Der Heiratsratgeber für Frauen und Männer
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Das "Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen" des Bundeslandes Rheinland Pfalz hat eine Propagandaschrift Ja, ich will! Ein Leitfaden für Heiratswillige mit Checkliste für Eheverträge veröffentlicht. Dabei fällt sofort auf, dass Männer durch dieses Ministerium nicht vertreten werden. In der Aufzählung sind sie nicht erwähnt und das hat seinen Grund. Die Anleitung "Ja, ich will!" dient als Leitfaden für heiratswillige Frauen.
Darin werden heiratswillige Frauen über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt und das ist mehr als interessant. Das Ministerium stellt im Grundsatz fest:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Wow! Das ist aus dem Grundgesetz abgeschrieben und soll angeblich für ganz Deutschland gelten. Niemand möchte ein Ministerium der wissentlichen Falschbehauptung oder Irreführung des deutschen Volkes bezichtigen, aber es bestehen echte Zweifel, ob das wirklich stimmt.
Der Leitfaden bringt ein tolles Beispiel über die Gleichberechtigung:
Zitat: "Ein Ehevertrag kommt häufig in Betracht, wenn eine Firma vorhanden ist oder neu gegründet wird. Es kann sinnvoll sein, diese aus dem Zugewinnausgleich auszuschließen, um im Scheidungsfall deren Überleben zu sichern. Dafür sollte aber – nach fachlicher Beratung – ein Ausgleich vorgenommen werden. Zum Beispiel können das Eigenheim oder die Bezugsberechtigung der Lebensversicherung unwiderruflich der Partnerin oder dem Partner übertragen werden."
Man kann bei solchen Sätzen nur mit der Zunge schnalzen, denn man muss diesen "fairen" Vorschlag zweimal lesen, um ihn zu verstehen. Es gibt also eine Firma, die in der Regel immer der Mann führt und für die er sich aufopfert. Damit die Firma nicht durch die Gier der Ehefrau ruiniert wird, sollte sie aus dem Zugewinn herausgenommen werden. Für diese edle Großzügigkeit der Ehefrau soll sie mal so eben ein Haus oder eine hochwertige Lebensversicherung kassieren. Übersetzt heisst das: Die Ehefrau erhält zur Trauung eine riesengroße Abfindung in Form eines Eigenheimes. Dabei liegt die Leistung der Frau bei null. Dieser Vorschlag ist nach Meinung des Ministeriums für Muschis gerecht! Das dürfte bei einigen Unternehmern die Lust an einer Heirat erheblich dämpfen.
Und die deutsche Gerechtigkeit hat noch weitere Überraschungen zu bieten. So beschreibt dieser Leitfaden, dass Notarverträge durchaus ausgehebelt werden können. Es heisst:
Zitat: "Nicht alle Regelungen, die in Eheverträgen getroffen werden, sind wirksam. Bei einer einseitigen Benachteiligung eines Ehepartners kann der Vertrag sittenwidrig und damit nichtig sein. Dann gelten wieder die gesetzlichen Bestimmungen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich ein Ehegatte die Unerfahrenheit des anderen zunutze macht. Die Rechtsprechung hierzu ist sehr vielfältig. Ob eine Regelung tatsächlich sittenwidrig und damit nichtig ist, kann letztlich nur im Einzelfall beurteilt werden."
Die Unerfahrenheit eines Ehepartners kann eine notarielle Vereinbarung kippen. Nun ist der Begriff Unerfahrenheit dehnbar und heisst übersetzt:
Wenn ein Ehepartner dumm und/oder doof ist und/oder eine Vagina besitzt, dann ist der Notarvertrag in jedem Fall ungültig, wenn die Ehepartnerin keine Lust und/oder Bock auf Arbeit hat und sich auf Kosten des Staates auf die Cashcouch legen will.
Genau in diesem Fall wird der Notarvertrag für nichtig erklärt und der Ehemann darf tief in die Geldbörse greifen. Dabei sollte sich der Leser an die Eingangsworte über die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau erinnern. Ist das etwa gerecht? Im Familienrecht ist die Exehefrau immer unerfahren sprich dumm bzw. dämlich und es ist völlig klar, dass der Staat nicht für eine arbeitsunwillige Exfrau aufkommen will. So leicht können sich eine Frau und der deutsche Staat aus einem rechtsgültigen Vertrag herauswinden.
Und es wird noch interessanter. Der Leitfaden offenbart eine weitere Wahrheit:
Zitat: "Weigert sich Ihr Ehegatte auszuziehen, können Sie im Einzelfall beim Familiengericht zur Vermeidung einer unbilligen Härte die Zuweisung der ehelichen Wohnung zur alleinigen Benutzung beantragen. Eine unbillige Härte liegt zum Beispiel vor bei körperlichen Verletzungen, Morddrohungen oder der Beeinträchtigung des Wohls von im Haushalt lebenden Kindern."
Diese Gründe für eine unbillige Härte sind in Deutschland weit verbreitet. Gewalt und Morddrohungen werden als selbstverständlich unterstellt und einen Beweis dafür brauchen Frauen im deutschen Rechtssystem natürlich nicht. Die Behauptung reicht schon und dann wird der Ehemann aus der Wohnung geworfen. Das miese Schwein von Mann kann noch von Glück reden, wenn es nicht direkt in Untersuchungshaft landet. Eine nette Anleitung für die armen Frauen, wie der Mann effektiv entsorgt werden kann. Ein schöner Ratschlag des Ministeriums für Exfrauen.
Der Leitfaden besagt nichts anderes, als dass eine Frau einen wohlbetuchten Mann ehelichen sollte, denn nur dann hat sie Anspruch auf lebenslänglichen Unterhalt. Die Bundesregierung sagt hierzu richtigerweise: Geldrente. Und Renten werden lebenslänglich bis zum Tod gezahlt. Doch dieser Leitfaden hat auch einen großen Vorteil, denn der männliche Leser kann sich so aus erster Hand darüber informieren, wie er bei einer Trennung als Weihnachtsgans geschlachtet wird. Das ist nicht übertrieben ausgedrückt, sondern eine Tatsache.
Auch dürfte dieses Ministerium bewiesen haben, dass der Mann keinesfalls eine minderbemittelte und verarmte Frau aus der Unterschicht ehelichen sollte. Denn gerade in diesem Fall ist der Geldtransfer nach der Trennung vom Mann zur Frau riesengroß. Gerade arme Frauen, die sich nicht selbst ernähren können, kassieren lebenslänglichen Unterhalt. Dabei spielt es keine Rolle, dass sie sich vor der Ehe auch nicht ernähren konnte. Der Staat kann durch die Eheschließung seine eigene Verantwortung bequem an den Ehemann delegieren. So einfach und schön sind die deutschen Gesetze. Von einer Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau bleibt nichts übrig.
Frauen sind schlichtweg geldgierig, faul, arbeitsunwillig und leben am liebsten auf Kosten des Ehemannes. Sei es während oder nach der Ehe. Der Lieblingsspruch der heiratswilligen Frauen, dass sie niemals Geld bei einer Trennung verlangen würden, bewahrheitet sich nicht. Selbst ein Notarvertrag kann sehr einfach ausgehebelt werden und im Scheidungsverfahren geht es den Frauen nur noch darum, Kasse zu machen. Die Unterschrift oder das gesprochene Wort sind weder verbindlich noch rechtskräftig.
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