• 28.03.2024

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Das perfekte Prinzip

rente2

» Artikel vom

In den letzten Tagen haben sich die Hilferufe per Email wieder etwas gehäuft. Und es sind immer die gleichen Geschichten. Frau weg, jahrelanger Kampf, Krankheit und keine Ahnung wie es weiter geht. Nicht, dass ich kein Mitgefühl habe, aber die Fragestellungen sind schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Schließlich sind alle Fragen beantwortet und die Welt ist eine andere geworden. Zumindest in Deutschland.

Ich vergleiche etwas unangenehme Situationen wie Scheidung, Unterhalt und Kindesentzug mit einem militärischen Gefecht. Die Kernfrage ist, ob eine direkte Konfrontation wirklich Sinn macht oder ob durch geschicktes Taktieren die Unannehmlichkeiten einfach abgeschüttelt werden können. Die Frage der direkten Konfrontation ist schnell beantwortet: Nein. Die Präferenz ist immer das geschickte Taktieren.

Das geschickte Taktieren basiert auf der realistischen Einschätzung der eigenen Situation. Naive Männer rennen gleich zum Anwalt, ohne das eigene Hirn zu bemühen. Eine Frau mit einem Kind kostet mindestens 770,- Euro plus mindestens 200,- Euro Kindesunterhalt. Wer bei diesen Kosten und in der Lohnsteuerklasse 1 bei oder unter dem Selbstbehalt landet, der braucht keinen Anwalt. Pleite ist eben pleite und unter dem Selbstbehalt wird nicht gepfändet. Wer nun meint, dass vor dem Familiengericht Anwaltspflicht herrscht, dem ist nicht zu helfen. Wieso mit einem Anwalt auftauchen, wenn es nichts bringt? Wirft die Familienrichterin den beklagten Mann in den Kerker? Gibt es Zwangsmaßnahmen? Nein, nein und nochmals nein. Als Beklagter ohne Anwalt sollte man zur Richterin ehrlich sein. Es ist doch kein Problem der Richterin zu erklären, dass man gerne den Mindestunterhalt für das Kind zahlt, aber die liebste Ehefrau leider kein Geld sehen wird. Und obendrein ist das Urteil völlig egal. Es macht keinen Unterschied, ob der Unterhalt für die nette Ehefrau 5.000 Euro oder 800 Euro beträgt. Wer nichts zahlt, dem kann die Höhe wurscht sein. Wer das begreift, für den beginnt ein völlig neuer Lebensabschnitt. Der Lebensabschnitt der Männlichkeit!

Über die Pfändungssicherheit ist viel geschrieben worden. Wer eine Pfändung erwartet, kann getrost alle unwichtigen Rechnungen in den Papierkorb werfen und von dem ersparten Geld einen schönen Urlaub antreten. Wer einen Anwalt beauftragt hat, sollte diesen freilich auch nicht zahlen. Der muss dann einen Gerichtsprozess anstrengen, um einen Titel zu erwirken und darf sich dann beim Pfänden hinten anstellen. Wenn dieser Anwalt nicht völlig verblödet ist, dann hakt er das Geld ab. Und wenn er doch klagt, dann wird es eine lustige Geschichte. Ich würde zu diesem Gerichtsprozess immer hingehen und dem Richter erklären, dass dieser Anwalt das Unterhaltsrecht nicht kapiert hat. Immerhin stand schon vor der Scheidung fest, dass man unter dem Pfändungsfreibetrag landet. Das bringt zwar juristisch nichts, aber es wird den Anwalt auf die Palme bringen. Der Richter regt sich auch auf und wer dann noch nachlegt, dass der Urlaub zur Entspannung toll war, wird zwei Juristen sehen, die vor Wut einen hochroten Kopf bekommen. Und es versteht sich von selbst, dass man auch die Gerichtskosten nicht bezahlen kann und der klagende Anwalt am Ende als Zweitschuldner selbst die Zeche zahlen wird. Köstlich! Männer, die so agieren, katapultieren sich in die Liga der stahlharten Eierträger. Das verdient meinen Respekt.

Das perfekte Prinzip besteht darin, lässig und mit arrogantem Blick den Juristen und der Mandantin, also der liebsten Ehefrau, zu erklären, dass es nichts geben wird. Weder heute, noch morgen.

Nun mögen neben der Anwalts- und Gerichtspost sowie dem Besuch vom Gerichtsvollzieher noch einige Briefchen vom Jugendamt kommen. Briefe vom Jugendamt werden grundsätzlich nicht beantwortet. Das Jugendamt kann selbstverständlich Klage einreichen und diese Prozesse werden genauso selbstverständlich verloren. Auch das Jugendamt darf sich hinten anstellen.

Vorsicht ist jedoch bei Briefchen von der Staatsanwaltschaft angebracht. Eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB ist eine Ehre und der Ritterschlag schlechthin. Hier braucht man einen Anwalt, mit dem man ein besonders günstiges Honorar aushandelt. Es sollte jedoch zwingend ein versierter Strafverteidiger sein und kein schwachbegabter Robenständer. Hat man alles richtig gemacht, dann wird das Verfahren nach einigen Monaten eingestellt. Wer einige solche Strafanzeigen hatte und noch nie den Strafrichter zu Gesicht bekam, der ist in die elitäre Gruppe der teflonbeschichteten Terminatoren aufgestiegen. Es gibt danach keine Steigerung mehr. Ein schönes Ziel, für das es sich lohnt zu leben.

Ein Unterhaltspflichtiger muss sich stets vor Augen führen, dass er weder die Anwälte, noch die geldgierige Ehefrau ändern wird. Und da dies ein Naturgesetz ist, kann es nur eine Variante geben: Ich muss mich ändern! Und die Veränderungen sind klar und eindeutig. Die kluge Verweigerung und nichts anderes. Der besondere und nicht unwichtige Nebeneffekt ist der Lerneffekt der Behörden. Eine gescheiterte Akte will niemand mehr in die Hand nehmen, weil außer Arbeit und sinnlosen Gerichtsprozessen nichts dabei herauskommt. Natürlich geht dieser Prozess über mehrere Jahre, aber es lohnt sich. Der Panzer auf der Haut wird immer dicker und wenn der Staat einschließlich Exehefrau alle Grausamkeiten der Gesetze über Jahre hinweg an einem ausprobiert haben, dann kratzt einen nichts mehr. Im Gegenteil. Wenn irgendwann keine Briefe mehr kommen, dann empfindet man dies als einen Liebesentzug. Die Freude und der Spaß, das System für sich auszunutzen, werden verwehrt.

Im Moment habe ich keinen Spaß mehr, obwohl ich Zeit für neue Spielchen hätte. Meine Verfolger tun mir diesen Gefallen einfach nicht. Was wären das für schöne Artikel im Männermagazin. Bei meinem Verdienst von 768,- Euro netto ist eben nichts zu holen. Ist ein so geringer Verdienst verboten? Nein, natürlich nicht! Ein echter Preller des Unterhalts geht immer einer Arbeit nach und lebt nicht vom Sozialstaat. Wer diese Eleganz und Geschmeidigkeit beherrscht, ist quasi ein Bruder von mir. Und ich habe viele Brüder.

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