Bloggerin wurde heute beglückt
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Heute wurde an einem deutschen Landgericht deutsches Recht gesprochen. Ich war in einem Zivilprozess Beklagter, weil ich das Porträtfoto einer Bloggerin, welches sie der Öffentlichkeit selbst im Internet präsentierte, verwendet und vor mehr als einem Jahr in meinem ehemaligen Blog eingebunden hatte. Die Klägerin hat heute ein einmaliges Glücksgefühl bekommen und einen Sieg errungen. Sie gewann ohne eigenes Zutun mit einem Versäumnisurteil. Glückwunsch!
Doch dieser Sieg ist ohne Glanz und Gloria. Im ersten Verfahren beim Amtsgericht waren noch ihre Jünger als Unterstützer anwesend. Ein Mix aus Volksbesamern und Linksradikalen, die gerne Wände beschmieren und sich über anständige Menschen belustigen. Heute waren diese nutzlosen Figuren nicht dabei, die intensive Freundschaft zur Klägerin hat sich zwischenzeitlich wohl abgekühlt.
Im letzten Jahr war ich als Beklagter beim Amtsgericht ohne Rechtsanwalt präsent, denn ein Rechtsanwalt ist selten hilfreich. Das deutsche Recht ist wirr und selbst für studierte Juristen kaum beherrschbar. Dazu denkt ein Anwalt bei jedem Klienten in erster Linie an sich selbst, in Form von üppigen Kostennoten. Ich verweigere mich grundsätzlich, die Juristen mit Geld zu füttern. Nun herrscht beim Landgericht zwar Anwaltspflicht, aber das stört mich nicht, auch wenn die Gegenseite dadurch automatisch gewinnt. Dem Anwaltslosen werden alle Kosten aus dem Verfahren auferlegt und da wird es wieder interessant. Meine exorbitanten Unterhaltsschulden machen jedes Gerichtsverfahren zu einer kostenlosen Showeinlage. Sieg oder Niederlage, das ist völlig nebensächlich, denn ein Unterhaltsschuldner muss per Gesetz jeden verfügbaren Cent für die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht verwenden. Alles andere ist eine Straftat und selbstverständlich werde ich mich diesem Recht beugen.
Nun war es durchaus bemerkenswert, dass die Einzelrichterin beim Landgericht einen Schadensersatzanspruch der Klägerin trotz Versäumnisurteil ablehnte, weil die Dame ihre Daten selbst im Internet veröffentlicht hat. Das habe ich als nette Geste der Richterin empfunden. In der Sache hat sie dadurch verloren, denn der Schadenersatz war das Ziel ihrer Klage.
In den nächsten Wochen werde ich die Kostennoten per Post erhalten und darauf mit meinen Standardtextbausteinen antworten. Alle hatten ihren Spass - ich auch, aber leider ist weder Geld, noch pfändbares Eigentum vorhanden. Selbst die Kosten für den Gerichtsvollzieher werden dessen Auftraggeber selbst abdrücken müssen und dadurch werden die nicht eintreibbaren Kosten nachträglich weiter steigen.
Die Klägerin wird sich wie meine Ex fühlen. Das Glücksgefühl des Sieges schwindet mit dem finanziellen Misserfolg und so lehne ich mich wieder einmal zurück und lächle.
Im Übrigen ist die Richterin eine nette Frau, denn sie erklärte mir ausführlich den Weg in die Gerichtskantine. Leider hatte sie keine Zeit einen Kaffee mit mir zu trinken, weil sie wohl jede Menge Fälle bearbeiten muss.
An dieser Stelle großen Dank an meine fünf Begleiter, die zu meiner Unterstützung extra ins Gericht kamen. Das ist nicht selbstverständlich und ich habe mich sehr darüber gefreut, zumal die Mehrheit meiner Unterstützer weiblich war!
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