• 16.03.2024

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Das Thema: Die Vergewaltigung

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Kaum etwas empört die Menschen mehr, als die Straftat einer Vergewaltigung. Jährlich werden in Deutschland ca. 7.500 Strafanzeigen wegen Vergewaltigung und besonders schwerer sexueller Nötigung gezählt. Grundsätzlich geht man davon aus, dass diese Straftat von Männern begangen wird. Tatsächlich werden jährlich ca. 1.200 Männer wegen der Straftat Vergewaltigung verurteilt. Die durchaus grosse Differenz zwischen Strafanzeigen und Verurteilungen lässt sich nur dadurch erklären, dass Staatsanwaltschaft und Polizei keine hinreichenden Beweise ermitteln konnten. Dazu zählen ebenso Falschbeschuldigungen, die statistisch keine Erwähnung finden.

Unter Berücksichtigung des männlichen Anteils in der Bevölkerung kommen nach Abzug von männlichen Kindern und Greisen knapp 28 Millionen Männer als potenzielle Vergewaltiger in Frage. Um eine Aussage über die tatsächliche Anzahl an Vergewaltigern zu machen, muss ein 50 Jahreszeitraum betrachtet werden. In diesem Zeitraum werden ca. 65.000 Männer bei ca. 375.000 Anzeigen wegen Vergewaltigung verurteilt. Das sind auf den ersten Blick gewaltige Zahlen, die sich jedoch auf einen 50 Jahreszeitraum verteilen und im Verhältnis zur männlichen Bevölkerung gesehen werden müssen. Der Anteil an verurteilten Straftätern liegt damit bei 0,25 %, wobei 1,4% der Männer eine Strafanzeige erhalten.

Nach wissenschaftlichen Untersuchungen wird jedes 5. bis 20. Sexualdelikt, dazu zählen auch Busen- und Popograbscher, nicht angezeigt, wobei in dieser Statistik nicht nach der Schwere der Tat unterschieden wird. Unter Berücksichtigung der nicht angezeigten Straftaten und hier gehe ich vom schlimmsten Fall bzw. Maximalwert aus, dass jede 5. Vergewaltigung nicht angezeigt wird, erhöht sich der Anteil Vergewaltiger an der männlichen Bevölkerung auf ca. 0,3%. Das heisst 99,7% der Männer sind keine Vergewaltiger.

Eine Vergewaltigung ist eine besonders schlimme und schändliche Straftat, unter deren physischen und psychischen Folgen Vergewaltigungsopfer oft lebenslang leiden. Richtig ist andererseits, dass weder die Mehrheit, noch ein wesentlicher Anteil der Männer Vergewaltiger sind. Es handelt sich um einen äußerst geringen Anteil, ohne diese Straftat damit verharmlosen zu wollen. Fast alle Männer verhalten sich gegenüber Frauen korrekt.

Die übergroße Mehrheit der Männer ist zudem der Meinung, dass Vergewaltigungsstraftaten nicht hart genug bestraft werden. Auch ich bin dieser Meinung und ich teile darüber hinaus die Ansicht, dass extrem harte Strafandrohungen einen Abschreckungseffekt erzielen. Ich finde, dass bei schlüssig nachgewiesener Vergewaltigung das Strafmaß nicht unter 10 Jahren Gefängnis liegen sollte. In besonders brutalen Fällen sollten Straftaten nicht unter 20 Jahre Gefängnis ausgeurteilt werden.

Ein Problem dabei sind jedoch die sogenannten Falschbeschuldigungen. Zweifelsfrei haben schon unzählige Männer wegen einer angeblichen Vergewaltigung unschuldig im Gefängnis gesessen. Die Anzeige einer Exehefrau oder Freundin und ihre mündliche Aussage reichen oft für eine Verurteilung aus. Das ist deshalb bedenklich, weil es das Prinzip „Ohne Beweis keine Strafe“ auf den Kopf stellt. Auch die gängige Praxis, dass diese Männer ihre Unschuld beweisen müssen, stellt das geltende Rechtsprinzip „im Zweifel für den Angeklagten“ auf den Kopf. Nicht selten urteilen Richter im Zweifelsfall eben nicht für den Angeklagten. Diese Rechtsauffassung ist extrem gefährlich, weil es ein Unrechtssystem fördert. Wenn Richter nach dem Motto urteilen, lieber ein Unschuldiger mehr im Gefängnis als ein frei herumlaufender Vergewaltiger, dann müssen wir Männer uns fragen, wie wir uns vor einer Falschbeschuldigung ausreichend schützen können.

Es gibt viele Überlegungen der Männer für einen wirksamen Schutz vor einer Falschbeschuldigung. Das Unterschreiben einer Eidesstattlichen Versicherung für die Einwilligung sexueller Handlungen klingt gut, kann aber sehr leicht mit dem Argument für ungültig erklärt werden, dass der Mann die Frau hierzu gezwungen hat. Das ist das beliebteste Argument der Frauen in allen Lebenslagen. Sollte man die Nachbarin einladen und sie beim Sex zuschauen lassen? Klingt nicht schlecht, aber in der Praxis wird kaum ein Nachbar diesen Wunsch erfüllen. Oder sollte die Wohnung komplett mit einer Audio- und Videoüberwachung ausgestattet werden? Klingt praktikabel, verstösst jedoch gegen Persönlichkeitsrechte. Kein Richter erkennt Beweismittel aus illegaler Herkunft an.

Anmerkung: Zum zweiten Teil geht es hier. Der dritte Teil kann hier gelesen werden.

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