Die VguU setzt die Gleichberechtigung durch
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Die“ Vereinigung gegen ungerechten Unterhalt“, kurz VguU genannt, hat im Schatten der Fussballweltmeisterschaft weitgehend unbemerkt von Medien und Öffentlichkeit einen neuen Gesetzesentwurf durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht.
Worum geht es? Im Zuge der Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Abtreibung ungeborener Kinder und den möglicherweise damit verbundenen Unterhaltspflichten von Männern neu geregelt.
Bisher dürfen Frauen ihr ungeborenes Kind ohne Zustimmung des Erzeugers abtreiben. Das neue Gesetz sieht vor, dass es künftig auch Männern möglich sein wird, das ungeborene Kind abzutreiben. Dieses Gesetz für die Gleichstellung bei Abtreibungen hat sowohl den Bundestag, wie auch den Bundesrat mit einer 2/3 Mehrheit passiert. Zwar haben einige feministische Verbände Klagen beim Bundesverfassungsgericht angekündigt, um wenigstens das Recht auf Austragung des ungeborenen Kindes gegen den Willen des Erzeugers bei gleichzeitigem Unterhaltsverzicht zu erreichen, doch die Erfolgschancen werden als gering eingeschätzt, weil diese Frauen in der Regel auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Dem Staat geht es nicht nur um die Gleichstellung, sondern vor allem um die Einsparung der Kosten für die knapp 2 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland. Nach bisherigen Berechnungen des Finanzministeriums können in den nächsten 20 Jahren durch das neue Gesetz mehr als 25 Milliarden Euro eingespart werden.
Das neue Gleichstellungsgesetz hat sich auch mit den geschlechtsspezifischen Privilegien beschäftigt. Ungleichheiten und ausufernde Sonderlösungen werden abgeschafft. So wird es in Krankenhäusern und in allen öffentlichen Einrichtungen keine getrennten Toiletten nach Geschlechtern mehr geben. In Krankenhäusern werden zusätzlich Gemeinschaftszimmer und –duschen eingeführt. Die Kosteneinsparung wird eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um 0,7% ermöglichen.
Private Parkhausbetreiber haben innerhalb einer Übergangsfrist von 18 Monaten alle Frauenparkplätze in reguläre Parkplätze umzuwandeln. Danach kann jeder einzelne Verstoß gegen diese Neuregelung mit bis zu 500.000,- € Ordnungsgeld geahndet werden. Bei Nichtzahlung drohen den Besitzern Beugehaft bis hin zum Entzug des Reisepasses und des Führerscheins.
Zur Stärkung des Jugendschutzes dürfen Presseerzeugnisse keine Anzeigen mehr von Sexclubs, Prostituierten und anderen erotischen Angeboten veröffentlichen. Hier besteht die große Gefahr der Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen, da diese Publikationen öffentlich ausliegen und von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen und gelesen werden können. Die Verlage haben zur Umsetzung eine Frist von 30 Tagen. Alternativ können die Verlage ihre Produkte in gegen unbefugtes Öffnen gesicherten Behältnissen an über 18 Jährige unter Vorlage des Personalausweises verkaufen.
Supermärkte, Trinkhallen und Kioske dürfen alkoholische Getränke nur noch zwischen 20 Uhr 24 Uhr verkaufen. Alkoholische Getränke dürfen auch nur in diesem Zeitfenster getrunken werden. Nach neuesten Studien dient diese Massnahme dem Kindeswohl, weil alleinerziehende Frauen so ihre Tagesfreizeit mit den Kindern anstatt mit der Flasche verbringen werden. Von dieser Regelung sind auch Männer sowie Rentner betroffen, da es mit dem Gleichstellungsgesetz unvereinbar wäre, Ausnahmeregelungen zuzulassen.
Noch nicht entschieden wurde über die Abschaffung der Ehe als Reaktion auf eine Petition mehrerer Frauenverbände, die eine Aufhebung des Arbeitsverbotes in der Ehe fordern. Der Bundestag wird mit der ersten Anhörung in der nächsten Woche beginnen. Diese Petition hat Aussicht auf Erfolg, weil damit den Forderungen der Männer nach Abschaffung des nachehelichen Unterhaltes gleichzeitig Rechnung getragen werden kann. Die Bundesregierung förderte in den letzten Jahren die aussereheliche Patchworkfamilie, so dass Eheschließungen als ein überholtes Ritual der Unterdrückung von Frauen und Männern bald der Vergangenheit angehören dürften.
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