• 24.04.2024

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Die Rechte am unehelichen Kind

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Immer mehr Kinder werden unehelich geboren, denn die eheliche Familie ist nach feministischen Wertvorstellungen überholt und blockiert die Frau in ihrer Entwicklung, welche auch immer das sein mag.

Der Vater eines unehelichen Kindes hat im Prinzip lediglich ein elementares Recht: Den Kindesunterhalt pünktlich jeden Monats auf das Konto der Mutter zu überweisen.

Das klingt zwar war wie eine Pflicht, aber es soll angeblich ein Recht sein, das dem Wohl des Kindes dient und über allem steht. Väter dürfen dieses Recht jeden Monat wiederkehrend ausüben. Sollte der Papi dieses Recht nicht wahrnehmen wollen, dann schlägt die Staatsmacht erbarmungslos zu. Konto-, Lohn- und Sachpfändung bis hin zur Strafanzeige nach §170 StGB. "Unterhaltspflichtverletzung", bei der es bis zu 3 Jahre Gefängnis geben kann. Dieses Zahlrecht ist so detailliert und präzise formuliert, dass es kein Entrinnen gibt.

Dabei sehen alle anderen Rechte der Väter ganz anders aus. Die sind durchwegs unklar formuliert mit allerlei unspezifischen Bedingungen. So gibt es ein gemeinsames Sorgerecht für uneheliche Kinder nicht, weil die Väter grundsätzlich nicht dafür geeignet sein sollen. Beansprucht ein Vater das hälftige Sorgerecht, so muss er einen Gerichtsprozess anstrengen und den überzeugenden Nachweis führen, dass er ein geeigneter Vater ist. Hier steht angeblich das Wohl des Kindes im Vordergrund. Die Logik will aber nicht so recht einleuchten, denn während Väter von unehelichen Kindern gesetzlich ungeeignet sind und eine Gefahr für das Wohl des Kindes darstellen, sind verheiratete Väter per Gesetz geeignet. Der reale Unterschied zwischen den beiden Vätergruppen besteht nur in Form der Heiratsurkunde.

Auch das Recht auf Umgang mit dem leiblichen Kind wird in Deutschland nicht so konsequent verfolgt, wie die Eintreibung von Kindesunterhalt. Ob ein Vater Umgang mit dem Kind haben darf, hängt letztlich von der Gnade der Mutter ab. Eine rachsüchtige Mutter kann Umgangstermine beliebig sabotieren und wenn Papi nicht genügend Unterhalt zahlt, dann wird sie ihm die Umgangstermine einfach ganz streichen. Das darf sie zwar nicht, aber keiner hindert sie daran.

Die meisten Väter streiten erfolglos vor Gericht, denn der Umgang mit dem Vater hängt auch wieder vom Kindeswohl ab, wobei das Gericht durch viele Gutachten überprüfen wird, ob Papi eine Gefahr für das Kind darstellt oder nicht. Das beliebteste Argument ist, dass das Kind keinen Umgang mit dem Vater haben will, womit dem Kind ein Wahlrecht eingeräumt wird. In keinem anderen Lebensbereich hat ein Kind ein Wahlrecht, denn sonst dürften die Kinder beispielsweise selbst entscheiden, ob sie zur Schule gehen wollen oder nicht. Die bestehende Schulpflicht ist ein Gesetz und Kinder müssen in die Schule gehen. Dass das Umgangsrecht nicht den gleichen Status wie die Schulpflicht hat, das dürfte letztlich nur den Müttern dienen und nur die dienen per staatlicher Definition dem Kindeswohl. Dieses System ist die Grundlage jeglicher Manipulation und unzähliger Gerichtsklagen.

Eine Strafe für die Sabotage des Umgangsrechts muss eine Frau nicht befürchten. Versuche, eine Strafe gegen umgangsverweigernde Mütter zu erzielen, scheitern vor Gericht regelmässig kläglich.

Wer dieses System durchschaut hat, der wird sich nicht mehr am Nasenring durch die Gerichtsarena schleifen lassen. Das spart Geld, Nerven und erniedrigende Niederlagen. Es mag vielleicht bitter sein, das eigene Kind nicht sehen zu dürfen, aber es ist leichter dieses Kapitel zu schließen, als sich jahrelang in unzähligen Gerichtsprozessen zu verschleißen. Es ist zweifellos so, dass aus den Kindern alleinerziehender Mütter in der Regel nichts wird und diese in der Unterschicht verbleiben, Das wird dann dem Vater in die Schuhe geschoben, weil er sich angeblich aus dem Staub gemacht und sich nicht um das Kind gekümmert hat.

Das einzige Recht eines unehelichen Vaters ist das Zahlrecht und ansonsten soll er sich verpissen. Ein unehelicher Vater hat weder ein Aufenthaltsbestimmungsrecht, noch ein Sorgerecht. Ein Recht auf Mitsprache bei der Erziehung des Kindes gibt es nicht. Er darf weder mit dem Kindergarten, noch mit der Schule über die Belange des eigenen Kindes sprechen, geschweige denn Auskünfte verlangen.

An dieser Gesetzgebung wird sich in Zukunft nichts Wesentliches ändern. Jugendämter, Sozialarbeiter, Gerichte und Anwälte verdienen prächtig am bisherigen System. Dieser Wirtschaftszweig wird sich niemals selbst schwächen. Im Gegenteil: Die Gesetze werden immer komplizierter und umfangreicher, so dass mittlerweile Anwaltspflicht im Familienrecht besteht. Angeblich möchte man den Kläger unterstützen und den Beklagten schützen, aber in Wahrheit will man nur die Kohle vom Mann abzocken.

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