Mann tötet Ehefrau - 5 Jahre Haft
» Artikel vom
Weil er seine Frau umgebracht hat, ist ein 60-jähriger Berliner zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Rentner im Oktober vergangenen Jahres seine 30 Jahre jüngere Frau bei einem Streit in der gemeinsamen Wohnung in Marzahn mit einem Kissen erstickt hatte, um ihren Beschimpfungen ein Ende zu bereiten.
Ein interessantes Urteil, denn der Ehemann hat den "Mord" an seiner Ehefrau vorgezogen, anstatt diese Dame aus der gemeinsamen Wohnung zu werfen. Nüchtern betrachtet sollte der unmoralische Vergleich zur Unterhaltspflicht an dieser Stelle erlaubt sein. In den meisten Fällen erhalten Auslandsbräute, auch Zierfische genannt, lebenslangen Unterhalt. Nun ist es sicher zu verwegen, dem Rentner die Überlegung zu unterstellen, dass eine 5jährige Haftstrafe angenehmer ist, als für immer und ewig den Zahlesel zu spielen.
Die völlige Perspektivlosigkeit bei Trennungen treibt Männer vermehrt zu unkontrollierten Handlungen. Von Beziehungstaten ist immer öfter zu lesen und Männer wie auch Frauen mutieren zu Straftätern. Der Streit ums Geld und insbesondere um die gemeinsamen Kinder wird erbittert geführt und die Anwälte spielen dabei keine unbedeutende Rolle, denn diese Juristen fachen den Streit meistens erst so richtig an.
Gewalt ist keine Lösung und die Expartnerin ins Jenseits zu befördern ist weder klug, noch zeugt es von Weitsicht. Die Höchststrafe für die Exehefrau ist das künftige Leben in der Unterschicht. Frauen fühlen sich bei Trennungen stets als Opfer und verlangen eine Entschädigung für die Vergeudung ihrer schönsten Jahre. Das miese Dreckschwein von Ehemann muss eine möglichst hohe Entschädigung in Form von Unterhalt zahlen. Wer diesen Exdamen den Unterhalt erfolgreich verwehrt, der bestraft seine Ex höchst effektiv. Entweder geht die Ex nun arbeiten oder sie lebt von Almosen. Beides sind schöne Ergebnisse und erzeugen eine angenehme Befriedigung. Nebenbei sollte der gegnerische Anwalt auch leer ausgehen und keine Kasse machen, denn einen dummdreisten Anwalt trifft man damit an seiner empfindlichsten Stelle.
Diskutiere über diesen Artikel und teile Deine Erfahrungen mit anderen Lesern!
Beachte bitte die Kommentarregeln!
Wenn Du selbst spannende Themen oder interessante Erfahrungen hast, dann schreib doch einen Gastartikel darüber, natürlich völlig anonym. Unser Gastartikelportal mit weiteren Informationen findest Du hier.
Hast Du auf dieser Seite einen Fehler entdeckt? Auf unserer Fehlerhinweisseite kannst Du uns darauf aufmerksam machen und eine Korrektur vorschlagen.