletten Inhalt des Männermagazins im Ausland sichern. Falls der europäische Hoster das Männermagazin löschen sollte, dann würde es innerhalb einer Woche wieder online sein, natürlich anonym und auf einem sicheren Webserver.
Ansonsten freue ich mich über jede Abmahnung von Anwälten und ich gehe gerne vor Gericht. Dabei trete ich natürlich ohne Anwalt auf, denn Sieg oder Niederlage spielen für einen Unterhaltsschuldner keine Rolle. Jedoch setzt dies mein Rechtsverständnis nicht ausser Kraft. Sollte mich eine Email erreichen, mit der ich auf eine mögliche Rechtsverletzung aufmerksam gemacht werde, so werde ich dies schleunigst prüfen und abändern. Das versteht sich von selbst.
Demnächst bin ich als Beklagter beim einem Landgericht wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Die Klägerin, eine linke Feministin, will ihr Recht einklagen und das heisst nichts anderes, als dass sie Kasse machen will. Es wird wohl ein Versäumnisurteil geben, weil ich vor dem Landgericht ohne Rechtsanwalt auftreten werde, obwohl dort Anwaltspflicht herrscht. Auf die erfolglosen Pfändungsversuche der Gerichtskasse und der Klägerin freue ich mich schon heute. Die beanstandeten Inhalte über die feministische Klägerin, habe ich bereits im Herbst letzten Jahres entfernt, obwohl ihr vom Leben gezeichnetes Gesicht an anderen Stellen im Internet weiterhin verfügbar ist. Eine Güteverhandlung am Amtsgericht Magdeburg scheiterte deshalb, weil die Klägerin die Vorschläge der Richterin zur Beilegung des Verfahrens kategorisch ablehnte. Die Klägerin wird lernen, dass ihr ein eventueller Sieg auf dem Papier keine Befriedigung bringen wird, sondern nur Hohn und Spott. Das ist vergleichbar mit einem Unterhaltstitel, der nicht bedient wird. Der ist dann ein wertloses Stück Papier.
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