• 19.04.2024

Das Männermagazin

Freie Männer kommentieren

Sex mit schlafender Freundin ist sexueller Mißbrauch

hinternimbett

» Artikel vom

Ein Mann wacht morgens auf und er ist geil auf seine Freundin, die im Bett neben ihm liegt. Die Bettdecke umhüllt nicht ganz den wundervollen Körper seiner schönen Freundin und nun versucht der Mann seine Freundin mit einer kleinen Nummer, auch Sex genannt, zu überraschen. Immerhin hat seine Freundin gestern noch gesagt, dass sie ihn liebt. Nun pirscht sich der Mann mit seinem Penis an die besagte Freundin heran und schiebt langsam, seitlich von der Backseite der Freundin, seinen Stift in die etwas zu groß geratene Muschi. Langsame Bewegungen lassen den Penis in die Muschi flutschen und sie wird feucht. Die Freundin scheint nichts zu spüren, denn sie wacht nicht auf. Als Gentleman packt der besagte Freund seinen Penis wieder ein, denn er möchte, dass seine Freundin einen sagenhaften Orgasmus bekommt und live dabei ist. Aber leider wacht die Dame nicht auf.

Nach 1 1/2 Jahren trennen sich beide und treffen sich vor Gericht. Was der junge Mann nicht wusste: Der Sex mit seiner schlafenden Freundin ist eine Straftat.

Das freimütige Geständnis brachte dem Handwerker zusätzlich eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs. Die Anwältin erreichte noch eine milde Strafe - auch weil Peter ein hohes Schmerzensgeld an Frauke zahlt. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe.

Der Akt der Liebe ist ein juristischer Sachverhalt. Es muss eindeutig und klar sein, ob die Liebste den Beischlaf tatsächlich wünscht. Im Zweifelsfall muss der Penisträger den Nachweis erbringen. Das geht wohl nur, wenn ein entsprechendes Dokument angefertigt wird, das beide Vertragsparteien vor dem Beischlaf unterschreiben. Sicherlich ist die Bestätigung durch einen Zeugen vorteilhaft und die Nachbarn zu fragen, ist keine Schande, sondern ein Schutz vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen durch Falschanzeigen.

Die Installation einer Videoüberwachung in der gesamten Wohnung verstößt zwar gegen die Persönlichkeitsrechte von dritten Personen, die sich in der Wohnung aufhalten und davon nichts wissen. Jedoch ist ein Videobeweis, dass keine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung stattfand, unschlagbar. Das Strafmass wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte dürfte deutlich unter dem einer Vergewaltigung liegen. Nach Abwägung möglicher Konsequenzen sind Video- und Tonaufnahmen eine tolle Sache.

Update


Ein unpassender und wirklich schlechter Witz: "Wenn meine Freundin nicht mit offenem Mund schlafen würde, hätte ich gar keinen Sex mehr"

Diskutiere über diesen Artikel und teile Deine Erfahrungen mit anderen Lesern!

Beachte bitte die Kommentarregeln!


Wenn Du selbst spannende Themen oder interessante Erfahrungen hast, dann schreib doch einen Gastartikel darüber, natürlich völlig anonym. Unser Gastartikelportal mit weiteren Informationen findest Du hier.

Hast Du auf dieser Seite einen Fehler entdeckt? Auf unserer Fehlerhinweisseite kannst Du uns darauf aufmerksam machen und eine Korrektur vorschlagen.

Alle Artikel im Archiv lesen - Das Männermagazin

»Safe Digga!

spielen

Gastautor: eisfreak Da steht sie vor der Haustür, mit ihrer Mutter und dem Freund der Mutter. Ganz schön drall geworden, denke…

»Die Religionen

hoelle

Wann wart ihr zuletzt in einer Kirche? Wahrscheinlich für die meisten Leute eine unbeantwortbare Frage und ein uninteressantes,…

»Das Küchenwunder

pbanner

Gutes Essen ist ein beliebtes Thema im Männermagazin. Spannt der Ranzen nach den Feiertagen? Oder übte man sich in asketischer…

»Von Frauen gejagt

pbanner

Als erziehender Vater, der sein Pferdchen für sich laufen lässt und der Mutter den Rücken für den Job freihält, bin ich der…

Das Männermagazin

Freie Männer kommentieren


Über uns
Impressum
Datenschutz