• 05.10.2024

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Bei einer Scheidung gibt es keinen Schuldigen

schuldfrage

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Vor über 40 Jahren wurde die Schuldfrage bei Scheidungen zwischen Ehepartnern abgeschafft. Diese Gesetzesumstellung wurde damals von den Feministinnen als großer Erfolg gefeiert.

Das Prinzip einer Scheidung mit Schuldfrage ist denkbar einfach. Wenn ein Ehepartner die Ehe zerstört hat, z.B. durch Ehebruch oder durch Gewalttaten, dann entfielen sämtliche Unterhaltsansprüche. Im Klartext: Hat die Ehefrau den Ehemann wegen eines neuen Liebhabers verlassen, dann musste der Ehemann keinen Unterhalt zahlen. Logischerweise war im umgekehrten Fall der Ehemann unterhaltspflichtig. Ein einfaches und richtiges Prinzip, denn eine Verurteilung ist nur nach Klärung der Schuldfrage möglich. Das ist im Zivilrecht wie auch im Strafrecht das Grundprinzip. Nun hatte die Schuldfrage im Scheidungsrecht für den Staat die unangenehme Folge, dass die schuldigen Frauen keinen Unterhaltsanspruch an den Ehemann geltend machen konnten und der Staat diese Ex-Ehefrauen lebenslang finanzieren musste.

Niemand hat Lust, für eine faule Frau zu zahlen, der Staat natürlich auch nicht. Das musste dringend geändert werden. So wurde die Schuldfrage abgeschafft mit der offiziellen Begründung, dass Scheidungsverfahren dadurch vereinfacht würden. Dass dies eine dreiste Lüge war, dürfte mittlerweile jedem einleuchten. Die Scheidungsverfahren wurden nicht einfacher oder gar kürzer, sondern länger und komplizierter. Heute geht es nicht mehr um die Schuldfrage, sondern um den Kampf der Frau für maximalen Unterhalt. Die heutige Ehefrau kann Ehebruch begehen, die Familie ruinieren, sich dann irgendwann scheiden lassen und zur Belohnung auch noch Unterhalt vom Exmann kassieren. Hier findet eine Verurteilung des Mannes statt, ohne die Schuldfrage zu klären, was in völligem Widerspruch zu einem demokratischen Rechtssystem steht. Man hat sich daran gewöhnt, dass Männer im Scheidungsrecht grundsätzlich schuldig und chancenlos auf Gerechtigkeit sind.

Wenn die Feministinnen heute die Gleichberechtigung fordern, dann müssen wir freien Männer auch über die Benachteiligung des Mannes sprechen. Wieso werden Männer bei Scheidungen stets zur Kasse gebeten? Es ist Tatsache, dass 60 % der Antragsteller bei Scheidungen Frauen sind. Der lockere Spruch, dass alle Männer angeblich fremd gehen, ist überholt und eine dumme Ausrede der Frauen. Wenn dies so wäre, dann müssten die Frauen bei Wiedereinführung der Schuldfrage nichts befürchten, weil dann alle Männer vor dem Familiengericht weiterhin verlieren. Wo ist also das Risiko der Frauen?

Hier sieht man die Angst der Feministinnen, denn Unterhalt einzuklagen ist einfacher als selbst die Brötchen zu verdienen. In der heutigen Zeit verlassen Frauen den Ehemann meist aus banalen Gründen, weil er zu langweilig geworden ist, zu viel arbeitet oder nicht der gewünschte Hampelmann ist. Ein bewährter Scheidungsgrund der Frauen ist, dass der Ehemann mit einer starken Frau nicht klarkommt und deshalb selbst daran schuld ist, wenn die Frau ihm wegläuft. Diese einseitige und primitive Verurteilung ist lächerlich, aber selbst von den Familienrichterinnen wird diese Begründung gerne herangezogen. Das wundert wirklich niemanden, denn Familienrichterinnen sind auch nur Frauen.

Das deutsche Scheidungsrecht ist weder demokratisch, noch hat es etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Hier geht es ganz einfach um die Legalisierung des räuberischen Geldtransfers vom Mann zur Frau.

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