Sex mit schlafender Freundin ist sexueller Mißbrauch
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Ein Mann wacht morgens auf und er ist geil auf seine Freundin, die im Bett neben ihm liegt. Die Bettdecke umhüllt nicht ganz den wundervollen Körper seiner schönen Freundin und nun versucht der Mann seine Freundin mit einer kleinen Nummer, auch Sex genannt, zu überraschen. Immerhin hat seine Freundin gestern noch gesagt, dass sie ihn liebt. Nun pirscht sich der Mann mit seinem Penis an die besagte Freundin heran und schiebt langsam, seitlich von der Backseite der Freundin, seinen Stift in die etwas zu groß geratene Muschi. Langsame Bewegungen lassen den Penis in die Muschi flutschen und sie wird feucht. Die Freundin scheint nichts zu spüren, denn sie wacht nicht auf. Als Gentleman packt der besagte Freund seinen Penis wieder ein, denn er möchte, dass seine Freundin einen sagenhaften Orgasmus bekommt und live dabei ist. Aber leider wacht die Dame nicht auf.
Nach 1 1/2 Jahren trennen sich beide und treffen sich vor Gericht. Was der junge Mann nicht wusste: Der Sex mit seiner schlafenden Freundin ist eine Straftat.
Das freimütige Geständnis brachte dem Handwerker zusätzlich eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs. Die Anwältin erreichte noch eine milde Strafe - auch weil Peter ein hohes Schmerzensgeld an Frauke zahlt. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe.
Der Akt der Liebe ist ein juristischer Sachverhalt. Es muss eindeutig und klar sein, ob die Liebste den Beischlaf tatsächlich wünscht. Im Zweifelsfall muss der Penisträger den Nachweis erbringen. Das geht wohl nur, wenn ein entsprechendes Dokument angefertigt wird, das beide Vertragsparteien vor dem Beischlaf unterschreiben. Sicherlich ist die Bestätigung durch einen Zeugen vorteilhaft und die Nachbarn zu fragen, ist keine Schande, sondern ein Schutz vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen durch Falschanzeigen.
Die Installation einer Videoüberwachung in der gesamten Wohnung verstößt zwar gegen die Persönlichkeitsrechte von dritten Personen, die sich in der Wohnung aufhalten und davon nichts wissen. Jedoch ist ein Videobeweis, dass keine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung stattfand, unschlagbar. Das Strafmass wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte dürfte deutlich unter dem einer Vergewaltigung liegen. Nach Abwägung möglicher Konsequenzen sind Video- und Tonaufnahmen eine tolle Sache.
Update
Ein unpassender und wirklich schlechter Witz: "Wenn meine Freundin nicht mit offenem Mund schlafen würde, hätte ich gar keinen Sex mehr"
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