• 28.03.2024

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Wenn Haustiere vor Gericht ziehen

gericht

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Scheidungsverfahren sind besonders interessante Ereignisse für Männer, denn mitunter können sie in der Klageschrift erstaunt lesen, dass die starke selbstbewusste Ehefrau während des Zusammenlebens eine willenlose Person ohne eigene Meinung und Ziele gewesen sein soll. Männer erfahren dabei, dass sie in der Haltung dieser Person schwerwiegende Fehler gemacht haben und sie die Ehefrau nicht in die Lage versetzten, sich zu artikulieren oder gar zu wehren. Doch warum öffnet so eine Ehefrau nicht einfach die unverschlossene Wohnungstüre und geht?

Nun hat nicht die Ehefrau die Klageschrift verfasst, sondern ein ausgebildeter Jurist, der mit der Begründung ihrer nicht artgerechten Haltung die Frau auf die Stufe eines Haustieres stellt. Anwälte setzen Frauen gerne herab und stellen sie als kleine willenlose Dummchen dar. Das ist diskriminierend, frauenverachtend und verstößt gegen die Menschenwürde, doch die Anwälte kommen mit dieser Nummer stets straffrei durch das Familiengericht.

Nun beschweren sich Männer gerade in Scheidungsverfahren über die vielen kleinen und großen Ungerechtigkeiten. Das Recht ist auf der Seite der Ehefrau und die Familienrichterin schlägt in die gleiche Kerbe. Das Haustier, sprich die Ehefrau, wurde ganz klar falsch gehalten und deswegen steht das Herrchen jetzt am Pranger. Ein Mann braucht sich über einen möglichen Sieg vor dem Familiengericht gar keine Gedanken machen, er verliert so oder so.

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht, aber im Familienrecht ticken die Uhren völlig anders als in anderen Rechtsgebieten. Im Laufe der Jahre bin ich gezwungenermassen zum Familienrechtsprofi geworden und habe mit Richterinnen und Anwälten so ziemlich alle grossen und kleinen Schweinereien erlebt.

Nach der Scheidungsklage des gegnerischen Anwalts zu urteilen, habe auch ich mein armes willenloses Haustier falsch gehalten. Ich habe seine Klageschrift zur Belustigung meiner Leser in Auszügen veröffentlicht. Mit Häme bezeichne ich die Klageschrift des Anwalts als juristisches Meisterstück.

Der schwerwiegendste Vorwurf gegen mich ist sicherlich, dass ich meine geliebte Ehefrau in der kurzen zweijährigen Ehe als Dienstleisterin für Sex gehalten habe. Die Haltung einer Frau als Dienstleisterin für Sex ist eine Straftat und damit bin ich wohl ein mutmaßlicher Straftäter. Ich habe nach dem Lesen meiner Klageschrift damit gerechnet, umgehend von der Polizei verhaftet zu werden. Das ist nicht passiert und nicht einmal ein Staatsanwalt hat gegen mich ermittelt. Und so fragte ich in einer mündlichen Verhandlung beim Bregenzer Bezirksgericht den gegnerischen Anwalt, was denn eine Dienstleisterin für Sex nach dem österreichischen Recht sei und warum die Kriminalpolizei nicht ermittelt. Ich bekam von ihm keine Antwort, sondern nur ein verlegenes Lächeln. Doch die Familienrichterin sprang sofort in die Presche und sagte, dass es ja noch so kommen könnte, wenn ich es unbedingt wollte. Dieser Vorgang ist ein weiterer Beleg für ein ungeschriebenes Gesetz. Eine Frau darf alles behaupten ohne jemals Beweise liefern zu müssen. Denunzieren bis weit unter die Gürtellinie ist erlaubt und bei Juristen besonders beliebt.

Allerdings ist der Anwalt in letzter Zeit etwas säuerlich, denn seine Ziele konnte er trotz seines grossen persönlichen Einsatzes bisher nicht verwirklichen. Sein Hauptziel ist Geld, obwohl mittlerweile der letzte Hinterwäldler weiss, dass Anwälte von mir keinen Cent sehen. Bei solchen Forderungen habe ich stets ein besonderes Lächeln im Gesicht.

Wegen seiner ausschliesslichen Fixierung auf mich hat der Rechtsanwalt sich leider zu wenig mit der Klägerin, meiner philippinischen Ehefrau, beschäftigt. Meine Liebste benötigt bei der Scheidung nach dem Schuldprinzip, die es EU-Ausland teilweise im Recht gibt, mich als Schuldigen, damit sie in hier dauerhaft wohnen und schmarotzen kann. Spätestens als Rentnerin wird sie eine bedürftige Frau sein und am Geldbeutel der Allgemeinheit saugen. Das sei nur am Rande erwähnt. In der ersten mündlichen Verhandlung war ich noch sehr kooperativ und habe vorgeschlagen, mich ohne Begründung schuldig an der Zerrüttung der Ehe zu bekennen, wenn ich im Gegenzug keine Kosten übernehmen muss. Das war natürlich ein echter Spaß für den Anwalt und für die Familienrichterin. Abgelehnt!

Erst in der zweiten Verhandlung begannen die Juristen langsam zu begreifen, dass meine einst wunderschöne Ehefrau zum Verbleib unbedingt die schuldige Scheidung benötigt. So machte man mir exakt den Vorschlag, den ich bereits bei der ersten Verhandlung angeboten hatte. Damit ich nicht als rückgratlose Lusche dastehe, habe ich die Bedingung gestellt, dass sich meine Ehefrau bei mir mündlich für ihre Falschbeschuldigungen gegen mich entschuldigt, ohne dass diese Entschuldigung protokolliert wird. Damit wären alle fein raus gewesen, ich hätte keine Nachteile und meine Liebste könnte bleiben. Zur Überraschung aller schlug meine vorausschauende Ehefrau diese Lösungsmöglichkeit aus und die Verhandlung war beendet.

Nachdem alle gütlichen Varianten geplatzt waren, hat sich der Anwalt intensiv mit dem Scheidungsrecht beschäftigt und herausgefunden, dass bei Homosexualität eines Ehepartners dessen Schuld an der Scheidung als bewiesen gilt. Also wurde nun kurzerhand behauptet, dass ich schwul sei. So schmal kann der Grat vom Halter einer Dienstleisterin für Sex zum Homo sein.

Bei einer Scheidung in diesem Land geht es zwar deutlich schärfer zu als in Deutschland, doch auch dort dürfen Frauen vor Gericht lügen, ohne jemals eine Strafe zu riskieren. So musste meine Ehefrau trotz erwiesener Urkundenfälschung bei der Beantragung ihrer Verfahrenshilfe keine Rechtskonsequenzen erfahren. Meine Liebste erhält nämlich eine beachtliche Rente, die sie zunächst verschwieg und erst zugab, als dem Gericht die Beweise dafür vorlagen. Dem Gericht passte diese Verfehlung natürlich überhaupt nicht ins Konzept bei seiner Darstellung meiner Liebsten als armes ausgebeutetes Hascherl. Deshalb wurde ihre Rente vom Gericht schnell unter den Teppich gekehrt und als „nicht relevant“ erklärt.

Deshalb werde ich demnächst noch einen Joker ziehen, denn meine nette Ehefrau ist Besitzerin eines wertvollen Grundstücks, das sie dem Gericht bei ihren Vermögensangaben bisher ebenso verschwieg. Mir ist zwar bewusst, dass sie niemals belangt werden wird, aber es bereitet mir grösste Freude zu sehen, wie die Richterin, der Anwalt und meine gesetzestreue Ehefrau sich schmerzhaft winden, um aus so einer Nummer wieder herauszukommen.

Durch meine Öffentlichkeitsarbeit kommt das Gericht durchaus unter Druck. Sie werden es nicht mögen, ihre Machenschaften veröffentlicht zu sehen, aber wir leben immerhin in einem Rechtsstaat, der die freie Berichterstattung ausdrücklich zulässt und schützt.

Der Stand der Dinge ist nun so, dass es mit mir keinen Deal geben wird. Wenn ich mich vor Gericht wahrheitswidrig schuldig bekennen würde, dann wäre das eine bewusste Falschaussage vor Gericht, für die mir ausdrücklich Straffreiheit gewährt werden müsste. Das wird sicherlich nicht passieren und so bestehe ich auf ein Gerichtsurteil. Die erste Richterin hat das Handtuch geworfen und die zweite Juristin kenne ich noch nicht. Auf das Scheidungsurteil bin ich gespannt und viele Männer dürfte interessieren, wie eine Frau artgerecht zu halten ist.

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