• 18.11.2024

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Der kleine, aber feine Unterschied zwischen Mann und Frau

11132 Bundesgerichtshof Pressemitteilung baby

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Nein, es geht nicht um die Diskussion, ob die Gene von Männern und Frauen unterschiedlich sind. Es geht um die unterschiedliche Behandlung der Geschlechter. In Zeiten angeblich totaler Gleichberechtigung sollte es keine Unterschiede mehr geben, aber in der Anwendung der deutschen Gesetze sind sie eben doch vorhanden. Vor allem beim lieben Geld. Frauen genießen immer noch sagenhafte und kaum nachvollziehbare Vorteile, die in der heutigen Zeit keinen Platz mehr haben sollten. Stattdessen wird die Gleichberechtigung ausschließlich zum Vorteil des weiblichen Geschlechts angewendet. Das ist die gelebte Realität.

Es reichen wenige Beispiele aus, wie vorzüglich Frauen vom Gesetzgeber behandelt werden. Beispiel Nr. 1. Eine Frau, die die Scheidung begehrt und dieses Verfahren beschleunigen will, verzichtet schriftlich auf den Rentenausgleich. Sie schreibt das in einen Brief an das Familiengericht. Nun möchte man meinen, dass diese schriftliche Erklärung Bestand hat. Pustekuchen! Jedes Familiengericht erklärt dieses Schriftstück, obwohl es rechtsgültig unterschrieben ist, für irrelevant. Eine Frau kann die Folgen angeblich nicht selbst abschätzen und selbst wenn, dann hätte diese Erklärung notariell erfolgen müssen. Die Unterschrift einer Frau ist damit wertlos.

Beispiel Nr. 2. Ein Mann will heiraten, ist vermögend, und fordert von seiner Frau einen Ehevertrag. Dabei dürfte klar sein, dass ein Ehevertrag stets nachteilig für einen von beiden Vertragspartnern ausgelegt werden kann. Die meisten Eheverträge, die ein angebliches Ungleichgewicht darstellen, werden für ungültig erklärt. Der Notar, der den Ehevertrag nach den gültigen Gesetzen erarbeitet hat, dürfte nicht überrascht sein. Er kennt die gängige Rechtsprechung und weiß um die Rechtsfolgen, wenn ein reicher Mann ein armes Aschenputtel mit geringer Bildung heiratet. Die schöne Begründung der deutschen Gerichte lautet stets, dass ein armes und dummes Mädel die Tragweite und die Folgen eines Ehevertrags nicht abschätzen kann. Das formulieren die Gerichte freilich mit viel Geschwurbel nicht so klar und direkt. Im Ergebnis sieht es so aus, dass der wohlhabende Mann bei der Scheidung eben doch zahlen muss. Letztlich ist es egal, wie alt oder wie doof die Frau ist. Sie bekommt ihr Recht und damit viel Geld.

Frauen und Männer werden vor dem Gesetzgeber völlig unterschiedlich behandelt. Das ist zwar ein Verstoß gegen das Grundgesetz, doch deutsche Richter können stets frei nach ihrem Gefühl urteilen. Damit handelt es sich nicht um die gerechte und demokratische Anwendung von Gesetzen, sondern um reine Willkür. Männer, die eine Scheidungen durchgestanden haben, wissen das. Die anderen Männer, die noch immer aus Liebe heiraten wollen, werden ihre eigenen schmerzvollen Erfahrungen machen dürfen.

Im Bewusstsein ihrer generellen Bevorzugung vor Gericht setzen Frauen ihren Willen, Kasse zu machen, besonders klagefreudig um, gehen durch alle Instanzen. Die Urteile vom Bundesgerichtshof BGH machen dann sogar in den Medien die Runde, die zwar darüber berichten, aber keine Ratschläge geben, wie man als Mann diesem Desaster entkommen kann.

Nun sind solche Urteile durchaus schockierend und haarsträubend, aber sie sind auch lehrreiche Lektionen. Eine Frau konnte einen Mann reinlegen, aber es handelt sich eben nur um einen Mann. Das ist im Einzelfall bitter, hilft aber der großen Männergemeinschaft.

Eine Frau hat einen Freund. Das Paar wohnt nicht zusammen und der Mann ist zeugungsunfähig. Die Frau möchte ein Kind haben und der Mann beschafft ihr über einen Arzt Spendersperma, dem er schriftlich bestätigt, die Verantwortung dafür zu übernehmen. Die künstliche Befruchtung schlug fehl, die Beziehung endete und der Freund ging davon aus, dass seine Erklärung gegenüber dem Arzt hinfällig ist.

Die Frau besorgte sich jedoch zweimal neues Sperma und wurde schliesslich schwanger. Das Kind wurde geboren. Der Mann, der mit seiner Ex lediglich noch freundschaftlich verbunden war, freute sich, unterstützte sie finanziell und veröffentlichte ein Bild von sich mit dem Kind auf dem Arm bei Facebook. Das Pärchen hat weder zusammengewohnt, noch gab es einen Notarvertrag. Der Mann ist weder der biologische, noch der rechtliche Vater und er hat die Vaterschaft auch nicht anerkannt. Nachdem er seine finanzielle Unterstützung einstellte, zog die Mutter des Kindes vor Gericht und forderte Geld für sich selbst und das süße Baby. Man muss kein Hellseher sein, um zu wissen, dass der Mann vor dem BGH gnadenlos verloren hat. Die Begründung ist ziemlich simpel. Der Mann hat gegenüber dem Arzt sein schriftliches Einverständnis abgegeben. Seine Unterschrift ist rechtsgültig und damit ein Freibrief für die Frau. Dann hat der nun unglückliche Mann ein Bild in Facebook veröffentlicht. Für das Gericht ein klarer Beweis, dass er das Kind wollte. Obendrein hat er sogar für die Babyerstausstattung und ein paar Monate finanzielle Unterstützung, quasi Unterhalt geleistet. Einen handfesteren Beweis kann es nicht geben. Um einen Mann in eine solch weitreichende Verantwortung zu zwingen, bedarf es hier keines notariellen Vertrages. Eine Vaterschaftsanerkennung ist ebenso nicht nötig.

Ein zeugungsunfähiger Mann darf demzufolge niemals einen Kinderwunsch äußern. Er sollte vielmehr in den sozialen Medien öffentlich und regelmäßig verkünden: Ich will keine Kinder! Weiterhin darf niemals Geld zur Freundin fließen. Keine Überweisungen und auch kein Handgeld. Nichts, rein gar nichts. Wird die Frau schwanger, dann ist die Beziehung sofort zu beenden. Am besten einen Brief vom Anwalt aufsetzen lassen, dass die Partnerschaft beendet ist. Eine kleine Veröffentlichung des Schriftstücks bei Facebook kann da durchaus zusätzlich helfen.

Nun mag dieser Fall sicherlich ungewöhnlich und vorerst einmalig sein, aber er zeigt, wie Männer gnadenlos abgezockt werden. Bilder bei Facebook reichen als Beweis aus, aber die Unterschrift einer Frau unter ein Schreiben, in dem sie auf einen Rentenausgleich verzichtet, ist ungültig. Das sind verschiedene Qualitäten. Der Mann ist immer geschäftsfähig, die Frau nicht. Eine Gleichberechtigung gibt es nicht, aber das BGH Urteil [XII ZR 99/14]

(http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0156/15)

hilft Männern ungemein, die deutsche Gesetzeslage zu verstehen. Was heute als unmöglich angesehen wird, ist morgen schon Realität.

Ein Mann muss zwar knallhart zahlen, aber weitere Männer begeben sich zukünftig nicht in diese Gefahr. Am Ende werden nicht die Männer geschädigt, sondern die Frauen selbst. Sie begreifen es nur noch nicht, vielleicht fällt der Groschen in ein paar Jahren. Das mag auch ein Grund sein, warum die Unterschrift einer Frau wertlos ist, selbst beim Notar. Sind Frauen dumm? Ja, per Gesetz und daran tragen Männer keine Mitschuld. Gesetz ist eben Gesetz!

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